LeserInnenbriefe

Nr. 43 –

Exit begleitet keine gesunden Menschen

«Exit in Haft: Todesstrafe selbstgemacht», WOZ Nr. 42/2018

«Exit hilft gesunden Menschen beim Sterben», behauptet die Autorin in ihrem Beitrag. Das ist falsch. Richtig ist, dass für jede Begleitung mit Exit zwingend eine ärztliche Diagnose vorliegen muss. Neben weiteren strengen Vorgaben sind eine hoffnungslose Prognose, unerträgliche Beschwerden oder eine unzumutbare Behinderung Bedingungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sondern die sich Exit selbst auferlegt hat.

Daneben setzt sich die Non-Profit-Organisation dafür ein, dass betagte Menschen einen erleichterten Zugang zum Sterbemedikament haben sollen. Wie bei jeder Freitodbegleitung müssen auch in diesem Fall die Urteilsfähigkeit sowie ein wohlerwogener, dauerhafter und autonomer Sterbewunsch vorhanden sein. Es ist aber kein schwerstes oder zum Tode führendes Leiden erforderlich. Vielmehr genügen mehrere Gebresten und Gebrechen, die der betroffene Mensch in ihrer Gesamtheit für sich selbst als unzumutbar beurteilt oder die ihn zu weiteren sinnentleerten Lebensjahren in zunehmender Abhängigkeit verurteilen.

Anhand eines Beispiels einer Verstorbenen, über die nächstens ein Buch erscheinen soll, führt die Autorin an: «Es ging ihr gesundheitlich gut, aber sie fühlte sich einsam und entschied sich deshalb für Exit.» Wichtig zu erwähnen jedoch ist: Einsamkeit genügt nicht als Grund für eine Freitodbegleitung mit Exit!

Gestützt auf Informationen aus dem erwähnten Buch versteigt sich die Autorin zudem zur süffigen Aussage, «dass Exit zur Sterbehilfemaschinerie verkommt». Dazu folgender Hinweis: Jährlich kommt es in der Schweiz zu rund 67 000 Todesfällen, davon betreffen rund 1,5 Prozent Freitodbegleitungen; damit bleiben diese insgesamt selten. Gleichzeitig ist die Zahl der gewaltsamen Suizide – sie sind für alle Beteiligten schrecklich – in der Schweiz faktisch rückläufig. Mit anderen Worten bietet Exit nicht nur Freitodhilfe nach strengen Vorgaben respektive nach sorgfältiger Abklärung für Menschen an, die ihr Leiden nicht mehr aushalten, sondern der Verein leistet im eigentlichen Sinne auch Suizidprävention.

Jürg Wiler, Kommunikationsvorstand Exit Deutsche Schweiz, Zürich

Insekten nicht ausbeuten

«Neues aus der Wissenschaft: Krasser als Kaviar», WOZ Nr. 41/2018

Der Bericht kommt zwar eher als Glosse daher, aber gewisse Aussagen dürfen trotzdem nicht unwidersprochen bleiben: Insekten sind keineswegs «die nachhaltigste Proteinquelle». Erstens brauchen wir gar keine Proteinquelle, weil es in Industrienationen höchstens bei Ernährungsstörungen Proteinmangel gibt. Zweitens ist Nahrungsproduktion auf dem Umweg über Tiere niemals nachhaltig, das ist nur der direkte Konsum von Pflanzen. Auch wenn der Verlust an Kalorien bei Insekten mit fünfzig Prozent wesentlich kleiner ist als zum Beispiel bei Rindern mit neunzig Prozent, sollte dieser Verlust doch möglichst vermieden werden. Dazu kommt noch ein ethischer Aspekt: Wahrscheinlich sind Insekten zwar tatsächlich nicht so leidensfähig wie höherentwickelte Tiere. Aber dass die Evolution ihnen die Fähigkeit gegeben hat, vor nahenden Gefahren zu fliehen, beweist wohl, dass sie nicht ganz leidensunfähig sind. Tiere und damit auch Insekten sind also keineswegs seelenlose Waren, die gierige Unternehmer als billige Produktionsmittel für ihren Profit rücksichtslos ausbeuten dürfen.

Renato Werndli, Eichberg

Überraschende Begehren

«Politik des Begehrens: Sex ist kein Sandwich», WOZ Nr. 40/2018

Dass jedes Begehren geschichtlich und gesellschaftlich modelliert und moduliert ist, trifft zweifellos zu. Das gilt aber nicht nur für die unter dem patriarchalen Macht- und Gewaltverhältnis bewusstlos ächzenden Heteros, sondern in genau gleichem Ausmass auch für L und G und B und T und Q und so fort. Dass jeder politisch denkende Mensch sich diese Prägung seines Begehrens so weit wie ihm möglich bewusst machen sollte, trifft zweifellos ebenfalls zu. Daraus aber die Folgerung zu ziehen, mensch müsse sein Begehren abrichten wie den Haushund, ist absurd. Wenn Ego es auf Dick und Schwarz und Behindert nicht richten mag, geht das in Ordnung. Wenn Alter Ego es auf eben diese Gruppen richten will, geht das genauso in Ordnung. Nur so bleibt beiden die Möglichkeit, sich von ihrem Begehren überraschen zu lassen. Kurz: Das Private ist hier insoweit politisch, als sich darin und daraus das Private wiederherstellt, ohne seine Politisiertheit deshalb zu löschen.

Wolfram Malte Fues, Duggingen