#digi: Knast digital

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Auch die Justiz setzt auf Digitalisierung. Es ist billiger, Straffällige mit einer elektronischen Fussfessel auszustatten, als sie ins Gefängnis zu stecken. Das schwedische Marktforschungsunternehmen Berg Insight hat soeben eine Analyse des Electronic Monitoring publiziert. Demnach trugen im letzten Jahr in Europa täglich 36 000 Personen eine elektronische Fussfessel. Berg Insight erwartet ein jährliches Wachstum von über zehn Prozent, der weltweite Umsatz soll bald auf mehrere Milliarden US-Dollar steigen.

Die Fussfesseln werden von privaten Firmen hergestellt. Ganz vorne dabei ist das Schweizer Unternehmen Geosatis. Das Spin-off der ETH Lausanne hat seinen Sitz im jurassischen Le Noirmont. Es wirbt mit Schweizer Qualität und Schweizer Präzision. Das schwarze «Ankle Bracelet» ist 180 Gramm leicht und wasserdicht. Angeblich haben Schweizer UhrmacherInnen den Verschluss der Fussfessel entwickelt. Die TrägerInnen können mittels GPS jederzeit und überall geortet werden. Das besondere «Victim protection»-System wird zum Beispiel bei Stalkern oder gewalttätigen Exehemännern eingesetzt. Das Smartphone des Opfers schlägt Alarm, wenn der Fussfesselträger ihm zu nahe kommt.

Laut Angaben von Geosatis sind seine Bracelets zurzeit in zehn Kantonen im Einsatz. Ab 2023 soll schweizweit ein einheitliches System zum Einsatz kommen, gemäss Pressesprecher François Vigier hat Geosatis gute Chancen, den Auftrag zu bekommen. Seine Fussfessel kostet – je nach Ausstattung – pro Tag zwischen 5 und 25 Franken.

Erst seit Anfang 2018 haben alle Kantone rechtlich die Möglichkeit, Electronic Monitoring einzusetzen. Wie oft sie das gemacht haben, lässt sich aufgrund fehlender Zahlen noch nicht sagen. 2017 waren – laut Bundesamt für Statistik – 238 Personen mit Fussfesseln unterwegs. Im Schnitt trug eine Person die Fessel während knapp hundert Tagen. Generell dürfen nur Verurteilte mit einer Fussfessel ausgestattet werden, die eine Freiheitsstrafe von mindestens zwanzig Tagen und höchstens einem Jahr zu verbüssen haben – und nur, wenn die Person die Fessel freiwillig trägt. Solange das so bleibt, kann es hilfreich sein. Heikel wäre, wenn die Fussfesseln beispielsweise zur Überwachung von sogenannten Gefährdern präventiv eingesetzt würden.