Datenschutzgesetz: Menschen, nicht Daten schützen

Nr. 39 –

Datenschutzgesetz: Schon der Titel ist falsch. Denn Daten brauchen keinen Schutz, Menschen schon. Der Nationalrat hat in dieser Woche ein Gesetz aufgegleist, das in der Tat mehr die Daten als die Menschen schützt. Etwa wenn es um das Profiling geht. Firmen nutzen es, weil sie effizient Geld verdienen wollen. Das schaffen sie, wenn sie die «guten» von den «schlechten» KundInnen unterscheiden können. So gibt es zum Beispiel den sogenannten Customer Lifetime Value. Ein Algorithmus errechnet, was ein Kunde der Firma in der Zukunft ökonomisch bringen dürfte. Eine Person mit einem tiefen Kundenwert landet dann, wenn sie auf eine Hotline anruft, hinten in der Warteschlange. KundInnen mit hohem Wert hingegen kommen sofort dran und werden gehätschelt. Ob eine Firma mit einem Customer Lifetime Value arbeitet, lässt sich aber nicht herausfinden.

Man hätte ins neue Datenschutzgesetz hineinschreiben können, dass die Firmen darüber Auskunft geben müssen. Doch die Ratsrechte wollte das nicht. Und setzte durch, dass das Profiling im Bereich Kreditwürdigkeit sehr weit gehen darf. Dreist weit: Um zu eruieren, ob jemand als kreditwürdig gelten soll, dürften demnach sogar zehn Jahre alte Daten verwendet werden.

Sollte es tatsächlich so weit kommen, würden Menschen, die einmal eine ökonomische Krise durchlebt haben, lange daran nagen. Eine schlechte Bonität hängt einem an wie ein Fluch. Man bekommt keine Wohnung, vielleicht auch kein Telekomabonnement oder keine Versicherung. Oder man bezahlt mehr dafür als die anderen – wer weiss das schon. Eine Ökonomie, die mittels Algorithmen die KundInnen in Schubladen steckt – und die «schlechten» möglichst ganz aussortiert –, ist ungerecht. Und weil sie auch hochgradig intransparent ist, lässt sich die Diskriminierung nicht einmal bekämpfen. Die Firmen sollten mindestens offenlegen müssen, ob und wie sie ihre KundInnen in Klassen einteilen. Doch selbst das wollte der Nationalrat nicht. Der Ständerat könnte das fürchterliche Gesetz noch korrigieren. Sollte er das nicht tun, müsste man es fundamental bekämpfen.

Auch die hiesige Wirtschaft bekäme mit einem solchen Gesetz ein gröberes Problem. Denn die Schweiz muss ziemlich rassig ein Gesetz haben, das der EU-Datenschutzverordnung ebenbürtig ist. Schafft sie das nicht, wird es ungemütlich. Dann muss jedes Unternehmen, das mit Firmen in der EU geschäftet, individuell nachweisen, dass es die europäischen Datenschutzstandards einhält. Sonst wird die EU intervenieren. Die Bürokratie dürfte immens werden.

Die Linke könnte also ziemlich Druck machen, um ein besseres Datenschutzgesetz zu erzwingen. Druck aufbauen funktioniert aber nur, wenn die Leute endlich verstehen, dass diese «Ich hab doch nichts zu verbergen»-Haltung verheerend ist. Ein fortschrittlicher Datenschutz wäre ein Antidiskriminierungsschutz. Wenn mein Konsumentinnenwert schlecht ist, wird auch der Konsumentenwert meiner Kinder schlecht sein. Schichtzugehörigkeit lässt sich an der Bonität, am Konsumverhalten, am Körpergewicht ablesen. Ist man erst mal in der Schublade der unrentablen Unterschicht gelandet, kommt man so schnell nicht wieder raus.

Dazu passt, dass die elektronische Identitätskarte – die sogenannte E-ID, die diese Woche auch von den Räten behandelt wurde – nur von privaten Unternehmen herausgegeben werden soll. Das wiederum freut die Wirtschaft, denn wer die E-ID herausgibt, schafft neue Zugänge zu Zielgruppen, KundInnen, Daten und neue Möglichkeiten, Geld zu machen. Eine Gruppe um die NGO Wecollect und die Digitale Gesellschaft will dagegen das Referendum ergreifen. Wenn sie 10 000 Personen gefunden hat, die mithelfen, wird die Unterschriftensammlung gestartet.

Diese Abstimmung wäre ein Segen. Nicht nur wegen der E-ID, sondern weil sie Gelegenheit böte, breit über die Digitalisierung zu sprechen. Denn eines ist klar: In der Digitalisierung haben weder die Demokratie noch die Armen eine Lobby.

www.digitaler-pass.wecollect.ch