Was weiter geschah: Die Windungen des Pirmin Bischof

Nr. 41 –

Der Solothurner Ständerat Pirmin Bischof (CVP) leistete als ehemaliger Bankrat der pleitegegangenen Solothurner Kantonalbank eine Vergleichszahlung von 112 500 Franken. Bischof bestritt das immer wieder. 2010 sagte er zur WOZ: «Ich hätte mir das nicht leisten können.» Auch gegenüber der «Weltwoche» und anderen Medien liess er sich in jenem Zeitraum so zitieren.

In ihrer letzten Ausgabe belegte die WOZ, der eine vertrauliche Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2003 vorliegt, dass Bischof bezahlen musste. CH Media reagierte in ihrem Mantelteil auf die WOZ-Recherche. Der Autor des Artikels aus der Redaktion der «Solothurner Zeitung» schrieb von einem «Vorwurf» der WOZ. Sie habe «kolportiert, dass Bischof ‹jahrelang behauptet› habe, dass er ‹keine Vergleichszahlung für den Pleitegang› habe entrichten müssen». Der Autor von CH Media stützte sich dabei aber lediglich auf die Berichterstattung der «Solothurner Zeitung» aus der Zeit des Vergleichs und liess spätere Medienberichte ausser Acht, in denen sich Bischof von einer Zahlung distanzierte.

Im Artikel sagte Bischof, er habe den Eindruck gehabt, Joël Widmer, unser Autor, sei nicht an einer objektiven Berichterstattung interessiert gewesen. Ein schwerwiegender Vorwurf, der nicht zutrifft. Der Autor von CH Media räumte Widmer dennoch keine Gelegenheit zur Stellungnahme ein.

Unser Autor war im Gegenteil fair und professionell. Er gab Bischof in einem persönlichen Gespräch mehrfach Gelegenheit, der WOZ zu erklären, warum er damals, 2010, mehreren Journalisten suggeriert hatte, er habe sich nicht finanziell am Vergleich beteiligt. Bischof seinerseits weigerte sich, diese berechtigten Fragen zu beantworten und aus seiner Sicht Klarheit zu schaffen. Unser Autor sandte Bischof zudem die ganze Passage über das persönliche Gespräch mehrere Tage vor der Publikation zu und gab ihm die Möglichkeit, Unklarheiten oder allfällige Fehler auszuräumen. Pirmin Bischof hat diese Möglichkeit ausgeschlagen, was die WOZ schriftlich belegen kann.

Nachtrag zum Artikel «Pirmin Bischof hat gezahlt – und zwar 112 500 Franken» in WOZ Nr. 40/2019 .