Asyl: «Die Isolation ist für Frauen doppelt so schlimm»

Nr. 45 –

Erstmals haben Bund und Kantone das Asylverfahren aus frauenspezifischer Perspektive untersucht. Bloss, die betroffenen Frauen wurden dabei gar nicht befragt. Und die angestrebten Massnahmen greifen viel zu kurz.

Die Mutter eines Jungen fürchtet sich in der Asylunterkunft, in der sie untergebracht sind, davor, nachts auf die Toilette zu gehen, weil der weite Weg dahin an einer Männertoilette vorbeiführt. Eine andere Geflüchtete sagt, für das Personal in Notunterkünften mache es generell nicht den geringsten Unterschied, ob Frauen schwanger seien oder nicht. Und eine Aktivistin, die regelmässig Asylunterkünfte besucht und sich mit den Bewohnerinnen austauscht, sagt: «Gewaltbetroffenen Frauen ist es unmöglich, mit den vorwiegend männlichen Betreuern über ihre Gewalterfahrungen zu sprechen.»

Es gibt viele solcher Geschichten, die auf gravierende Mängel im Umgang mit Frauen und Mädchen in Asylunterkünften schliessen lassen. Auf der Suche nach Erfahrungsberichten von Betroffenen und InsiderInnen fällt auf, wie gross die Angst ist, offen zu sprechen. Aus Furcht vor negativen Auswirkungen auf ihre Asylverfahren oder vor dem Verlust des Zugangs zu den Unterkünften will niemand namentlich genannt werden.

Keine geschützten Räume

Sascha B.* arbeitet als Betreuungsperson in einem Bundesasylzentrum. B.s zentrale Beobachtung ist: «Die Isolation im Asylsystem ist für Frauen doppelt so schlimm.» Im Vergleich zu Männern können sich Frauen in Asylunterkünften nicht gleich frei bewegen. Es gibt für sie keine Räume, in denen sie vor Übergriffen sicher sind – weder architektonisch noch in Form einer garantierten seelischen Unterstützung von Frauen für Frauen. In Duschen, die für alle offen sind, sind Frauen anzüglichen Blicken und Belästigungen ausgesetzt. Wenn die Zentren weit abgelegen sind, überlegen sie es sich zweimal, abends wegzugehen – aus Furcht vor dem langen Nachhauseweg.

Fachpersonen gehen davon aus, dass die meisten weiblichen Asylsuchenden in der Schweiz auf der Flucht Gewalt erlebt haben. Nicht selten dauert sie hierzulande fort. Statistische Zahlen fehlen, Bund und Kantone waren lange Zeit taub für die Problematik. Im letzten Monat erschien nun endlich eine «Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen» des Staatssekretariats für Migration (SEM). Für diese Evaluation, die nur die Bundesebene umfasst, wurde fast ausschliesslich mit dem Personal der Asylzentren und MitarbeiterInnen des SEM gesprochen. Das Fehlen direkt Betroffener wird mit der «bereits hohen Komplexität der Sachverhaltserhebung» begründet. Damit es überhaupt zu einer Untersuchung kam, musste die Nationalrätin Yvonne Feri (SP) 2016 ein Postulat stellen.

Ungewollte Sterilisation

Um die frauenspezifische Situation im Asylverfahren auch auf kantonaler Ebene einschätzen zu können, beauftragten das SEM und die Konferenz der kantonalen SozialdirektorInnen (SODK) das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) mit einer Studie. Im Vergleich zur Selbstbefragung des SEM lohnt sich ein genauer Blick auf diesen wissenschaftlich fundierten und umfangreichen Bericht. Die wichtigsten Erkenntnisse: Das Personal ist tendenziell schlecht qualifiziert, unabhängige transkulturelle Dolmetschdienste fehlen in allen untersuchten Unterkünften praktisch gänzlich, und es gibt starke Defizite in der Gesundheitsversorgung und der Infrastruktur. Ungewollte Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche, die mit einem korrekten Dolmetschdienst niemals passiert wären, sind nur die Spitze des Eisbergs. Laut der Studie erhalten schätzungsweise neunzig Prozent aller weiblichen Gewaltbetroffenen in der Deutschschweiz keine professionelle Unterstützung. Die Studie hält überdies fest, dass Übergriffe von MitbewohnerInnen, Verwandten, Betreuenden und dem Sicherheitspersonal geschähen.

Das bestätigt auch Sascha B.: «Die meisten asylsuchenden Frauen glauben, dass die Betreuer einen Einfluss auf den Ausgang ihres Asylverfahrens hätten.» Auch wenn dem nicht so ist, nützten manche Betreuer diese vermeintliche Abhängigkeit schamlos aus. «Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein Betreuer einer Asylsuchenden Geld gegen Sex angeboten hatte. Sie willigte ein – danach hat sie nicht einmal einen einzigen Rappen erhalten.» Zum Glück sei dieser Mann kurz darauf entlassen worden. Die Frau sei danach jedoch nicht unterstützt worden. Es gebe einige solche Fälle intimer Beziehungen zwischen Betreuern und weiblichen Asylsuchenden, wobei Geld selten eine Rolle spiele: «Natürlich sind diese Beziehungen aufgrund des Machtverhältnisses sehr problematisch», sagt B. Oft würden die Betreuer von der Leitung der Zentren gedeckt.

Wo sich der Blick abwendet

Im Zuge der Untersuchungen hat das SEM Massnahmen formuliert: Unter anderem soll das Personal besser geschult, die Opferidentifikation verbessert und der sichere Zugang zu sanitären Anlagen gewährleistet werden. Die Massnahmen bleiben jedoch sehr allgemein formuliert. Auf Kantonsebene erarbeitet die SODK derzeit einen Leitfaden.

Simone Eggler von Terre des femmes ist erfreut, dass Bund und Kantone erstmals eine Geschlechterperspektive einnehmen. Zufrieden ist sie allerdings nicht. Die formulierten Massnahmen im Bericht des SEM seien ungenügend und nicht systematisch: «Das Asylsystem wird weder frauenspezifischen Schutzbedürfnissen gerecht, noch gewährt es die Gleichstellung von Frau und Mann.» Das geltende Opferhilfegesetz sichert zudem nur jenen Asylsuchenden professionelle Unterstützung zu, die in der Schweiz Opfer von Gewalt geworden sind.

In ihrem Postulat von 2016 schlug SP-Nationalrätin Yvonne Feri vor, die Opferhilfe auf alle auszuweiten (unabhängig von Tatort und Aufenthaltsstatus). Der Bundesrat beschloss jedoch vor drei Wochen, nicht darauf einzugehen. Auf Anfrage der WOZ, welche Schlüsse aus der kantonalen Studie gezogen würden, gibt sich SEM-Mediensprecher Lukas Rieder selbstzufrieden: «Das Postulat Feri hat dazu beigetragen, dass sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene die Sensibilisierung für weibliche Asylsuchende und ihre Bedürfnisse zusätzlich gesteigert werden konnte.»

Letztlich offenbaren die nun vorliegenden Berichte auch das bestehende Zweiklassensystem im Schweizer Asylwesen: Die Lage in den kantonal betriebenen Notunterkünften und Ausschaffungsgefängnissen, wo abgewiesene Asylsuchende untergebracht sind, wurde erst gar nicht untersucht. Solidarische Gruppen, die Notunterkünfte besuchen und sich mit dort untergebrachten Geflüchteten austauschen, halten jedoch fest: Ausgerechnet an diesen Orten sind Frauen und Schwangere medizinisch unterversorgt. Wie die AutorInnen der kantonalen Studie festhalten: Die Kantone müssten dringend verbindliche Konzepte zum Schutz von Frauen und Mädchen im Asylverfahren schaffen. Natürlich sollten diese in einem funktionierenden Rechtsstaat auch für abgewiesene Asylsuchende gelten.

* Name der Redaktion bekannt.