AfD-Swiss-Connection: «Das ist nett vom Alexander»
Nun ist es auch gerichtlich bestätigt: Bei Werbemassnahmen, mit denen Dritte die Alternative für Deutschland (AfD) in den Jahren ihres Aufbaus unterstützten, handelt es sich um illegale Parteispenden. Dies hat in der letzten Woche das Berliner Verwaltungsgericht entschieden und damit eine Klage von AfD-Parteichef Jörg Meuthen abgewiesen. Dieser hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass es sich bei den Plakaten, Anzeigen und Flyern, mit denen die Andelfinger Werbeagentur Goal AG von Alexander Segert 2016 für ihn Werbung machte, nicht um Spenden handelte. Schliesslich sei kein Geld geflossen. Meuthen gab vor Gericht den Ahnungslosen. «Der Alexander hat da ein paar Plakate gemacht, nett vom Alexander», habe er sich damals nur gedacht.
Das Urteil fand in den deutschen Medien grosse Beachtung, weil es das eher schwammige Parteiengesetz präzisiert. Die finanziell angeschlagene AfD kommen die Spenden zudem teuer zu stehen. Sie muss jeweils eine Busse in der dreifachen Höhe der Spende an den Bundestag bezahlen. Im Fall von Meuthen sind dies 270 000 Euro. Hängig sind weitere Fälle, unter anderem geht es um eine Spende an AfD-Fraktionschefin Alice Weidel. Nach zahlreichen Vertuschungsmanövern ist mittlerweile einer der Spender geoutet: der in Zürich lebende deutsche Immobilienunternehmer Henning Conle.
Auch wenn die Goal AG die Werbung verwaltet und gestaltet hat, will sie weiterhin nichts mit der Sache zu tun haben. «Die Goal hat noch nie für die AfD oder ein Mitglied gearbeitet», schreibt Alexander Segert. Auf die Feststellung, der Ruf seiner Agentur sei doch mittlerweile ziemlich ramponiert, reagiert er ungehalten. Das Geschäft laufe bestens, er habe sogar eine neue Firma gegründet!
Diese tritt unter dem Namen Blickfänger GmbH auf. Gemeinsam mit dem Zürcher SVP-Kantonsrat und Metallbauunternehmer Paul Mayer stellt Segert an Überlandstrassen riesige Blachen auf. Diese können für Events gebucht werden, aber natürlich auch für Politwerbung. Vorerst sollen die Blachen noch nicht in Deutschland zum Einsatz kommen, sondern bloss in der Schweiz – dem Land, das noch immer keine Regulierung von Parteispenden kennt.