Was weiter geschah: Biberdamm mutwillig zerstört
Mitte August stand in Willisau ein Landwirt vor Gericht, weil er angeblich mehrere Biberdämme beschädigt hatte. Das soll er getan haben, um zu verhindern, dass sein Land überflutet wird. Biber und alle ihre Bauten sind in der Schweiz streng geschützt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall untersucht und hielt den Landwirt für schuldig. Sie wollte das Verfahren per Strafbefehl abwickeln und verhängte «wegen mutwilligen Zerstörens von Biberdämmen» eine Busse von fast 2000 Franken plus eine bedingte Geldstrafe von 5700 Franken. Der Landwirt bestritt die Tat und rekurrierte gegen den Strafbefehl. Deshalb kam es dann vor dem Bezirksgericht Willisau zu einer Verhandlung.
Nun liegt das Urteil vor. Das Gericht reduziert die Strafe markant, spricht den Landwirt aber nicht frei. Die Richterin hält es für erwiesen, dass er den einen grossen Damm vorsätzlich zerstört hat, nicht jedoch, dass er auch noch weitere kleine Dämme kaputtgemacht hat. Das Bezirksgericht spricht ihn in diesem Punkt deshalb frei. Der Landwirt muss laut Urteilsdispositiv eine Busse von 900 Franken sowie je die Hälfte der Verfahrenskosten und der eigenen Anwaltskosten übernehmen. Das wird ihn insgesamt um die 4600 Franken kosten. Eine bedingte Geldstrafe von 2400 Franken kommt noch dazu.
Das ist immer noch eine relativ strenge Strafe. Für gewöhnlich gebe es für die Zerstörung eines Damms einfach eine Busse von wenigen Hundert Franken, sagte Christof Angst, Leiter der Schweizer Biberfachstelle, gegenüber der WOZ.
Der Anwalt des Landwirts teilte mit, sie hätten Berufung angemeldet. Sein Klient besteht darauf, die Dämme nicht angerührt zu haben. Gegenüber der Richterin hatte er gesagt, er sei kein Biberfeind und habe auch keinen Grund gehabt, die Dämme zu zerstören. Zwar habe ein Damm auf lange Sicht das Entwässerungssystem des danebenliegenden Feldes bedroht, aber in jenen Tagen sei noch kein Schaden zu erwarten gewesen.
Ob sie wirklich vor Kantonsgericht gingen, würden sie erst entscheiden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, sagte der Anwalt.
Nachtrag zum Artikel «Der Biber ist ein Anarchist» in WOZ Nr. 34/2020 .