Prozess um einen Damm: «Der Biber ist ein Anarchist»

Nr. 34 –

Ein Mann steht vor Gericht, weil er Biberdämme zerstört haben soll. Über Biberschutz, Biberschäden und das neue Jagdgesetz, das im September an die Urne kommt.

Er baut, wo er bauen will – also bleibt nur, sich mit dem Tier zu arrangieren. Foto: Christof Angst, biberfachstelle.ch

Es ist dem Mann sichtlich unwohl. Nennen wir ihn Herrn Bösch. Vor ihm sitzt die Richterin, hinter ihm eine Handvoll JournalistInnen. Das Delikt, das Herrn Bösch vorgeworfen wird: vorsätzliches Zerstören von Biberdämmen.

Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren per Strafbefehl abwickeln. Sie verhängte eine Busse von fast 2000 Franken, plus eine bedingte Geldstrafe von 5700 Franken. Das wollte Herr Bösch nicht hinnehmen. Deshalb kam es Mitte August vor dem Bezirksgericht Willisau zu einer Verhandlung.

Herr Bösch ist Mitte fünfzig und Landwirt. Biber haben an Bächen, die durch Böschs Land fliessen, Dämme gebaut. Plötzlich waren diese kaputt. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, Herr Bösch sei dafür verantwortlich.

Herr Bösch sagt der Richterin, er habe die Dämme nicht angerührt. Er sei kein Biberfeind – einige Jahre zuvor habe er sich an einem Biberschutzprojekt beteiligt. Für ihn habe es auch keinen Grund gegeben, die Dämme zu zerstören. Zwar habe ein Damm auf lange Sicht das Entwässerungssystem des danebenliegenden Feldes bedroht. Aber in jenen Herbsttagen sei noch kein Schaden zu erwarten gewesen.

Herr Bösch sagt vor Gericht zudem, er habe die zuständigen Verantwortlichen über den neuen Biberdamm informiert. Es sei aber niemand gekommen, um sich von der Situation ein Bild zu machen.

Niemand hat gesehen, dass Herr Bösch die Dämme zerstört hätte. Es gibt nur Fotos, auf denen in der Nähe der Dämme Traktorspuren zu sehen sind. Mit schwerem Gerät sollen die Dämme eingerissen worden sein.

Herr Bösch sagt, die Traktorspuren seien entstanden, weil er dort im Feld habe arbeiten müssen. Er vermute, die Dämme seien durch das Hochwasser zerstört worden.

Meist nur kleine Bussen

Als Zeuge tritt am Prozess ein Biberfachmann von Pro Natura auf. Er hat die beschädigten Dämme begutachtet. Der Schaden sei «mit neunzigprozentiger Sicherheit von einem Menschen verursacht worden», sagt er. Wenn Hochwasser einen Damm wegspüle, sehe das anders aus.

Das Urteil ist noch nicht bekannt. Falls das Bezirksgericht Herrn Bösch verurteilen sollte, wie es die Staatsanwaltschaft fordert, wäre es eine überraschend strenge Strafe. Christof Angst, Leiter der nationalen Biberfachstelle (die offizielle Beratungs- und Koordinationsstelle für Biberfragen des Bundesamts für Umwelt), sagt: Für gewöhnlich gebe es für die Zerstörung eines Biberdamms einfach eine Busse von wenigen hundert Franken.

Angst sagt weiter: Oft glaubten LandbesitzerInnen, sie seien den geschützten Tieren einfach ausgeliefert. Dem sei aber nicht so. «Der Biber ist ein Anarchist, er baut, wo er bauen will. Doch wenn mit ernsthaftem Schaden zu rechnen ist, greifen die kantonalen Behörden ein. Man senkt etwa den Wasserspiegel hinter einem Damm ab oder entfernt ganze Biberfamilien, falls ein grosser Schaden droht.» Nur brauche es für jede Massnahme eine Bewilligung der zuständigen Behörden.

Das Problem ist jedoch nicht der Biber, sondern die aufgeräumte Landschaft. Der Biber baut neue Biotope, die bedrohten Arten Lebensraum bieten. Christof Angst hat zusammen mit drei anderen Biologen vor kurzem das Sachbuch «Der Biber – Baumeister mit Biss» herausgegeben. Das Buch dokumentiert, welch phänomenale Gestaltungskraft der Biber entfaltet. Dazu braucht er aber Bäche und Flüsse, die sich etwas ausbreiten dürfen. Das würde auch gegen Hochwasser helfen, weil die vom Biber geschaffenen Landschaften mehr Wasser zurückhalten als begradigte Gewässer.

An der Renaturierung der Gewässer wird schweizweit gearbeitet. Doch ist das ein langfristiges Projekt. Bis dahin muss man sich mit dem Biber arrangieren. Da kommt das neue Jagdgesetz ins Spiel, über das am 27. September abgestimmt wird. Der Bund zahlt heute nur für die Land- und Forstwirtschaftsschäden, die Biber anrichten – nicht für Schäden an der Infrastruktur. Wenn etwa wegen eines Biberdamms eine Strasse unterspült wird, müssen heute die GrundeigentümerInnen die Reparatur bezahlen. Das kann teuer werden. Mit dem neuen Jagdgesetz würden künftig der Bund und die Kantone auch für diese Schäden aufkommen.

«Regulierte» Tierarten

LandwirtInnen wie Herr Bösch wären froh darüber. Die Umweltverbände bekämpfen jedoch das neue Gesetz, weil es auch erlaubt, dass geschützte Tierarten künftig «reguliert» werden: Die Kantone erhielten das Recht, geschützte Tiere – explizit werden Wolf und Steinbock genannt – abschiessen zu lassen, um den Bestand zu reduzieren. Das Gesetz erlaubt es dem Bundesrat zudem, die Liste der geschützten Tiere, die reguliert werden dürfen, eigenmächtig zu erweitern. Der Biber könnte auch einmal auf der Liste landen, und das ist mit ein Grund, weshalb die Umweltverbände vehement gegen das Jagdgesetz sind.

Nachtrag vom 27. August 2020 : Biberdamm mutwillig zerstört

Mitte August stand in Willisau ein Landwirt vor Gericht, weil er angeblich mehrere Biberdämme beschädigt hatte. Das soll er getan haben, um zu verhindern, dass sein Land überflutet wird. Biber und alle ihre Bauten sind in der Schweiz streng geschützt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall untersucht und hielt den Landwirt für schuldig. Sie wollte das Verfahren per Strafbefehl abwickeln und verhängte «wegen mutwilligen Zerstörens von Biberdämmen» eine Busse von fast 2000 Franken plus eine bedingte Geldstrafe von 5700 Franken. Der Landwirt bestritt die Tat und rekurrierte gegen den Strafbefehl. Deshalb kam es dann vor dem Bezirksgericht Willisau zu einer Verhandlung.

Nun liegt das Urteil vor. Das Gericht reduziert die Strafe markant, spricht den Landwirt aber nicht frei. Die Richterin hält es für erwiesen, dass er den einen grossen Damm vorsätzlich zerstört hat, nicht jedoch, dass er auch noch weitere kleine Dämme kaputtgemacht hat. Das Bezirksgericht spricht ihn in diesem Punkt deshalb frei. Der Landwirt muss laut Urteilsdispositiv eine Busse von 900 Franken sowie je die Hälfte der Verfahrenskosten und der eigenen Anwaltskosten übernehmen. Das wird ihn insgesamt um die 4600 Franken kosten. Eine bedingte Geldstrafe von 2400 Franken kommt noch dazu.

Das ist immer noch eine relativ strenge Strafe. Für gewöhnlich gebe es für die Zerstörung eines Damms einfach eine Busse von wenigen Hundert Franken, sagte Christof Angst, Leiter der Schweizer Biberfachstelle, gegenüber der WOZ.

Der Anwalt des Landwirts teilte mit, sie hätten Berufung angemeldet. Sein Klient besteht darauf, die Dämme nicht angerührt zu haben. Gegenüber der Richterin hatte er gesagt, er sei kein Biberfeind und habe auch keinen Grund gehabt, die Dämme zu zerstören. Zwar habe ein Damm auf lange Sicht das Entwässerungssystem des danebenliegenden Feldes bedroht, aber in jenen Tagen sei noch kein Schaden zu erwarten gewesen.

Ob sie wirklich vor Kantonsgericht gingen, würden sie erst entscheiden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, sagte der Anwalt.

Susan Boos