#digi: Mit Drohnen gegen Demos

Nr. 41 –

Drohnen sind heute fester Bestandteil der Polizeiarbeit. Das merkte die Öffentlichkeit spätestens mit deren Einsätzen zu Beginn der Pandemie (siehe WOZ Nr. 14/20 ). Damals setzte auch Genf auf die unbemannten Fluggeräte, um die behördlichen Massnahmen zu überwachen. In der Schweiz ist die Kantonspolizei Bern klare Vorreiterin – in ihrem Arsenal finden sich heute 25 verschiedene Drohnen, die seit 2006 geflogen werden. Anfangs ging es gemäss Mediensprecher Christoph Gnägi vor allem um die Dokumentation von Unfallstellen, seit letztem Jahr werden sie auch bei der Suche nach vermissten Personen eingesetzt.

Seit kurzem nutzt die Kantonspolizei Bern ihre Drohnen auch für die Überwachung von Demonstrationen und Versammlungen. Zuerst flog sie eine nachtsichttaugliche Drohne über die unbewilligte Demo «Carnaval des rues», um sie später auch noch über der Schützenmatte kreisen zu lassen, wo ein Container auf der Strasse in Brand gesetzt wurde. Bei der Kantonspolizei nennt sich das «sicherheitspolizeiliches Crowdmanagement». Dabei versuche die Polizei, sich eine «Übersicht über grosse Personenströme oder Personenansammlungen zu verschaffen oder zu dokumentieren», wie Gnägi der WOZ erklärt. Hier könnten die Drohnen auch zur Aufklärung oder als Teil der Ermittlungen zum Einsatz kommen – «etwa, um bei Straftaten aus der Luft gezielt die Suche nach Tätern zu unterstützen». Zwar sei die Identifikation von Personen nicht der Hauptzweck, dennoch könnten die Drohnen dafür eingesetzt werden.

Im Kanton Bern wurde mit einer Polizeiverordnung jüngst eine rechtliche Grundlage für die Möglichkeit der Drohnenüberwachung geschaffen. Andere Kantone – wie zum Beispiel Aargau und Basel-Stadt – arbeiten derzeit daran und wollen die Überwachungsmöglichkeiten ebenfalls ausweiten. Das ist nicht unproblematisch, machen kleine, leise Drohnen es der Polizei doch leichter, demonstrierende Menschen unauffällig zu identifizieren. Der Basler Datenschützer Beat Rudin verweist in einem Bericht entsprechend auf den grösseren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte durch die Drohnenüberwachung. Denn neben der informationellen Selbstbestimmung stehe auch die Versammlungsfreiheit auf dem Spiel.