Was weiter geschah: Harsche Kritik am Basler Strafgericht

Nr. 41 –

«Die ‹Basel Nazifrei›-Prozesse sind unfair», schreiben sechzehn AnwältInnen in der «Basler Zeitung» («BaZ») vom Samstag – als Replik auf ein Interview mit dem Gerichtspräsidenten René Ernst (SP). Dieser verurteilte jüngst eine Antifaschistin zu acht Monaten Gefängnis, weil sie sich 2018 der rechtsextremen Pnos-Kundgebung in den Weg gestellt haben soll. KritikerInnen wie der ehemalige Strafgerichtspräsident Peter Albrecht warfen Ernst daraufhin vor, ein politisches Urteil gefällt zu haben. Eine «faktenfreie Unterstellung», verteidigte sich dieser in einem Interview in der «BaZ». Die Pnos-Kundgebung sei bewilligt gewesen, und «am Ende ist Gewalt Gewalt und lässt sich nicht rechtfertigen durch eine politische Gesinnung».

Vergessen scheinen im «BaZ»-Interview nicht nur die Augenverletzungen durch das Gummischrot der Polizei. Das Interview stehe auch in «krassem Widerspruch zur Unschuldsvermutung», schreiben die AnwältInnen nun. Insgesamt laufen rund sechzig Verfahren gegen mutmassliche DemonstrantInnen, viele haben noch nicht einmal einen Prozesstermin.

Nach den pauschalen Ausführungen des Strafgerichtspräsidenten erscheine die Linie des Gerichts unverrückbar zementiert, bevor ein Grossteil der Beschuldigten überhaupt angehört worden sei. Die VerteidigerInnen fordern, dass die einzelnen «Basel Nazifrei»-Verfahren nun zusammen beurteilt werden. Und: dass die Prozesse an ein ausserkantonales, «unvoreingenommenes» Gericht delegiert werden.

Nachtrag zum Artikel «Der grosse Landfriedensbruch» in WOZ Nr. 40/20 .