LeserInnenbriefe

Nr. 49 –

Seichter?

Zur WOZ allgemein

Lassen Sie mich mit einem Lob beginnen: Ich finde die genossenschaftlich organisierte WOZ wegweisend für die Zukunft. Diese Organisationsform scheint mir genau richtig, um dem Diktat privater Interessen die Stirn zu bieten und freien Journalismus zu entfalten.

Nun zu meinem Anliegen: Als WOZ-Leser-Fossil meine ich, die WOZ komme immer seichter daher und unterscheide sich immer weniger von anderen Zeitungen. Wo ist links und unbequem geblieben? Bin ich der einzige Leser der ersten Stunde, dem die WOZ zu brav geworden ist?

Vor allem im Zusammenhang mit der Coronageschichte fällt mir auf, dass kritische Stimmen zu den Massnahmen in der WOZ kaum zu Wort kommen (kein Hinweis zum Beispiel zum Film «Unerhört»). Nein, nein, ich bin kein Aluhutträger, aber es gibt da schon einige Punkte, die eine vertiefte Recherche wert wären, meine ich. Etwa die unheilige Allianz zwischen den Regierenden und der Pharmaindustrie, die Hysterie schürenden verzerrten Statistiken von SRF und so weiter.

Guido Besmer, Benzenschwil

Antiquiert?

«Abstimmungskommentar: Tumult im Turm» , woz.ch vom 29. November 2020

Am Radio hörte ich heute (Abstimmungssonntag), dass das Ständemehr ein Instrument sei, um kleineren Kantonen zu ermöglichen, auch ein ernst zu nehmender Player zu sein. Das dünkt mich sinnvoll. Ihr bezeichnet es als «antiquiert», was in meinen Augen falsch ist. Wie seht ihr es unter diesem Blickwinkel?

Maria Hermann, Zürich

Anmerkung der Redaktion: Auf Seite 2 («Das Ständemehr wird ausgebaut» ) dieser Ausgabe finden Sie eine brandaktuelle Auseinandersetzung mit dem Ständemehr, die Ihre Frage hoffentlich beantwortet.

Strafbar!

Abstimmung zur Kriegsgeschäfteinitiative

Die Kriegsgeschäfte-Vorlage wurde abgelehnt. Was aber nach wie vor bleibt: die strafrechtliche Verantwortung bei der Finanzierung von Rüstungskonzernen. Genauso wie jemand dafür verantwortlich ist, wenn er einer Terrororganisation Geld gibt, damit sich diese Verbrecher Waffen und Sprengstoff beschaffen können.

Es gibt keinen strafrechtlichen Freipass für die Nationalbank, Banken, Versicherungen und Pensionskassen, der es erlauben würde, Unternehmen zu finanzieren, die für die furchtbaren Kriege im Jemen, in Afghanistan, in Syrien, in Libyen Kriegsmaterial herstellen und liefern. Diese Kriege haben Millionen Menschen zu Flüchtlingen gemacht.

Unter Artikel 25 des schweizerischen Strafgesetzbuches fallen nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Körperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. Krieg ist Terror im grossen Massstab, ist ein Verbrechen, ist Massenmord, hüben wie drüben. Gehilfe bei Straftaten ist derjenige, der «zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet», wer also auch «vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert». Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75bis des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar und sind Offizialdelikte, die von der Justiz geahndet werden müssten. Ein Offizialdelikt ist in der Schweiz eine Straftat, die die Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen verfolgen muss, wenn es ihr zur Kenntnis gelangt. Soweit die Stellungnahme des verstorbenen Berner Juristen Christoph Bürki (1929–2016).

Heinrich Frei, Zürich