Corona Call (11): Stephan Bernard: Tagespolitik auf Kosten der Grundrechte

Nr. 13 –

«Ich bin Rechtsanwalt. Vergangene Woche habe ich SP-Gemeinderätin Simone Brander vor dem Bezirksgericht Zürich verteidigt. Ihr wurde vorgeworfen, im Mai 2020 gegen die Covid-19-Verordnung des Bundesrats verstossen zu haben. Zusammen mit vier anderen war sie an einer kleinen Protestaktion zur Verbesserung des Veloverkehrs beteiligt. Der Richter verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe, weil sie gegen das damals geltende Veranstaltungsverbot verstossen habe. Eine rechtskräftige Verurteilung würde auch einen Eintrag ins Strafregister nach sich ziehen. Ich legte noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil ein.

Mein Eindruck vom Prozess war, dass sich auch der Ankläger, Staatsanwalt Edwin Lüscher, der staatsrechtlichen und rechtstheoretischen Dimension der Verhandlung bewusst war. Er betrachtete das Verfahren als Präzedenzfall, um auszuloten, wie er mit ähnlichen Fällen umgehen soll.

In einem Rechtsstaat gilt der Grundsatz, dass keine Strafe ohne entsprechendes Gesetz verhängt werden darf. Das setzt der Exekutive enge Grenzen. Ein Gesetz, in dem es geheissen hätte, dass der Bundesrat wegen einer Pandemie Strafbestimmungen erlassen darf, gab es damals nicht. Die damals gültige Verordnung enthielt stattdessen quasi eine Blankostrafnorm: Wer gegen die Covid-19-Verordnung verstösst, kann bestraft werden. Das ist zu unbestimmt formuliert und verstösst gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Zudem änderten damals die Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung fast im Tagesrhythmus. Es war kaum möglich, sich zu orientieren, was eigentlich galt.

Weder Frau Brander noch ich sind der Meinung, dass die Regierung angesichts der Covid-19-Pandemie nicht hätten handeln müssen. Aber die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte in Europa zeigen, dass Regeln, die in einem Ausnahmezustand erlassen werden, so schnell nicht wieder zurückbuchstabiert werden. Das sieht man beispielsweise bei allen Antiterrorgesetzen. Die Frage im Fall der Covid-Pandemie ist deshalb nicht einfach «Gesundheitsschutz versus wirtschaftliche Freiheit». Klar, darum geht es auch. Aber es muss auch darum gehen, Grundrechte zu schützen. Notverordnungen können auch rechtsstaatliche und demokratische Grundprinzipien entkernen. Und die Gefahr besteht, dass das einen bleibenden Schaden anrichtet.

Für mich war die falsche Weichenstellung, dass sich das Parlament in der Frühjahrssession 2020 angesichts der Pandemie selber aus dem Spiel nahm und dem Bundesrat das Handeln überliess. Es hätte schon damals ein Covid-Gesetz gebraucht und nicht blosse Verordnungen der Exekutive. Gerade eine liberale Partei wie die FDP, mit vielen JuristInnen in der Fraktion, aber auch die Grünen, die sonst immer sehr auf Bürgerrechte pochen, hätten dem nicht zustimmen dürfen. Zaghaften Widerstand gab es nur von einigen Leuten von der SP. Diese Selbstentmachtung zeugt von wenig staatsrechtlicher und rechtsstaatlicher Sensibilität. Sie ist Ausdruck einer Instant-Tagespolitik auf Kosten austarierter Grundrechte.

Es fehlt in der Schweiz jemand, der die Grundrechtseinschränkungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie aus linksliberaler Perspektive kritisiert, wie in Deutschland Heribert Prantl, der dezidiert vor langfristigen Schäden am Betriebssystem Demokratie warnt. Dass linke Politiker sich des Themas kaum annehmen, verstehe ich nicht. Denn es geht um eine grundlegende Errungenschaft: Die Grundrechte schützen vor allem auch die Schwächeren. Für die sollte die Linke einstehen. In einem chronifizierten Ausnahmezustand setzen sich letztlich immer die Stärkeren durch.»

Stephan Bernard (45) ist seit 2004 Rechtsanwalt und Mediator in Zürich. Seine Spezialgebiete sind Strafverteidigung, Familienmediation, Arbeitsrecht und Grundrechtsschutz.