Was weiter geschah: St. Galler Polizei vor Strafverfahren

Nr. 32 –

Die «Osterkrawalle» der coronamüden Jugend in St. Gallen haben für die Polizei ein juristisches Nachspiel. Die kantonale Anklagekammer hat einer Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die angezeigten Polizisten zugestimmt. Damals sprach die Polizei 650 Wegweisungen aus. Die betroffenen jungen Menschen durften für dreissig Tage nicht mehr in die Stadt.

Gegenüber der WOZ berichteten AugenzeugInnen, dass die Wegweisungen ohne Nachfragen willkürlich verteilt worden seien. Ein junger Mann liess sich dies jedoch nicht gefallen. Er erstattete Anzeige gegen die Polizei.

Was war an jenem Ostersonntag nach den Ausschreitungen vom Karfreitag genau geschehen? Die Polizei griff am Wochenende rigoros durch, um weitere Krawalle zu unterbinden. Der junge Mann sass in einem Lokal im Stadtzentrum. Weder habe er an den Kundgebungen teilgenommen, noch habe er den Eindruck gemacht, sich beteiligen zu wollen, heisst es in der Mitteilung der Anklagekammer. Laut dem Kläger wurde das Lokal von PolizistInnen in Vollmontur umstellt. Dann hätten sie die Gäste «ohne jegliche Erklärung» kontrolliert. Der junge Mann sagt, er hätte ein Blatt ausfüllen und unterschreiben sollen. Als er die Unterschrift verweigert habe, habe ihm die Polizei eine Verhaftung angedroht. Trotz wiederholter Nachfrage hätten ihm die Polizisten keine Rechtsgrundlage für die Wegweisung genannt, worauf sich der Mann später bei der Stadtpolizei beschwerte und die Wegweisung per E-Mail aufgehoben wurde.

In seiner Anzeige wirft der Mann den Polizisten Nötigung, Falschbeschuldigung und Amtsmissbrauch vor. Die Anklagekammer hält fest, dass die hohe Zahl der Wegweisungen «wenig differenziert» wirke. Im Strafverfahren sei «insbesondere der Vorwurf des Amtsmissbrauchs näher zu prüfen».

Nachtrag zum Artikel «In Pipilottis Gummizelle» in WOZ Nr. 14/2021 .