PR-Panne: Geimpfte für die Goal AG
Für Hernâni Marques ist Transparenz ein hohes Gut. Und der IT-Spezialist hat durchaus wichtige Erfolge erzielt: Mit seinen Öffentlichkeitsgesuchen hat er während der Pandemie die Politik des Bundesamts für Gesundheit (BAG) durchschaubarer gemacht. Auch im derzeitigen Abstimmungskampf mischt Marques mit. Weil sein Komitee «Geimpfte gegen das Covid-Zertifikat» aus einem linken Umfeld stammt, fand es besondere Beachtung.
Wenn es um die Finanzierung seiner Kampagne geht, ist es mit der Transparenz und damit auch mit der Unabhängigkeit des Komitees allerdings rasch vorbei. Das zeigt eine Buchung bei der WOZ-Inserateabteilung für das «Komitee der Geimpften». Diese geht gemäss Unterlagen auf die Goal AG aus Andelfingen zurück. Ausgerechnet.
Mit ihren rassistischen Kampagnen plakatierte die Agentur von Alexander Segert den Aufstieg der SVP. Schwarze Schafe, Minarettraketen, Ungeziefer: Kein Motiv zu primitiv, um gegen Migrant:innen zu hetzen. Auch in Deutschland wurde Segert aktiv: Als Schaltzentrale half die Goal AG, die Spuren von Parteispenden an die AfD zu verwischen. Diese wurden vom Bundestag als illegal taxiert, die Partei zu empfindlichen Strafzahlungen verpflichtet. Segert will von allem nichts gewusst haben.
Auf Anfrage bestätigt Hernâni Marques die Zusammenarbeit mit der Agentur: «Die Goal AG hat zahlreiche Flächen reserviert, die sie Nein-Kampagnen zur Verfügung stellt, so auch uns.» Geld sei keines geflossen. «Sie haben einfach Sujets von unserer Propagandaabteilung genommen und aufgeschaltet.» Heisst das, dass das Komitee selbst nicht weiss, wer die Inserate bezahlt? Rechte Milliardär:innen wie die Blochers oder das Finanzinvestorenehepaar Wietlisbach, das Hunderttausende Franken in die Nein-Kampagne steckt? «Nope», schreibt Marques auf Anfrage, «keine Ahnung.»
Eine rechte Agentur, die Geld auftreibt, um für ein linkes Komitee zu werben: Die Episode zeigt, wie intransparent die Politikfinanzierung in der Schweiz ist. Der WOZ-Verlag hat den Abdruck des Inserats – und damit die Einnahme von 2684 Franken – angesichts der unbekannten Geldquelle abgelehnt.