Leser:innenbriefe

Nr. 51 –

Massives Ärgernis

«Die Überraschungswahl: ‹Unrueh› im Bundeshaus», WOZ Nr. 49/22

Für die WOZ ist das eine gute Nachricht: «Dass eine Kandidatin aus einem der ärmsten Kantone jene aus einem der reichsten schlägt, ist erfreulich, zumal Eva Herzog sich bis zuletzt für den ungebremsten Steuerwettbewerb einsetzte.» Es muss wohl für die Linke auch eine gute Nachricht sein, wenn eine Eva Herzog von der FDP verhindert werden muss, nicht aus Opportunität gegenüber der charmant linken Elisabeth Baume-Schneider, sondern um eine (linke) Konkurrenz für Karin Keller-Sutter zu verhindern. Funktioniert so linke Logik?

Für Elisabeth Baume-Schneider bedeutet ihre Wahl zur Bundesrätin, dass sie einigen ihrer rechten und bäuerlichen Sympathisant:innen mächtig auf die Füsse treten muss, wenn sie den «sozialpolitischen Vorstellungen der Linken im Bundeshaus, gerade auch den jungen Frauen», gerecht werden will und muss.

Eine andere Geschichte ist die aus Basler Sicht penetrante Ignoranz der übrigen Schweiz zwischen den Alpen und dem Jura gegenüber der Nordwestschweiz ennet dem Jura. Es hat den Anschein, als wären für die Nordwestschweizer die Grenzen in die badische und elsässische Nachbarschaft niederschwelliger als in die übrige Schweiz. Eine in Bezug auf das Europadossier auch für die übrige Schweiz hochaktuelle und hochbrisante Situation. Da stellt sich doch auch die Frage nach den Abhängigkeitsverhältnissen zwischen dem (halben) Geberkanton Basel-Stadt und der übrigen Schweiz.

Fazit: Es ist völlig in Ordnung, dass eine Walliser Gemeinderätin oder eine Bäuerin aus dem Jura in die Landesregierung gewählt werden kann. Aber wie ist es einzuordnen, wenn einem der stärksten Wirtschaftsstandorte der Schweiz bei einer hochqualifizierten Bewerberin die Gleichstellung der Regionen in der Bundesregierung partout verweigert wird?

Das ist nicht bloss frustrierend, sondern ein massives Ärgernis.

Urs Zeder, Basel

Um ein paar Ecken

«Kinderschutz: Gewalt gegen Kinder ist keine Privatsache» und «Im Affekt: Alarm: Minderjährige im Kino», beide WOZ Nr. 49/22

Alles klar: Kinder müssen gesetzlich vor jeder körperlichen und psychischen Gewalt der Eltern geschützt werden. Dann aber, vollkommen gewaltfrei erzogen, sollen sie möglichst bald Splatterfilme schauen dürfen, alles andere wäre offenbar lächerlich.

Daraus kann man einiges lernen – wenn man ein bisschen nachdenkt, auch durchaus um ein paar Ecken herum und aus ein paar Metern Distanz.

Peter Baumgartner, Gelterkinden