Was weiter geschah: Rekurs gegen Fankurven­sperrungen

Nr. 5 –

Erneut haben Behörden in der Schweiz die Sperrung einer Fankurve verfügt: diesmal für das Spiel des FC Zürich gegen Lausanne-Sport, das am Abend vor dem Erscheinen dieser WOZ im Zürcher Letzigrund ausgetragen wurde. Als Grund nannten sie die «erheblichen Ausschreitungen», zu denen es nach dem Spiel des FCZ gegen den FC Basel vor rund zwei Wochen gekommen sei.

Fünf Zürcher Fussballfans haben in einem Rekurs eine Neubeurteilung durch die Zürcher Stadtregierung verlangt – mit aufschiebender Wirkung. Bis Redaktionsschluss lag noch kein Entscheid durch die Stadtregierung vor. Beobachter:innen gingen davon aus, dass die aufschiebende Wirkung nicht gewährt würde.

Die Fans stellen in ihrem Rekurs die Rechtmässigkeit der Massnahme infrage. Zum einen argumentieren sie, wie zuletzt auch 48 Fans der Berner Young Boys, dass solche Sperrungen gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts keinen strafenden Charakter haben, sondern nur als präventive Massnahme angeordnet werden dürfen. Dies sei im aktuellen Fall nicht gegeben. In der «SonntagsZeitung» hat FCZ-Präsident Ancillo Canepa angekündigt, ebenfalls Rekurs einzulegen, um die Rechtmässigkeit solcher Kollektivstrafen klären zu lassen.

Die rekurrierenden FCZ-Fans stellen zudem infrage, ob die Verfügung des Stadtzürcher Sicherheitsdepartements überhaupt statthaft ist. Dies, weil der dieser zugrunde liegende Entscheid nicht vom Departement, sondern von der sogenannten Arbeitsgruppe Bewilligungsbehörden gefällt und kommuniziert worden ist. Bei dieser handelt es sich um eine ohne rechtliche Basis tagende informelle Gruppe von Behörden aus der ganzen Schweiz. Sie sei gesetzlich nicht für den Entscheid zuständig, weshalb die daraus resultierende Verfügung als «nichtig» zu taxieren sei, so die FCZ-Fans.

Nachtrag zum Artikel: «Fussballfans: Übungsfeld für Repressionen» in WOZ Nr. 4/24.