Was weiter geschah: Batmaid muss blechen
Das Start-up Batmaid, das Putzkräfte für Privathaushalte vermittelt, stand vergangenen Donnerstag in Lausanne vor dem Arbeitsgericht. Eine ehemalige Angestellte, die fristlos gefeuert worden war, focht diese Art der Kündigung an. Ihre Anwälte machten zudem geltend, dass Batmaid der Frau Wegzeitentschädigungen und Transportspesen schuldig geblieben sei.
Die Firma entging einem Urteil, indem sie in einen Vergleich einwilligte. Über die Höhe der Zahlung wurde Stillschweigen vereinbart. So viel sei verraten: In der vorangegangenen Schlichtungsverhandlung hatte Batmaid der Klägerin ein mickriges Angebot gemacht, das diese ablehnte. Vor dem Arbeitsgericht zahlte das Unternehmen nun das Sechsfache – und muss überdies der Arbeitslosenkasse Gelder für drei Monate erstatten.
Ebenso spannend wie der Prozessausgang war die Begleitmusik: Um die aus dem Kanton Zürich stammende Klägerin zu unterstützen, hatten Mitglieder der Basisbewegung «Zürich solidarisch» den Gerichtstermin zum Gruppenausflug umfunktioniert. Gemeinsam mit der lokalen Gewerkschaft SUD hielten sie vor dem Lausanner Justizgebäude eine Kundgebung ab, um das «nicht existenzsichernde Arbeitsmodell» von Batmaid anzuprangern, und wollten der öffentlichen Verhandlung beiwohnen. Nachdem die Batmaid-Anwältin jedoch wegen befürchteter Prozessstörung und «Rufschädigung auf Social Media» verlangt hatte, den rund dreissig Anwesenden den Zutritt zu verwehren, wurde schliesslich Einlass für sieben Personen ausgehandelt (elf schlüpften dann in den Saal).
Der Einzige, der im zweistündigen Verfahren durch unbefugte Wortmeldungen auffiel, war indes Batmaid-CEO Andreas Schollin-Borg. Als der Richter zur Verkündung des Vergleichs ansetzte, holte der Start-up-Gründer gar zur lautstarken Tirade gegen das Publikum aus und warf diesem vor, den Prozess zu instrumentalisieren. Damit der Inhalt des Vergleichs vertraulich bleibe, wollte Schollin-Borg die Zuhörer:innen aus dem Saal verbannen – jedoch ohne Erfolg.
Nachtrag zum Artikel «Arbeit auf Abruf: Unterm Glanz der Oberfläche» in WOZ Nr. 7/24.