Was weiter geschah: Strasse frei im Kanton Freiburg

1380 Franken: Diesen Betrag stellte die Kantonspolizei Freiburg dem Kollektiv Palästina-Solidarität dafür in Rechnung, dass es im November 2023 eine Demonstration in der Innenstadt von Fribourg organisiert hatte. Es handelte sich dabei nicht etwa um eine Kundgebung, bei der es zu Sachbeschädigungen gekommen wäre, sondern um einen friedlichen, bewilligten Umzug.
Und es war auch nicht die einzige Rechnung, die das Kollektiv erhielt; auch die Ortspolizei forderte 550 Franken. Hintergrund dieser Rechnungsstellungen ist eine schweizweite Besonderheit, die im Westschweizer Kanton bisher gängige Praxis war: Wer in Freiburg demonstrieren wollte, zahlte dabei anfallende Kosten wie etwa Stundenlöhne der im Einsatz stehenden Beamt:innen.
Die Rechnungen konnten und wollten die Mitglieder des kleinen Kollektivs nicht zahlen. Sie schlossen sich mit anderen aktivistischen Gruppen, Parteien und Gewerkschaften zur «Koalition für das Demonstrationsrecht» zusammen und reichten Rekurs gegen die Verfügungen ein.
Nachdem das Oberamt des Saanebezirks im vergangenen November bereits die Rechnung der Ortspolizei annulliert hatte, entschied nun vor kurzem auch das Freiburger Kantonsgericht: Die Erhebung hoher Polizeikosten stelle eine ungerechtfertigte Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar. Das Gericht folgt damit der Argumentation nicht nur der Beschwerdeführer:innen, sondern auch der NGO Amnesty International, die die Praxis der Freiburger Behörden bereits mehrfach kritisiert hatte.
Die Koalition für das Demonstrationsrecht feiert das Urteil des Kantonsgerichts als historischen Sieg und fordert in einer Mitteilung den Gesetzgeber auf, seine systematischen Praktiken zur Behinderung des Demonstrationsrechts zu beenden und die Rechtsgrundlage anzupassen. Eine entsprechende Motion wurde im Frühjahr im Kantonsparlament eingereicht. Weiter fordert die Koalition, dass Freiburgs schwerfälliges Bewilligungsverfahren für politische Demonstrationen durch ein einfaches Meldeverfahren zu ersetzen sei.
Nachtrag zum Artikel «Kanton Freiburg: 2000 Franken für ein Grundrecht» in WOZ Nr. 8/25.