Leser:innenbriefe

Nr. 51 –

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Der grosse Wels

«Tierwelt: Die Frau und ihr Fischer», WOZ Nr. 50/25

Die Reportage finde ich grossartig. Das ist die kleine, biedere, kleinbürgerliche Schweiz mit den Hoffnungen, Nöten, Ängsten, Ideen der Normalschweizer aus der Provinz. Sie widerspiegelt, was die meisten bewegt: dass nichts mehr so ist wie früher und dass alle hoffen, dass es sich wieder zum Besseren wendet. Die Monster im Fischleib oder in der realen Politik sollen wieder verschwinden, abtauchen, untertauchen. Die Monster, die Gramsci einst in Zeiten des Übergangs ausgemacht hat.

Nebst den wichtigen politischen Analysen braucht die WOZ solch unterhaltende und aber auch schürfende Storys. Weiter so. In den Magazinen der bürgerlichen Presse lesen wir nur noch Heldengeschichten aus dem Sport und der Unterhaltungsbranche.

Beat Eberle, per E-Mail

Es gibt nix zu kritteln, einfach grossartig – schon immer – seid Ihr mit Euren kritischen Artikeln, gutem Deutsch (Danke!) und auch immer mal wieder witzig-ironisch (Wels-Geschichte ;-)!), ich bin noch immer grosser Fan von Euch, auch online. Also: Weiter so, immer weiter so, nie nachlassen, immer wieder – auch – die anderen Seiten zeigen, diejenigen, die die Mainstreammedien aussen vor lassen.

Edith Büsch, per E-Mail

Diese einmalige Geschichte vom Wels, der sich mit List erfolgreich gegen eine Gefangennahme wehrt, zeigt, dass wir bisher unglaublich viel übersehen haben im Leben unserer Mitgeschöpfe. Leider macht diese Erkenntnis uns nicht menschlicher. Denn noch nie in der Menschheitsgeschichte wurden so viele Tiere für Nahrung, Kleider und Experimente missbraucht wie heute. Helfen können wir ihnen nur, wenn wir auf Tierprodukte verzichten. Wir hätten die Wahl. Die armen Tiere nicht!

Renato Werndli, Eichberg

Schnüffelstaat

«Massenüberwachung: Rechtswidrig – doch bis 2030 erlaubt», WOZ Nr. 49/25

Nur mit Kopfschütteln nimmt man die neuste Eskapade unseres Nachrichtendienstes zur Kenntnis, wo er der digitalen Entwicklung hinterherhechelt. Eigentlich wissen wir seit der Fichenaffäre – rechtzeitig publik geworden zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft –, dass die stümperhaften Schnüffler («XY trinkt abends gern mal ein Bier!!») vor allem Schweizer:innen überwachen, die links oder staatskritisch sind und – nei bhüetisau! – Initiativen oder Referenden unterschreiben. Was hier wie ein Scherz klingt, war für manche das Ende ihrer Karriere, da die Einträge ihren Arbeitgebern geleakt wurden.

1991 musste der Chef gehen, die (arg geschwärzten) Fichen wurden den Betroffenen auf Verlangen zugestellt. Unter Linken war es eine Ehre, dem Orden der Fichierten anzugehören. In den nuller Jahren kam dann aus, dass bereits wieder Tausende neue Fichen über Schweizer:innen angelegt worden waren. Bei den echten Gefahren waren und sind wir hingegen auf die Warnungen von US- oder europäischen Geheimdiensten angewiesen. Der Schweizer «Schnüffelstaat» ist offensichtlich lernresistent und gehört halt irgendwie zu unserer Folklore.

Max Hilfiker, per E-Mail

Im Artikel geht es um die Massenüberwachung – doch die Liste der Rechtswidrigkeiten ist beliebig fortsetzbar.

Verwahrungsvollzug: menschenrechtswidrig, doch seit 2007 bis auf Weiteres erlaubt. Vollzugsbedingungen im Gefängnis: grundrechtswidrig, doch immer rigider geregelt. Strafvollzug nach den allgemeinen Lebensverhältnissen (StGB Art. 75)? Weit gefehlt! Die neue Doktrin in der Justizvollzugsanstalt Thorberg: «Alles» verboten. Meinungsfreiheit (BV Art. 16)? Weit gefehlt! Alles wird «therapisiert» und ist somit vom Recht ausgeschlossen: grundrechtswidrig.

Eigentumsgarantie? Es wird im Thorberg enteignet, was beliebt: grundrechtswidrig. Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar (BV Art. 36): Tönt nett, oder? Wird aber in der Verwahrung mit Füssen getreten! Grund- und menschenrechtswidrig. Schutz der Privatsphäre im Freiheitsentzug (Briefe und «Wohnung» – BV Art. 13)? Völlig inexistent, grundrechts- und menschenrechtswidrig. Die Liste ist beliebig fortsetzbar.

All das und vieles mehr nennt sich fortschrittliche und gerechte Schweiz – doch wer das denkt, sieht als Unwissender oder Nichtbetroffener nur die polierte Oberfläche. Der Sumpf dahinter/darunter ist stinkig, schlüpfrig, dunkel, miefig, neblig, voller Hinterlist, nach wie vor mit ungerechten Massnahmen, analog administrativen Verwahrungen, belegt etc. … Sie haben nur den Vornamen geändert: forensische Verwahrungen. Der Inhalt ist derselbe – das ungerechte präventive Einsperren von auch nicht gefährlichen Menschen. Die Auswahl ist beliebig und gründet mehr auf Sympathie und Antipathie, nicht auf Psychopathie.

Romano Schaefer, Krauchthal

Gewaltfreie Erziehung

«Patriarchale Gewalt: ‹Es ist eine äusserst prekäre Situation›», WOZ Nr. 47/25

Wie Blertë Berisha am Schluss des Interviews sagt, sind Femizide die Spitze der Gewaltpyramide, zu der wir alle unseren Teil beitragen.

Zur Gewaltprävention gehört auch eine gewaltfreie Erziehung. In den ersten Lebensjahren, im kulturellen Umfeld, entwickeln sich der Charakter und die Gesinnung des Menschen. Gewalttätigkeit wird dem Kind nicht in die Wiege gelegt, ist nicht genetisch verankert. Kinder, die geohrfeigt, beschimpft und gedemütigt werden, tragen in ihrer Seele Wunden davon. Als Erwachsene werden sie vielleicht brav, gehorsam und unterwürfig oder schlagen zu, wie sie es bei ihren Erziehern gelernt haben.

Je leichter der Zugang zu Waffen, desto grösser ist das Risiko für Gewalt und tragische Eskalation. In der Schweiz wäre daher auch ein schärferes Waffenrecht am Platz, um Femizide zu verhindern. Die Forderung ist zu begrüssen, dass ehemalige Soldaten Pistolen und Gewehre zurückgeben sollen, wenn sie sie über ein Jahrzehnt nicht im Schiesssport verwendet haben. Zwar geben viele ihre Waffe am Ende der Dienstzeit ab, dennoch stieg der private Schusswaffenbesitz kontinuierlich an. Seit 2007 dürfen Schweizer Soldaten immerhin die Munition nicht mehr nach Hause nehmen. Zwanzig Schuss musste jeder Soldat bis dann nach Hause nehmen. Wer in einem Schiessverein mitmacht, kann jedoch auch heute unbemerkt Munition nach Hause nehmen. Laut einer Studie von 2018 wurde bei den Suiziden von 2000 bis 2010 in der Schweiz in rund 39 Prozent der Fälle eine Armeewaffe eingesetzt. Auch bei Femiziden werden Schusswaffen eingesetzt.

Heinrich Frei, Zürich