Massenüberwachung: Rechtswidrig – doch bis 2030 erlaubt
Ein eindeutiges Verdikt: Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes für illegal.
«Massenüberwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation ist nicht grundrechtskonform.» Dies schreibt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seiner Medienmitteilung zum Urteil über die Klage gegen die Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Der Verein Digitale Gesellschaft und mehrere Privatpersonen, darunter Journalist:innen und ein Rechtsanwalt, hatten 2017 eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend gemacht und gefordert, dass der NDB die Kabelaufklärung einstellt. Nun hat ihnen das BVGer recht gegeben.
Die Kabelaufklärung erlaubt dem NDB, die gesamte unverschlüsselte Telekommunikation, die über internationale Glasfaserkabel läuft, nach Stichworten zu durchsuchen. Weil der grösste Teil des Schweizer Internetverkehrs über ausländische Server und Netzwerke fliesst, betrifft diese Überwachung faktisch alle Menschen, die sich hierzulande online bewegen.
Permanente Suchaufträge
Das dem System zugrunde liegende Nachrichtendienstgesetz wurde 2016 von der Stimmbevölkerung angenommen. Die Information durch den Bundesrat war damals jedoch irreführend. Das Ausmass der Überwachung war kaum erkennbar. So hiess es, der NDB dürfe «in begründeten Fällen die Post, das Telefon oder die Internetaktivitäten von einzelnen Personen überwachen» und «grenzüberschreitende Internetsignale nach Informationen über Bedrohungen durchsuchen». Die Massnahmen kämen «nur bei schweren Bedrohungen» zum Einsatz. Das suggerierte, es handle sich um punktuelle Eingriffe.
Die Realität sieht allerdings anders aus. Die Kabelaufklärung operiert mit permanenten Suchaufträgen, die sämtliche E-Mails, Suchanfragen, Webforen, Internettelefonie und andere unverschlüsselte Datenströme nach bestimmten Kriterien überwachen. Um umfassend zu sein, müssen sämtliche grossen Internetanbieter Daten an den NDB «ausleiten». Das System ist auf Dauerbetrieb ausgelegt. Die Digitale Gesellschaft kritisiert seit Jahren, dass so anlasslos und damit grundrechtswidrig die Bevölkerung überwacht werde.
Das BVGer hält in seinem Urteil fest, dass das anwendbare Recht zur Kabelaufklärung «keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch» biete. So sei nicht gewährleistet, dass der NDB nur erhebliche und richtige Daten bearbeite, und das Gesetz enthalte keinerlei Vorkehrungen zum Schutz journalistischer Quellen oder anderer besonders sensibler Kommunikation, etwa zwischen Anwält:innen und ihren Mandant:innen. Schliesslich fehle sowohl eine wirksame Aufsicht über die Informationsbeschaffung als auch ein hinreichend wirksames Rechtsmittel, mit dem Betroffene eine nachträgliche Überprüfung verlangen könnten. «Das Regime der Funk- und Kabelaufklärung ist daher nicht konform mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention» und müsste somit «als Ganzes unterlassen werden».
Frist zur Mängelbehebung
«Müsste»: Statt das rechtswidrige System sofort auszusetzen, hat das BVGer entschieden, dem NDB mit Verweis auf die laufende Revision des Nachrichtendienstgesetzes eine Frist von fünf Jahren einzuräumen, um die Mängel zu beheben. Dies sei der einzige Wermutstropfen, sagt Beschwerdeführer Erik Schönenberger von der Digitalen Gesellschaft. Insgesamt sei er jedoch sehr erfreut über das Urteil. «In dieser Deutlichkeit und Ausführlichkeit hat es so etwas bisher noch nicht gegeben.»
Viktor Györffy, der die Klägerschaft als Anwalt vertritt, sieht es ähnlich. «Wir nehmen das Urteil erfreut zur Kenntnis. Aber aus unserer Sicht steht fest, dass sich die schweren Mängel nicht beheben lassen.» Konsequenterweise müsste die Praxis umgehend eingestellt werden.