Nothilfe: So unbequem wie möglich

Nr. 9 –

Im Kanton Schwyz müssen abgewiesene Asylsuchende den Tag bei eisigen Temperaturen und Regen draussen verbringen. Dagegen wehren sie sich und besetzen ihre Unterkunft.

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mehrere Personen protestieren vor der Notunterkunft für abgewiesene Asylsuchende in Kaltbach SZ
Später reichen die Bewohner auch wärmenden Tee aus dem Fenster: Protest in der ­Notunterkunft für abgewiesene Asylsuchende in Kaltbach SZ.

Bei winterlichen fünf Grad ragt der Grosse Mythen am Horizont aus dem Nebel. Als die Sicherheitsleute an diesem Donnerstagmorgen Mitte Februar vor der Tür der Nothilfeunterkunft Kaltbach im Kanton Schwyz stehen, rütteln sie vergebens an der Tür. Die Eingänge sind von innen verbarrikadiert, die Rollläden runtergefahren. Am Eingang hängt ein Zettel, auf dem steht: «Wir, die schutzlosen Bewohner der Nothilfeunterkunft Kaltbach, haben heute beschlossen, diese Zustände nicht weiter hinzunehmen. Wir werden Kaltbach heute nicht verlassen und nicht zulassen, dass unsere Würde weiter verspottet wird.»

Verfasst hat diesen Brief Milad Soltanpoor. Der 32-Jährige floh vor mehr als zehn Jahren aus dem Iran. Er trägt Vollbart und eine Kappe mit der Aufschrift «Mr. No One». Unter einem Rollladen reicht er Regenschirme an die Handvoll Unterstützer:innen durch, die sich mittlerweile auf dem Kiesplatz vor dem Container versammelt haben. Von innen hallt das Lied «Bella Ciao» nach draussen. Die Sicherheitsleute haben inzwischen die Polizei kontaktiert, nun warten sie auf deren Eintreffen.

Unvereinbare Prinzipien

Soltanpoor lebt mit fünfzehn weiteren alleinstehenden Männern in der Notunterkunft Kaltbach. Durch einen kleinen Spalt unter dem Rollladen berichtet er von den Zuständen, gegen die sich die Bewohner auflehnen. Die Lebensbedingungen seien «zermürbend», sagt er. Jeden Morgen um 8 Uhr wecken zwei Angestellte der privaten Sicherheitsfirma Schilter Sichern-Bewachen AG die Männer. Nach der Anwesenheitskontrolle müssen sie ihre Sachen packen und die Unterkunft spätestens um 9.30 Uhr verlassen haben. «Am Morgen stehst du auf und weisst nicht, was du machen kannst», erzählt der neunzehnjährige Alhassane Barry, der sich zum Gespräch dazugesellt hat. Er gehe jeden Tag spazieren, bis die Sicherheitsleute sie um 19 Uhr wieder in die Unterkunft liessen. «Es ist immer das Gleiche: Die kommen und werfen uns raus, egal ob es regnet, schneit oder stürmt.» Barry lebt seit zwei Jahren als abgewiesener Asylsuchender in der Nothilfeunterkunft Kaltbach. In einem Container mit vergitterten Fenstern, zwischen Militäramt, Verkehrsamt und einer Umfahrungsstrasse.

Das Schweizer Nothilferegime stützt sich auf Artikel 12 der Bundesverfassung, laut dem jede Person in Not Anspruch hat auf «Hilfe, Betreuung und die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind». Anwendung fand der 1999 eingeführte Verfassungsartikel allerdings erst 2008, mit dem Ausschluss von abgewiesenen Asylsuchenden von der Sozialhilfe. Der Artikel 12 wird somit nur auf eine bestimmte Personengruppe angewendet; im Umgang mit dieser wird definiert, was ein «menschenwürdiges Dasein» beinhalte. Da abgewiesene Asylsuchende zur Ausreise verpflichtet sind, sollen sie gleichzeitig nur das absolute Minimum erhalten. Damit werden laut Jurist:innen zwei eigentlich unvereinbare Prinzipien in einer Praxis vereint: Eine Verfassungsregelung, die geschaffen wurde, um Menschen vor einer absoluten Notlage zu bewahren, wird gleichzeitig zur Durchsetzung asylpolitischer Ziele verwendet.

Auch Tünde Szalay, Vorsteherin des Schwyzer Amts für Migration, betont auf Nachfrage, dass das Nothilferegime rückkehrorientiert sei. Wenn es keine entsprechenden Rückübernahmeabkommen gibt und abgewiesene Asylsuchende nicht abgeschoben werden können, sollen sie die Schweiz freiwillig verlassen. Ob die Betroffenen dazu in der Lage sind oder schwerwiegende Gründe dagegensprechen, spielt dabei keine Rolle. Im Fall von Iraner:innen wie Milad Soltanpoor hat das Staatssekretariat für Migration im Januar entschieden, dass die Rückkehr in den Iran in Anbetracht der aktuellen Situation nicht zumutbar sei – trotzdem muss er weiterhin in der Nothilfeunterkunft leben.

Nicht der erste Protest

Die Schwyzer Nothilfepraxis schliesst konsequent an das Dogma an, dass den Betroffenen das Leben in der Schweiz so unbequem wie möglich gemacht werden soll. Die Nothilfeunterkunft Kaltbach sei als Notschlafstelle ohne Aufenthaltsraum konzipiert, schreibt Szalay weiter. Die Nothilfe solle sich «auf den minimalen Standard» beschränken und keinen Anreiz zum Verbleib in der Schweiz bieten. Eine solche Praxis kennt heute nebst Schwyz auch der Kanton Nidwalden: Dort müssen die Bewohner die Unterkunft bereits um 8 Uhr verlassen und dürfen erst zwölf Stunden später zurückkehren. Auch in Basel-Stadt müssen die Nothilfebeziehenden in einer Notschlafstelle übernachten, doch nach einem Jahr dürfen sie in eine andere Unterkunft wechseln. In allen anderen Kantonen können abgewiesene Asylsuchende auch tagsüber in ihrer Unterkunft verweilen.

Am Protesttag in Kaltbach treffen nach etwa einer Stunde zwei Polizisten bei der Unterkunft ein. Doch nach einer kurzen Unterhaltung mit den Sicherheitsleuten gehen sie wieder ihres Weges. Sobald die Polizei ausser Sichtweite ist, öffnen die Bewohner das Fenster. Sie offerieren den in der Kälte frierenden Unterstützer:innen Tee und geben einer Journalistin aus der Region ein Interview. Es ist nicht das erste Mal, dass sie sich gegen die Lebensbedingungen im Container organisieren. Bereits im April letzten Jahres schrieben sie einen offenen Brief, in dem sie die unhaltbaren Zustände in der Unterkunft schilderten: «Wir haben die Wahl zwischen dem Tod und einem Ort, der uns krank macht.» Es folgten ein mehrtägiger Sitzstreik vor dem Amt für Migration und eine Kundgebung im Stadtzentrum von Schwyz.

Nur eine Woche nach der Kundgebung brannte es in der Nothilfeunterkunft. Am Samstagabend, dem 31. Mai, löste ein Stromdefekt in der Abzugshaube ein Feuer in der Küche aus. Die Bewohner blieben unverletzt, doch der Container war vorerst unbewohnbar. «Es war sehr gefährlich, hatte aber gleichzeitig einen positiven Nebeneffekt – endlich hatten wir eine kurze Pause», erzählt Alhassane Barry. Alle Bewohner zogen in die Unterkunft Degenbalm in Morschach, wo sie auch tagsüber bleiben konnten. Nach etwa drei Wochen mussten sie nach Kaltbach zurückkehren. «Auch wenn andere Unterkünfte verfügbar wären, verdammt uns das Schwyzer Amt für Migration zu einem Leben in Kaltbach», sagt Milad Soltanpoor.

«Fertig Kindergarten!»

Als die Sicherheitsleute die Bewohner Anfang Januar bei Schnee und eisigen Temperaturen aussperrten, wagten diese einen weiteren Protest. Gemeinsam spazierten sie vom abgelegenen Container zum dreissig Minuten entfernten Amt für Migration. Statt in der Kälte verbrachten sie den Tag im Wartezimmer, bis das Amt schloss. Am nächsten Tag blieb der Container tagsüber offen. Doch das Amt für Migration hält grundsätzlich daran fest, die Unterkunft nur bei ganztägigen Temperaturen unter null Grad, bei Sturm, Starkregen oder Glatteis geöffnet zu lassen.

Am 11. Februar reichten deswegen Schwyzer Kantonsrät:innen ein Postulat ein, das verlangt, dass die Unterkunft tagsüber geöffnet bleibt. Darin beschreiben sie, wie die Bewohner gezwungen seien, «an öffentlichen Plätzen rumzuhängen» oder in Shoppingcentern ein warmes oder trockenes Plätzchen zu suchen – und dass sie dabei oft feindseligen und rassistischen Bemerkungen ausgesetzt seien.

Am späten Nachmittag erscheint erneut die Polizei vor dem Container in Kaltbach. Die Unterstützer:innen sind inzwischen gegangen, nur zwei Transparente hängen noch an den vergitterten Fenstern. Im Protestbrief schreibt Soltanpoor, einmal habe ihn ein Beamter der Kantonspolizei Schwyz gar gefragt: «Warum bringen Sie sich nicht selbst um?» Deswegen adressieren die Bewohner die Schwyzer Polizei direkt: «Wir bitten Sie: Schützen Sie uns wenigstens ein einziges Mal.» Doch die Polizisten brechen schliesslich die Eingangstür auf. «Fertig Kindergarten!», ruft ein Polizist und beendet die Protestaktion.

Für Barry war die Aktion dennoch ein Erfolg: «Ich habe das Gefühl, wir haben etwas Wichtiges getan», sagt er. Soltanpoor ergänzt, dass immerhin alle Bewohner wohlauf seien und niemand von der Polizei mitgenommen worden sei. Am nächsten Tag erlaubt das Amt für Migration den Bewohnern, tagsüber in der Unterkunft zu bleiben, spricht jedoch eine Verwarnung aus. Bei einem weiteren Verstoss gegen die Hausordnung durch Proteste werde das Amt die täglichen zehn Franken Nothilfe durch Sachleistungen ersetzen.