Regenbogenfamilien: Die Stiefkindadoption soll erleichtert werden

Nr. 10 –

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Der Nationalrat hat am Montag einen wichtigen Schritt in Richtung der Gleichstellung von Regenbogenfamilien unternommen. Knapp vier Jahre nach der Einführung der Ehe für alle stimmte er einer Vorlage des Bundesrats zur erleichterten Stiefkindadoption zu. Aktuell ist die Lage für gleichgeschlechtliche Elternpaare äusserst kompliziert: Der nichtleibliche Elternteil gilt nur dann ab Zeitpunkt der Geburt eines Kindes automatisch als zweiter Elternteil, wenn das Kind in der Schweiz gemäss hiesigem Fortpflanzungsmedizingesetz gezeugt wurde.

Anders ist es für Kinder, die beispielsweise durch eine private Samenspende, eine Samenspende im Ausland oder ein weiteres im Ausland zulässiges fortpflanzungsmedizinischen Verfahren wie etwa Leihmutterschaft entstehen. In diesen Fällen müssen die nichtleiblichen Eltern langwierige Verfahren durchlaufen, um ihre «Stiefkinder» adoptieren zu können. Aktuell müssen die Eltern etwa eine mindestens dreijährige Haushaltsgemeinschaft nachweisen – sowie das Bestehen eines mindestens einjährigen «Pflegeverhältnisses». In dieser Zeit sind die Kinder rechtlich oft ungenügend abgesichert, etwa wenn dem leiblichen Elternteil etwas zustösst.

Wie der Bundesrat will nun also auch der Nationalrat eine Vereinfachung des Adoptionsprozesses: In erster Linie soll der Nachweis des Pflegeverhältnisses abgeschafft werden. Der Nationalrat geht jedoch noch weiter als der Bundesrat und will, dass Eltern einer Regenbogenfamilie auch nicht mehr Rechenschaft darüber ablegen müssen, wie lange sie schon zusammenleben. Trotz Nichteintretensantrags der SVP nahm die grosse Kammer die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 121 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Die LGBTIQ-Dachorganisationen zeigten sich erfreut über den Entscheid des Nationalrats. Definitiv erzielt ist der Fortschritt aber erst, wenn auch der Ständerat der revidierten Vorlage zustimmt. Verhandeln wird dieser das Geschäft voraussichtlich in der kommenden Sommersession.