Ersatzfreiheitsstrafen: Man sollte es lassen

Nr. 16 –

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Niemand zwingt sie dazu – die Transportunternehmen, etwa die SBB, tun es trotzdem: Wenn sie jemanden mehrmals ohne gültiges Billett im Zug erwischen, erstatten sie Strafanzeige. Die Folge ist eine Busse, und wer diese Busse nicht bezahlt, muss ins Gefängnis. Nur für kurze Zeit zwar, trotzdem ist die Haft eine einschneidende Erfahrung.

Um gegen die Praxis der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen vorzugehen, hat sich jüngst das Kollektiv Freiheitsfonds gebildet. Am Montag haben die Aktivist:innen den SBB an deren Hauptsitz eine Petition überreicht, die vom Unternehmen verlangt, künftig auf Strafanzeigen wegen Schwarzfahren zu verzichten. Rund 4500 Personen haben die Petition unterzeichnet. Zunächst hätten die SBB sie aber nicht einmal entgegennehmen wollen, berichtet das Kollektiv auf Anfrage. «Stattdessen stellten sie zwei Bahnpolizisten vor dem Eingang auf.»

Im nächsten Schritt plant der Freiheitsfonds ein Crowdfunding: Das Kollektiv will damit Schulden begleichen und so Leute vor dem Gefängnis bewahren. Mehr als die Hälfte aller Haftantritte in der Schweiz entfallen auf Ersatzfreiheitsstrafen. Wofür anfänglich gebüsst wurde, wird statistisch nicht erfasst. Ein substanzieller Teil der Bussen dürfte aufs Fahren ohne gültigen Fahrausweis zurückgehen.

Die gewöhnlichen Strafzuschläge, umgangssprachlich ebenfalls als Busse bezeichnet, führen im Gegensatz zur Strafanzeige nicht zur Inhaftierung, wohl aber zu Betreibungen und Pfändungen. Wieso die Verkehrsbetriebe zusätzlich darauf bestehen, Anzeige zu erstatten, ist unverständlich. Die Massnahme betrifft vor allem jenen Teil der Bevölkerung, der ohnehin schon zu wenig hat, Leute, bei denen nichts zu holen ist: Eine Studie von 2020 – es ist eine von wenigen wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema – kommt zum Schluss, dass das Durchschnittseinkommen der Betroffenen rund 30 000 Franken pro Jahr beträgt.

Trotzdem bestätigte der Nationalrat erst im März die Praxis. Eine Motion mit der Forderung, dass kleine Übertretungen nicht mehr zu Haftstrafen führen sollten, schmetterte er mit einer Zweidrittelmehrheit ab.