
Im hauchdünnen Ja zur Rentenaltererhöhung der Frauen spiegeln sich zahlreiche Bruchlinien: zwischen der Mehrheit der Frauen und der überwiegenden Mehrheit der Männer, sehr scharf zwischen der lateinischen und der deutschen Schweiz – und schliesslich zwischen Geringverdienenden, Teilzeitarbeitenden und Bessergestellten. Solche Bruchlinien sind nicht neu, bei der AHV aber sind sie ein grundsätzliches Problem, gezielt bewirtschaftet von den Bürgerlichen. Denn die wichtigste Sozialversicherung ruht auf dem Fundament einer alle gesellschaftlichen Gruppen einschliessenden Solidarität. Diese ist nach jahrelangen Auseinandersetzungen inzwischen ziemlich brüchig – Gift für den minimalen Zusammenhalt. Erwähnt werden muss an dieser Stelle auch ein grundsätzliches demokratiepolitisches Problem: Nicht mitbestimmen konnten über die Erhöhung des Frauenrentenalters Menschen ohne Schweizer Pass, die in die AHV einzahlen und sie wesentlich stützen.
Die Konflikte lösen sich nach diesem Abstimmungswochenende nicht in Luft auf. Sie werden nahtlos weitergeführt, bei der laufenden Reform der Pensionskassen (Gesetz über die berufliche Vorsorge, BVG). In der AHV selbst sind die Renten von Frauen und Männern praktisch gleich, worauf die Bürgerlichen mit Verweis auf die «Gleichstellung» ständig herumgeritten sind. Wären sie bei der tatsächlichen Gleichstellung – Löhne, Care-Arbeit – bloss auch so fix …