Sexualstrafrecht: Teilerfolg für besseren Opferschutz

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Bei der Debatte um die Neudefinition einer Vergewaltigung hatte sich der Nationalrat im Dezember überraschend für die «Zustimmungslösung» («Nur Ja heisst Ja») ausgesprochen. Nun aber hält die Rechtskommission des Ständerats an der «Nein heisst Nein»-Variante fest, wie sie vergangene Woche entschied.

Die Variante des Nationalrats geht davon aus, dass Sex die Zustimmung aller Beteiligten voraussetzt, womit jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung als Vergewaltigung gelten würde. Sowohl das heutige Strafrecht wie auch die «Nein heisst Nein»-Lösung suggerieren dagegen, dass sexuelle Handlungen in Ordnung seien, solange das Gegenüber sich nicht aktiv wehrt oder «Nein» sagt.

SP-Nationalrätin Tamara Funiciello, die als Mitglied der nationalrätlichen Rechtskommission massgeblich an der Formulierung der Zustimmungslösung beteiligt war, spricht von einer «verpassten Chance». Der Ständerat müsse in der Frühjahrssession dem Nationalrat folgen und «die Selbstverständlichkeit ins Gesetz schreiben», fordert Funiciello in einer Mitteilung der SP Frauen.

In einem anderen sexualstrafrechtlichen Punkt kann die feministische Bewegung jedoch einen Teilerfolg verzeichnen: Anders als der Nationalrat fordert die Rechtskommission des Ständerats die Einführung obligatorischer Lernprogramme und Gewaltberatungen für verurteilte Täter:innen. Das sei «ein wichtiger Schritt in Richtung einer Gesellschaft mit weniger sexualisierter Gewalt», schreiben die SP-Frauen. Die Arbeit mit Delinquent:innen sei ein essenzieller Bestandteil im Bereich des Opferschutzes – neben weiteren Massnahmen wie etwa Präventionskampagnen, Beratungsstellen oder Schutzunterkünften.

Zahlen aus Zürich und Basel belegen diesen Zusammenhang: Die Rückfallquote bei Täter:innen, die in einer Gewaltberatung waren oder an einem Lernprogramm teilgenommen haben, ist deutlich gesunken.