Neuerung im Strafvollzug: Gratisarbeit statt Gefängnis

Nr. 3 –

Jahrelang war es Personen ohne Aufenthaltsbewilligung nicht möglich, Bussen und Geldstrafen mit gemeinnütziger Arbeit abzugelten, obwohl das gegen Bundesrecht verstiess. Diese Praxis soll sich nun ändern.

«Wurden Sie im Kanton Zürich zu einer Busse verurteilt? Sind Sie nicht in der Lage, Ihre Busse zu bezahlen? Sind Sie Schweizer Bürger:in oder verfügen Sie über ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz? Haben Sie alle drei Fragen mit Ja beantwortet? Dann können Sie beantragen, Ihre Busse in Form von gemeinnütziger Arbeit zu verbüssen. Vier Stunden gemeinnütziger Arbeit entsprechen einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.»

So steht es in einem Informationsblatt des Kantons Zürich zur gemeinnützigen Arbeit. Die dritte Frage ist seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr von Belang; neu dürfen auch Menschen ohne Aufenthaltsrecht gemeinnützige Arbeit leisten, statt eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. Wie kam es zu dieser für viele Menschen entscheidenden Neuerung?

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