Schmidheiny-Prozess: Absurde Zurückweisung

Nr. 8 –

Das italienische Kassationsgericht in Rom verhandelte letzte Woche gegen den Schweizer Milliardär Stephan Schmidheiny. In der Turiner Vorinstanz war dieser als Verantwortlicher für den durch Asbest verursachten Tod von 91 Menschen in der piemontesischen Kleinstadt Casale Monferrato verurteilt worden und dagegen in Berufung gegangen.

Doch zu einem neuen Urteil kam das Kassationsgericht nicht. Stattdessen verwies es den Fall zurück ans Berufungsschwurgericht in Turin – mit einer einigermassen absurden Begründung. Das Berufungsschwurgericht hatte schlicht versäumt, das Urteil gegen den früheren Miteigner und Chef des Eternit-Konzerns ins Deutsche übersetzen zu lassen. Wegen schwerer fahrlässiger Tötung waren in Turin letztes Jahr neuneinhalb Jahre Haft gegen den 78-Jährigen verhängt worden, doch das Kassationsgericht befand nun: Das Urteil sei nicht gültig. Erst müsse Schmidheiny die Übersetzung erhalten. Erst dann wird sich das Kassationsgericht erneut mit der Berufung befassen.

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