Sozialhilfe: Bestrafen der Armen
Im Kanton Aargau kommt am 8. März eine Initiative zur Abstimmung, die Sozialhilfebezüger:innen die Beiträge kürzen will.
Die Sozialhilfe als Hängematte – es ist ein altbekanntes Bild der Rechten, das Sozialhilfebezüger:innen als faul diffamieren soll. Andreas Glarner, Präsident der Aargauer SVP, hat es kürzlich wieder bemüht, um seine Unterstützung für die von der kantonalen Sektion der Jungen SVP lancierte Initiative «Arbeit muss sich lohnen!» kundzutun. Dabei ist die Sozialhilfe keine «Hängematte», sondern das letzte Netz der sozialen Sicherheit. Sie garantiert fast allen Einwohner:innen – ausser Asylsuchenden ohne geregelten Status, die nur Nothilfe erhalten – ein soziales Existenzminimum. Einst als vorübergehende Unterstützung konzipiert, sichert sie Bezüger:innen heute zunehmend auf längere Zeit ab.
Das ist der SVP, die die Sozialhilfe auch schon als «bedingungsloses Grundeinkommen» bezeichnete und ohnehin fürchtet, manche Menschen könnten ohne Lohnarbeit ein gutes Leben führen, ein Dorn im Auge. Dabei ist das Leben in der Sozialhilfe äusserst prekär. Im Kanton Aargau beträgt der aktuelle Grundbedarf gerade mal 1061 Franken – für alle Ausgaben wie Lebensmittel, Kleider, ÖV, Haushalt. Mit der von FDP, EDU und Gewerbeverband unterstützten Initiative sollen Langzeitbezüger:innen nun zusätzlich bestraft werden: Wer im Kanton Aargau länger als zwei Jahre ununterbrochen Sozialhilfe bezieht, soll eine Kürzung des Grundbedarfs um mindestens fünf Prozent hinnehmen. Das wären mindestens 53 Franken weniger.