Bürgerrecht (Teil 3): «Als würden wir verfolgt»

Nr. 16 –

28 Jahre lebte und arbeitete Mulka Kos in der Schweiz, bevor sie Bürgerin werden durfte – nach Ablehnung, Anfeindung und einem Grundsatzurteil. Ihr Fall machte das St. Galler Dorf Rheineck zum Sinnbild für die Grenzen der direkten Demokratie.

Illustration: Kollage von Portraitfotos mit ausgeschnittenen Gesichtern

Immer derselbe Satz. Bei jedem Gesuch steht jemand Neues auf und trägt ihn vor, manchmal von einem Zettel abgelesen. Wörtlich überliefert ist er nicht, aber sinngemäss lautet er: «Ich plädiere für Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs wegen mangelnder Integration und mangelnder Teilnahme am Städtli-Leben.»

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