Die Affäre Lüscher : Ein Nationalrat in fremden Diensten
Der Genfer Anwalt und FDP-Politiker Christian Lüscher liess sich von Israel mandatieren, um eine Klage gegen Regierungsmitglieder in der Schweiz abzuwenden. Ein drastischer Fall der Verschleierung von Interessen im Bundeshaus.
«Christian und ich fühlen uns sehr geehrt, dem Staat Israel zu dienen», schreibt ein Partner der Genfer Kanzlei CMS am Mittwoch, 28. Juni 2017. Adressiert ist sein E-Mail an das israelische Justizministerium, genauer gesagt an das Department of Special International Affairs. Zuvor hat das Ministerium der Kanzlei ein langfristiges Mandat erteilt. Konkret geht es um «die Beratung und/oder Vertretung im Zusammenhang mit Strafanzeigen sowie allen weiteren relevanten rechtlichen Verfahren, die in der Schweiz gegen den Staat Israel oder seine Vertreter eingeleitet oder vorangetrieben werden». Die Kanzlei wird gemäss der Zusage «vom Staat Israel mandatiert» und «ausschliesslich vom Justizministerium» instruiert. Der Stundenlohn beträgt bis zu 650 Franken.
Mit «Christian» ist Christian Lüscher gemeint: Genfer FDP-Nationalrat von 2007 bis 2023 und zu diesem Zeitpunkt Parteivize und einer der medial präsentesten Politiker der Schweiz. Am selben Tag, als die Zusage eintrifft, erklärt Lüscher im Westschweizer Fernsehen RTS, er erwäge eine Kandidatur für den Bundesrat als Nachfolger von FDP-Aussenminister Didier Burkhalter. Während sich der Volksvertreter also überlegt, nach dem höchsten Amt im Land zu greifen, steht er als Anwalt frisch auf der Lohnliste eines fremden Staates. Offengelegt hat er das bis heute nicht.
Das Amt zur Werbung genutzt
Vertreter:innen Israels sind nicht erst mit dem jüngsten Krieg im Gazastreifen in den Fokus der internationalen Justiz geraten. Juristische Vorwürfe begleiten die israelischen Regierungen seit Jahrzehnten. Lüscher und seine Kanzlei wurden in erster Linie angestellt, um Tzipi Livni, eine der erfahrensten Politikerinnen Israels, gegenüber der Schweizer Bundesanwaltschaft zu verteidigen. Livni war an acht Regierungen unter drei Premierministern beteiligt und Aussenministerin während des Zweiten Libanonkriegs (2006) sowie des ersten Gazakriegs (2008/09), innerhalb der israelischen Streitkräfte «Operation gegossenes Blei» genannt. Aufgrund ihrer Verantwortung wurden im Nachgang in Belgien und Grossbritannien Verfahren gegen Livni eröffnet. Im Mai 2017 folgte eine Strafanzeige der Schweizer NGO Collectif Urgence Palestine – Genève (CUP) bei der Bundesanwaltschaft wegen «Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen».
Es ist wohl kein Zufall, dass Israel sich ausgerechnet an Lüschers Kanzlei wandte. Der heute 62-jährige Genfer ist für diese Art von Fällen der Richtige. 2015 vertrat Lüscher als Anwalt Abba Abacha, Sohn des früheren nigerianischen Militärdiktators Sani Abacha. Gemäss dem «Tages-Anzeiger» verhandelte er einen umstrittenen Deal, wonach in Genf hängige Strafverfahren wegen «Beteiligung an einer kriminellen Organisation» eingestellt wurden. Im Gegenzug erhielt Nigeria blockierte Gelder des Abacha-Clans in Höhe von 1,1 Milliarden US-Dollar zurück. Kritisiert wurde Lüscher, weil er gleichzeitig als Mitglied der nationalrätlichen Rechtskommission an der Revision der Lex Duvalier mitwirkte, die die Rückgabe ebensolcher Potentatengelder regelt. In der sogenannten Kasachstan-Affäre von 2015 sorgte ein Mandat für den kasachischen Exfunktionär Wiktor Chrapunow, der rund 250 Millionen Dollar veruntreut haben soll, für Kritik.
Lüschers problematische Mandate sind keine Einzelfälle, sondern Ausdruck eines strukturellen Problems der Schweizer Politik. Im Milizsystem verschwimmen die Grenzen zwischen politischer Einflussnahme und privater Erwerbstätigkeit – und nirgends tritt diese Vermischung so deutlich zutage wie bei den Anwält:innen, die im Bundeshaus so gut vertreten sind wie keine andere Berufsgruppe. Rund jedes achte Parlamentsmitglied ist Anwält:in oder Fürsprecher:in, im Ständerat gar jedes dritte. Anwält:innen unterliegen dem Berufsgeheimnis, sie müssen weder Mandate noch Einkünfte offenlegen. Das schafft Spielräume.
Zwar müssen Parlamentarier:innen gemäss Parlamentsgesetz ihre Interessenbindungen offenlegen, doch das Berufsgeheimnis sticht diese Regel aus. Finanzstarke Akteur:innen, ob Reiche, Unternehmen oder eben Staaten, können so gezielt Parlamentarier:innen mandatieren, um Netzwerke, Kommissionssitze und Stimmrechte zur diskreten Einflussnahme zu nutzen. Komplett geheim, aber formell legal.
So warb CMS denn auch unverhohlen mit Lüschers politischem Amt, bevor der Zuschlag für das Mandat gesichert war. «Er ist vermutlich der bestvernetzte Prozessanwalt in der französischsprachigen Schweiz», schrieb sein Partner in einem früheren E-Mail ans Department of Special International Affairs. Und wie Recherchen der WOZ zeigen, prahlte Lüscher auch mit seinem direkten Draht zur Bundesanwaltschaft.
Israels «Lawfare»-Kampagne
Am Anfang dieser Recherche steht ein Datenleak aus dem israelischen Justizministerium. Es deckt die Jahre 2009 bis 2023 ab und stammt mutmasslich von einer dem Iran nahestehenden Hacker:innengruppe. Das Amnesty Tech Lab prüfte den Datensatz und fand keine Hinweise auf Manipulation. Das Netzwerk European Investigative Collaborations (EIC) hat bereits umfangreich über diese «Israel Files» berichtet.
Die Dokumente, die die WOZ in Kooperation mit dem EIC auswertete, zeigen, wie das israelische Justizministerium ab 2010 unter Premierminister Benjamin Netanjahu gezielt Strategien verfolgte, um eigene (Ex-)Regierungsbeamte vor der Strafverfolgung im Ausland zu schützen. Man spricht in diesem Zusammenhang von «Lawfare» – der Nutzung des Rechts als Waffe.
Zentral ist dabei das eingangs erwähnte Department of Special International Affairs. Die Abteilung wurde 2010 eigens geschaffen, um internationale Verfahren zu koordinieren, und besteht bis heute fort, allerdings heisst sie mittlerweile Department for International Law. Das offizielle Mandat der Abteilung bestand darin, «alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit internationalen Gerichtsverfahren […] zu bearbeiten, die sich aus den Massnahmen des Staates im Kampf gegen den Terrorismus ergeben». Gemäss internen Dokumenten von Ende 2020 hatte die Abteilung nach zehn Jahren «die Einstellung von Dutzenden von Straf- und Zivilverfahren weltweit gegen den Staat und seine hochrangigen Beamten» erreicht und eine Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gegen den Staat Israel «um ein Jahrzehnt» verzögert.
Möglich machte die Erfolge die Zusammenarbeit mit mehr als einem Dutzend Anwaltskanzleien in Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den USA, Italien, Schweden, Spanien, Griechenland, Südafrika und der Schweiz. Eine davon war CMS. Auf eine Anfrage der WOZ im Zusammenhang mit dem Mandat für Christian Lüscher hat das israelische Justizministerium nicht reagiert.
«Echtes Rowdytum bewiesen»
Die «Operation gegossenes Blei» dauerte 22 Tage. Offizielles Ziel war es, die Raketenangriffe aus Gaza auf Israel zu beenden. Als Israel am 18. Januar 2009 eine einseitige Waffenruhe verkündete, waren rund 1400 Palästinenser:innen getötet worden – darunter mehr als 300 Kinder – sowie 13 Israelis. Weite Teile des Gazastreifens lagen in Trümmern. Mehr als 20 000 Menschen waren obdachlos, Dutzende Spitäler und Schulen zerstört.
Journalist:innen, Menschenrechtsorganisationen und eine Uno-Untersuchungsmission dokumentierten zudem den Einsatz von weissem Phosphor – einer Brandwaffe, deren Verwendung in bewohnten Gebieten völkerrechtswidrig ist. Israelische Streitkräfte setzten die Substanz unter anderem bei Angriffen auf mindestens ein Spital ein. Ein späterer Uno-Bericht spricht von einer «vorsätzlich unverhältnismässigen Attacke» mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung «zu bestrafen, zu demütigen und zu terrorisieren, ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage nachhaltig zu schwächen und ein wachsendes Gefühl von Abhängigkeit und Verwundbarkeit zu erzeugen».
Israels damalige Aussenministerin Tzipi Livni sagte kurz vor Kriegsende gegenüber den Medien, man habe der Hamas bewiesen, dass Israel ein Land sei, das mit aller Härte reagiere, wenn auf seine Bürger:innen geschossen werde – «und das ist gut so». Wenige Tage später doppelte sie in einem Fernsehinterview nach: «Israel hat im Verlauf der jüngsten Operation in Gaza echtes Rowdytum bewiesen, was ich auch verlangt habe.»
Der Austausch zwischen der Genfer Kanzlei und dem israelischen Justizministerium beginnt im März 2017. Anhand Dutzender E-Mails und Dokumente lässt sich rekonstruieren, wie eng die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen dem Department of Special International Affairs und Lüschers Kanzlei bis 2021 war – inklusive Rechnungen über mehrere Zehntausend Franken. Die Kontaktaufnahme erfolgte vor einem geplanten Besuch Tzipi Livnis an einer Veranstaltung in Lugano im Mai 2017. Mit ihrer Anwesenheit in der Schweiz wäre die rechtliche Voraussetzung für die Anhandnahme einer Strafanzeige erfüllt gewesen, mutmasslich wollte sich Israel im Vorfeld juristisch absichern.
Wie erwähnt wirbt CMS offensiv mit Lüschers Einfluss als Nationalrat. Ausschlaggebend für das Engagement dürfte jedoch auch ein anderer Faktor gewesen sein: Lüscher selbst bringt während des Mailverkehrs wiederholt seine guten Kontakte zum damaligen Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber ins Spiel. So schreibt er im Juni 2017 an seine israelischen Kontakte: «Auf streng vertraulicher Basis möchte ich Sie darüber informieren, dass ich kommenden Montag um 6.30 Uhr eine Telefonkonferenz mit Herrn Lauber, dem Schweizer Bundesanwalt, haben werde. Selbstverständlich werde ich mich im Anschluss bei Ihnen melden.» Wenige Tage später erhält CMS den Zuschlag.
Etwa zehn Monate später, am 3. April 2018, schreibt Lüscher: «Liebe alle, Ich hatte heute die Gelegenheit, mit dem Schweizer Bundesanwalt zu sprechen. Er teilte mir mit, dass die Strafanzeige gegen Frau Tzipi Livni formell abgewiesen wurde, was bedeutet, dass die Bundesanwaltschaft die Eröffnung eines Strafverfahrens abgelehnt hat. […] Beste Grüsse, Christian».
Was genau zwischen der Anstellung Lüschers und der Nicht-Anhandnahme des Verfahrens vorgefallen ist, lässt sich aus dem geleakten Datensatz nicht nachvollziehen. Ebenfalls ist unklar, ob Lüscher sein Mandat für den Staat Israel Lauber gegenüber offenlegte. Klar ist aber, dass die Nachricht in Jerusalem gut ankam.
Zwei Tage später verfasst der israelische Generalstaatsanwalt Roy Schöndorf ein E-Mail an einen Vertrauten von Tzipi Livni sowie an mehrere Ministeriumsmitarbeiter:innen. Er bezieht sich darin auf die im Mai 2017 eingereichte Klage gegen Livni und schreibt: «Seitdem haben wir ‹hinter den Kulissen› gearbeitet, wobei unser Anwalt in der Schweiz informelle Gespräche mit dem Bundesanwalt der Schweiz zu diesem Thema geführt hat und sich von ihm auf dem Laufenden halten liess.»
Direkter Draht zu Lauber
Die Doppelrolle Lüschers werfe grundlegende Fragen zu Interessenkonflikten und Unabhängigkeit auf, sagt Reto Naegeli, Geschäftsleiter von Lobbywatch, einem Verein, der sich für mehr Transparenz in der Schweizer Politik einsetzt. Ein Parlamentarier habe die Interessen der Schweiz und seiner Wähler:innen zu wahren. «Lüscher hingegen hat die Interessen eines anderen Staates gegenüber Schweizer Behörden vertreten und dabei seine politische Funktion instrumentalisiert, um an Informationen zu gelangen.»
Demokratiepolitisch sei das heikel: Kanzleien sei es möglich, mit dem Netzwerk eines Nationalrats zu werben, ohne dass dessen Engagement offengelegt werden müsse. Das – grundsätzlich legitime – Anwaltsgeheimnis könne so der Verschleierung von Interessenbindungen dienen und auch der Korruption Vorschub leisten.
Besonders problematisch ist für Naegeli dabei Lüschers Mitgliedschaft in der Gerichtskommission (2015–2019). Wer über die Wahl und die Abberufung von Richter:innen und Bundesanwalt mitentscheide und zugleich für eine ausländische Regierung tätig sei, gerate unweigerlich in einen gravierenden Rollenkonflikt. Generell gelte: «Undeklarierte Interessenbindungen von Anwält:innen in der Gerichtskommission sind ein Problem, denn diese wählen Richterinnen oder Bundesanwälte, denen sie später während eines Verfahrens gegenüberstehen könnten.»
In der Tat legte sich Lüscher 2019 bei der Wiederwahl von Michael Lauber zum Bundesanwalt gewaltig für seinen Kollegen ins Zeug. Und Lauber konnte die Unterstützung dringend gebrauchen. Ein Jahr zuvor war bekannt geworden, dass er sich mit Fifa-Präsident Gianni Infantino mehrfach zu unprotokollierten Gesprächen getroffen hatte zu einem Zeitpunkt, als die Bundesanwaltschaft mehrere Verfahren gegen Fifa-Funktionäre am Laufen hatte. Laubers erneute Kandidatur als Bundesanwalt war somit sehr umstritten. In der Kommission stellte sich Lüscher dennoch gegen die Mehrheit und beantragte Laubers Wiederwahl; in der Bundesversammlung verhalf er ihm dann 2019 mit einem engagierten Plädoyer erneut ins Amt.
Damals wurde in der Bundesversammlung kolportiert, Lüscher engagiere sich für Lauber, weil er als Anwalt Klient:innen vertrete, die im Visier der Bundesanwaltschaft stünden, und er so ein persönliches Interesse an dessen Wiederwahl habe. Das aktuelle Leak zeigt, dass dem in der Tat so war.
«Das Milizsystem führt zwangsläufig zu einem Spannungsfeld bezüglich der Unabhängigkeit der Parlamentarier:innen», sagt Urs Thalmann. Das werde man nie ganz auflösen können. Thalmann leitet die NGO Transparency International Schweiz, die sich gegen Korruption engagiert. «In der Schweiz gibt es regulatorische Lücken, dies auch bei Anwaltsmandaten», sagt er. Es sei kaum zu überprüfen, welche Anwält:innen ihrer Eigenverantwortung gerecht würden und Interessenbindungen offenlegten. «Bleiben politisch relevante Mandate bewusst intransparent, wird die Freiheit des Milizparlaments missbraucht. Wähler:innen haben ein Recht, zu erfahren, wessen Interessenvertreter:innen sie wählen», so Thalmann.
Christian Lüscher selbst erkennt keinerlei Problem: «Es gibt keine Doppelrolle», schreibt er der WOZ auf Anfrage. Weitere Antworten könne er keine geben, da «ich natürlich auch Dritten gegenüber weder die Existenz noch den Inhalt meiner Mandate offenlegen durfte». Seine Tätigkeit als Anwalt unterliege dem Berufsgeheimnis, und «eine Verletzung dieses Geheimnisses würde eine Straftat darstellen», so Lüscher. Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) wiederum mag sich nicht zu Einzelfällen äussern, schreibt aber, es sei Sache der betreffenden Anwält:innen, als Mitglied des Parlaments alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die Verpflichtungen aus ihren jeweiligen Funktionen miteinander in Einklang zu bringen. «Es gibt keine spezifischen standesrechtlichen Regeln, die gelten, wenn ein Anwalt ein politisches Mandat ausübt», so der SAV.
Tzipi Livni kommt davon
Israels Strategie ist anscheinend aufgegangen. Trotz Haftbefehlen und Klagen in mehreren Ländern musste Tzipi Livni nie vor einem ausländischen Gericht erscheinen und wurde nie rechtskräftig verurteilt. Wie in so vielen Fällen liefen die zahlreichen angestrengten Verfahren gegen Spitzenfunktionär:innen der israelischen Regierung somit letztlich ins Leere – auch in der Schweiz.
Christian Lüscher hatte schon 2009 versucht, für die FDP Bundesrat zu werden. Er scheiterte damals gegen Didier Burkhalter. 2017 verzichtete er schliesslich auf eine neuerliche Kandidatur und liess dem Genfer Parteikollegen Pierre Maudet den Vorzug. Dieser unterlag gegen Ignazio Cassis und stolperte ein Jahr später als Genfer Staatsrat über eine Korruptionsaffäre. Lüscher beendete seine politische Karriere mit dem Rücktritt aus dem Nationalrat 2023. Für die Kanzlei CMS hingegen ist er weiterhin tätig. Zudem präsidiert er mittlerweile mehrere Verwaltungsräte, etwa jenen des Genfer Flughafens oder der Zuger Investmentfirma EEII AG.
Auch wenn Lüscher vor drei Jahren zurückgetreten ist, bleibt die Affäre für die Gegenwart relevant. Sie zeigt, wie problematisch es sein kann, wenn Anwält:innen Mandate annehmen, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Parlamentstätigkeit stehen: Bislang scheiterten sämtliche Versuche, mehr Transparenz für Parlamentarier:innen mit Anwaltspatent zu schaffen. Zuletzt verlangte die damalige SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher 2009 mittels einer parlamentarischen Initiative, es müsse «eine verbindliche Regelung geprüft werden, wie mit Rechtsanwälten zu verfahren ist, die Mandate betreuen und sich auf ihr Anwaltsgeheimnis berufen». Die Staatspolitische Kommission lehnte die Vorlage ab, diese wurde daraufhin zurückgezogen.
Für SP-Nationalrätin Min Li Marti, langjähriges Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, besteht weiterhin Handlungsbedarf. «Das Grundproblem liegt in einem System, in dem Anwält:innen in der Kommission für Rechtsfragen und Krankenkassenvertreter:innen in der Gesundheitskommission sitzen», sagt sie. Das könne man nur lösen, indem entweder klare Ausstandsregelungen gesetzt würden oder das heute bestehende Milizsystem abgeschafft. Die Affäre Lüscher zeige: «Was nicht funktioniert, ist Eigenverantwortung.» ●
Mitarbeit: Yossi Bartal
Die «Israel Files»-Recherchen innerhalb des Rechercheverbunds European Investigative Collaborations sind hier zu finden: eic.network