Mindestlohn in Luzern: Historisch – oder nur ein kurzes Aufatmen?

Nr. 51 –

Ab Neujahr gilt in der Stadt Luzern ein gesetzlicher Mindestlohn. Für wie lange, ist jedoch unklar: Eine bürgerliche Allianz aus Stadt und Kanton will ihn gleich wieder abschaffen.

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Detailaufnahme einer Hand, welche Haare schneidet
Wichtiger Schritt: Von Mindestlöhnen profitieren vor allem Frauen. Foto: Juliane Sonntag, Imago

Pro Stunde 22.75 Franken: Das ist der Mindestbetrag, den Arbeitgeber:innen in der Stadt Luzern ihren Angestellten ab 1. Januar zahlen müssen. Luzern ist damit die erste Gemeinde in der Schweiz, die unabhängig von einem kantonalen Beschluss einen Mindestlohn einführt.

Zu verdanken ist das der Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» der lokalen Juso, die im vergangenen Mai vom Stadtparlament gutgeheissen wurde. Ein historischer Erfolg: Erstmals in der jüngeren Stadtgeschichte hat das Stadtparlament einer Initiative mit ausgearbeitetem Reglement zugestimmt. Etwa 3000 Personen, die bislang selbst bei einer Vollzeitanstellung (42 Stunden pro Woche) weniger als 4000 Franken verdienen und in Erwerbsarmut leben, werden damit ab nächstem Monat etwas mehr Geld zur Verfügung haben. Insbesondere Beschäftigte in der Reinigung, in Coiffeur- und Kosmetiksalons oder im Gastgewerbe profitieren vom Mindestlohn, ein grosser Teil davon Frauen.

Wer Vollzeit erwerbstätig ist, muss von seinem Lohn leben können: So einfach lässt sich Sinn und Zweck des Mindestlohns zusammenfassen. Um dessen Einhaltung sicherzustellen, hat der Stadtrat eine Kommission aus Vertreter:innen der Sozialpartner und der Stadtverwaltung gebildet sowie eine Kontrollstelle eingesetzt. Nur: Wie lange der gesetzliche Mindestlohn (und die damit verbundene jährliche Anpassung an die Teuerung) Bestand haben wird, ist ungewiss. Nachdem zunächst ein Referendum der bürgerlichen Parteien gegen den Entscheid nicht zustande gekommen war, hat Ende November im Stadtparlament eine Allianz aus Mitte, FDP, SVP und GLP mit 24 zu 23 Stimmen einen Vorstoss durchgesetzt, der von der Stadtregierung verlangt, eine Vorlage zur Abschaffung des Mindestlohnreglements auszuarbeiten. Die Allianz stützte sich dabei auf das Kantonsparlament, das im September einen Vorstoss der Mitte-Partei überwiesen hatte, der es Gemeinden verbieten soll, eigene Mindestlöhne einzuführen. Die Mindestlohngegner:innen argumentieren unter anderem mit der Gefahr eines «Flickenteppichs». Auch führen sie ins Feld, ein gesetzlicher Mindestlohn führe zu einer höheren Arbeitslosenquote. Eine These, die Studien der Universität Genf zum Kanton Genf und der Universität Neuenburg zum Kanton Neuenburg widerlegt haben.

Der Blick nach Zürich

Der Luzerner Stadtrat hält an der Einführung des Mindestlohns fest. SP-Stadträtin Melanie Setz, die zuständige Sozialdirektorin, sieht die Stadt in der Pflicht, zumal das Reglement parlamentarisch abgesegnet wurde, wogegen der Vorstoss für ein Mindestlohnverbot auf kantonaler Ebene noch gar nicht gesetzlich verankert ist. Gleichwohl muss die Stadtregierung nun aber eine Vorlage zur Abschaffung des Mindestlohnreglements ausarbeiten.

Wie heftig der Streit um Mindestlöhne tobt, zeigt sich auch auf eidgenössischer Ebene: So hat die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat im vergangenen Juni beschlossen, dass kantonale Mindestlöhne, wie sie in den Kantonen Genf, Neuenburg, Jura, Basel-Stadt und Tessin bestehen, keinen Vorrang gegenüber Gesamtarbeitsverträgen haben sollen (siehe WOZ Nr. 25/25). (Im Kanton Freiburg lehnte die Stimmbevölkerung Ende November mit 53,5 Prozent Nein-Stimmen einen Mindestlohn ab.) Und nun also das gleiche Theater auf kantonaler Ebene: auf der einen Seite Bürgerliche, die Mindestlöhne auf kommunaler Ebene als unzulässigen Eingriff in die Privatwirtschaft interpretieren, und auf der anderen die Linke, die in einem kantonsweiten Mindestlohnverbot einen Angriff auf einen demokratischen Entscheid in der Gemeinde und deren Autonomie sieht.

Ähnliches hat sich vor zwei Jahren im Kanton Zürich abgespielt: Damals haben sowohl die Stadt Zürich wie auch Winterthur Mindestlöhne beschlossen – per Volksabstimmungen, wobei es in beiden Fällen einen Ja-Stimmen-Anteil von über 65 Prozent gab (siehe WOZ Nr. 25/23). Dafür, dass die demokratisch beschlossenen Mindestlöhne in beiden Städten bislang nicht eingeführt wurden, ist aber nicht etwa der Kanton verantwortlich. Vielmehr waren es Gewerbeverbände, die sich auf juristischem Weg gegen den Volksentscheid wehrten. Nachdem die jeweiligen Bezirksräte die Mindestlöhne auf kommunaler Ebene noch als zulässig taxierten, das Verwaltungsgericht diese aber als Verstoss gegen kantonales Recht einstufte, soll nun das Bundesgericht darüber befinden.

Neue Abstimmung möglich

Noch ist der Entscheid des Obersten Gerichts hängig. Inwieweit er auch die Situation in der Stadt Luzern beeinflussen könnte, wird davon abhängen, ob das Bundesgericht sich ausschliesslich auf die Bewertung der Mindestlöhne in Zürich und Winterthur fokussiert oder eine grundsätzliche Aussage zur Zulässigkeit kommunaler Mindestlöhne trifft. «Sollte Letzteres der Fall sein», so die Stadtluzerner Sozialdirektorin Melanie Setz, «könnte das auch den hiesigen Mindestlohn betreffen.»

Laut Setz wird der Stadtrat dem Parlament den verlangten Bericht und Antrag zur Aufhebung des Mindestlohnreglements voraussichtlich bereits im Frühling vorlegen. Sollte es danach zu einer Volksabstimmung kommen, wird diese wohl noch 2026 stattfinden. Für die rund 3000 Menschen, die in der Stadt Luzern unter Erwerbsarmut leiden, darunter viele ohne Schweizer Pass, könnte es dann zu einem herben Rückschlag kommen.