Sorgfalt bei der Umsetzung
Von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung: Das überarbeitete Transplantationsgesetz wurde deutlich angenommen. Wir werden künftig mehr übers Sterben reden müssen - und zwar mit allen, die in der Schweiz leben.
Alle grossen Parteien waren dafür, einzig die SVP war dagegen: Schlussendlich fiel die Annahme des überarbeiteten Transplantationsgesetzes mit rund 60 Prozent zwar deutlich aus, aber nicht ganz so überwältigend, wie man aufgrund dieser Ausgangslage hätte erwarten können. Die Stimmberechtigten haben ihren Entscheid offensichtlich nicht einzig an ihrem politischen Kompass ausgerichtet, und das liegt in der Natur der Sache.
Wenn es um den Prozess des Sterbens und den Zugriff auf den menschlichen Körper geht, spielt sich die Debatte vor allem auf dem Feld der Ethik ab. Also irgendwo zwischen Politik und Moral, wo einerseits ganz persönliche und biografische Beweggründe ausschlaggebend sind und andererseits Fachgremien versuchen, ihre Argumente zu platzieren.
Das wohl passende Modell
Abgestimmt wurde über einen Paradigmenwechsel: Der Staat darf künftig davon ausgehen, dass ein Mensch nach dem Tod mit der Entnahme von Organen, Gewebe und Zellen aus seinem Körper einverstanden ist, sofern er zu Lebzeiten keinen ausdrücklichen Widerspruch äussert. Von der «erweiterten Zustimmungslösung» macht die Schweiz den Schritt zur «erweiterten Widerspruchslösung».
Am Prozess wird sich im Einzelfall wenig ändern, das wurde auch im Abstimmungskampf immer wieder betont: Das Recht auf Selbstbestimmung sei weiterhin gewahrt, «die Freiwilligkeit bleibt», und das medizinische Prozedere verändere sich nicht. Und genau wie bis anhin werden in jedem Fall Angehörige und Vertrauenspersonen konsultiert, die eine Organentnahme untersagen können. Bislang mussten sie von einer expliziten Zustimmung wissen, damit eine Transplantation vorgenommen wurde. Neu werden sie von einer expliziten Ablehnung wissen müssen, damit das nicht passiert.
Dutzende Menschenleben sollen sich damit jährlich retten oder verlängern lassen, so zumindest die Hoffnung der Fürsprecher:innen. Denn in der Schweiz besteht eine grosse Lücke zwischen dem Anteil jener, die sich in Umfragen grundsätzlich positiv zu Organtransplantationen äussern, und der Zahl jener, die tatsächlich einen Spender:innenausweis auf sich tragen oder sich in einem Spenderegister eingetragen haben. Ob mit der Umkehr der Grundannahme die Zahl der potenziell lebensrettenden Organspenden tatsächlich steigt, ist indes umstritten; je nach Land und Region haben verschiedene Transplantationsregelungen unterschiedliche Spendequoten bewirkt.
Mit Blick auf die Schweiz hat sich in der Pandemie jedenfalls gezeigt: Hierzulande redet man zwar gerne von «Eigenverantwortung», wartet aber zum Beispiel mit dem Maskentragen bis genau zu dem Zeitpunkt, an dem der Staat dies vorschreibt. Vielleicht ist die Widerspruchslösung tatsächlich das Modell, das die Schweiz braucht.
Kein Privileg der Mehrheitsgesellschaft
Ob die Zahl der Organspenden tatsächlich steigt, wird sich voraussichtlich ab 2024 zeigen, wenn das überarbeitete Gesetz in Kraft treten soll. Der Bund hat bei der Ausgestaltung noch viel zu tun: Gemäss Vorlage muss er ein digitales Register erstellen, in dem die Bevölkerung ihren Widerspruch hinterlegen kann. Es muss unmanipulierbar sein und bei der Datensicherheit höchste Standards garantieren – und damit wasserdichter sein als etwa das Register der Stiftung Swisstransplant, dem Anfang des Jahres gravierende Sicherheitsmängel nachgewiesen wurden.
Es ist nicht auszuschliessen, dass Angehörige verstorbener Personen unter dem Druck der neuen Grundannahme einer Organspende zustimmen, auch wenn dies nicht im Sinne der verstorbenen Person ist. Wir werden also vermehrt über das Sterben reden müssen.
Und vor allem steht der Bund in der Pflicht, das Recht auf Selbstbestimmung nicht zu einem Privileg der Mehrheitsgesellschaft zu machen. Das Bundesamt für Gesundheit muss glaubwürdig aufzeigen, dass es fähig ist, alle Menschen in der Schweiz gleichermassen fundiert über ihr Widerspruchsrecht zu informieren – ungeachtet von Bildungsstand, Muttersprache und Aufenthaltsstatus. Leider hat auch diesbezüglich die Pandemie gezeigt, dass grosser Aufholbedarf besteht, etwa aufgrund einer Impfkampagne, die wenig Gespür für die Diversität der Gesamtbevölkerung bewies.