Organspenden: Denn sie wissen nicht, was sie tun

Nr. 38 –

Vergangene Woche hat der Nationalrat Revolutionäres beschlossen: Wer sich nicht explizit dazu äussert, wie mit seinen Organen nach dem Tod verfahren werden soll, gilt künftig automatisch als OrganspenderIn. Mit dieser sogenannten Widerspruchslösung will man die Spenderquote erhöhen. Die Motion von FDP-Nationalrat Laurent Favre ist vor allem dank der praktisch geschlossenen Unterstützung der SP durchgekommen. Die Frage ist: Weiss die Linke, was sie da anstrebt?

Klar, in der Schweiz fehlt es an Organspenden. Moralisch wird deswegen bereits heute Druck aufgebaut. Zum Beispiel in der Broschüre zur Spendekarte, in der explizit darauf hingewiesen wird, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Organ zu benötigen, weitaus grösser ist, als SpenderIn zu werden. Die Widerspruchslösung muss sich darüber hinaus den Vorwurf gefallen lassen, auch Angehörige und Menschen, die Eingriffe in den Leichnam aus religiösen Gründen ablehnen, vor den Kopf zu stossen.

Jeder medizinische Eingriff bedarf einer freien und informierten Zustimmung der betroffenen Person, heisst es im Gesetz. Die Widerspruchslösung spekuliert gerade mit einem Schweigen aus Unwissenheit. Oder wussten Sie, dass Sie mit einer pauschalen Einwilligung auf der Spendekarte nicht nur Ihre Organe, sondern auch Gewebe und Zellen zur Entnahme freigeben? Ist Ihnen bewusst, was das bedeuten kann?

Die Widerspruchslösung öffnet der Kommerzialisierung von Leichen Tür und Tor. Der menschliche Leichnam ist längst zum Rohstoff geworden: Bereits 2003 kam ein US-Bericht zum Schluss, aus den Körperteilen einer Leiche liessen sich bis zu 220 000 US-Dollar gewinnen. Aus Gewebe und Zellen lassen sich nicht nur Arzneimittel herstellen, sondern auch Kosmetika, die versprechen, Falten zu glätten, Lippen aufzupumpen und Penisse zu vergrössern.

Organhandel ist in der Schweiz verboten. Herstellung und Vertrieb von Transplantatprodukten aus menschlichem Gewebe und Zellen hingegen sind erlaubt – solange sie den Bestimmungen des Heilmittelgesetzes entsprechen und von Swissmedic zugelassen sind.