Minderjährige Asylsuchende: Mit achtzehn fliegen sie raus

Nr. 51 –

Hunderte Kinder und Jugendliche aus Kriegs- und Krisengebieten kommen ohne Eltern oder andere Nahestehende in die Schweiz. Hier mangelt es ihnen nicht an Essen, aber an vielem anderem.


22 Jugendliche blicken ratlos in die Runde. Die Frage, die ihnen soeben gestellt wurde, lautete: «Wie erklärt ihr den Leuten in wenigen Worten, wer ihr seid?» Schweigen. Drei Mädchen und neunzehn Jungen im Alter von fünfzehn bis achtzehn Jahren denken angestrengt nach. Fünf von ihnen stammen aus Afghanistan, einer aus Sri Lanka, die überwiegende Mehrheit aus verschiedenen Ländern Afrikas. Eines der Mädchen wird später am Nachmittag vehement den Kopf schütteln, als ein Junge aus Afghanistan vorschlägt, sie alle könnten doch mit Bild und Name an die Öffentlichkeit treten. So direkt will sich das Mädchen nicht exponieren. Als niemand anders mithört, erzählt die Sechzehnjährige – nennen wir sie Nadifa –, dass sie aus Somalia stammt und nie beschnitten worden ist. Als sie das heiratsfähige Alter erreichte, ist das zum Problem geworden. Ihre Mutter sah für Nadifa nur eine Möglichkeit, der nachträglichen Beschneidung zu entkommen: die Flucht.

Nadifa und ihre Mutter lebten in einem Dorf ausserhalb von Mogadischu, der Hauptstadt Somalias. Weil es in dem Land seit 1991 keine Regierung gibt, hat es auch keine staatlichen Schulen mehr. In die Lücke springen internationale Organisationen und Geistliche. Weniger als zehn Prozent der Mädchen gehen in eine dieser Schulen; Nadifa hatte das Glück, dass ihre Mutter sie schickte. Die Lage in ihrem Land hat sich über all die Jahre nicht verbessert, niemand stoppt die Verstümmelungen der Mädchen und Frauen. Seit Nadifa hier ist, fühlt sie sich vor dieser Gefahr sicher. Aber das ist auch schon alles. «Ich weiss nicht, wie es mit mir weitergeht. Darf ich bleiben oder nicht? Ich muss warten, jeden Tag. An den Nachmittagen habe ich keinen Unterricht, dann sitze ich meistens im Zimmer. Ich möchte gerne so leben wie die anderen Jugendlichen in der Schweiz. Und später möchte ich Sozialarbeiterin werden. Der Arzt hat mir einen Beruhigungstee empfohlen, damit ich besser schlafen kann.»

Warten, warten, warten

Nadifa und die anderen Jugendlichen sind an diesem Samstag im Oktober aus verschiedenen Kantonen der Schweiz nach Bern angereist, um gemeinsam mit den JugendarbeiterInnen Michel Ducommun und Leticia Cherbuin an einem Projekt zu arbeiten, das Terre des hommes Kinderhilfe initiiert hat. Das Vorhaben trägt den Titel «Speak out!». Es geht darum, den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (MNA) eine Stimme zu geben und sie am politischen und gesellschaftlichen Diskurs teilhaben zu lassen. Doch zuerst müssen sie lernen, dass ihre Stimme gefragt ist.

Die Jugendlichen erhalten Stift und Papier. Eine halbe Stunde später kleben an einer Wand viele bunte Zettel. Auf ihnen stehen auf Deutsch, Französisch und Englisch Sätze und Worte wie «alleine leben», «sans famille», «solitude», «Unsicherheit».

2008 sind 631 Kinder und Jugendliche ohne Eltern oder andere Nahestehende in die Schweiz eingereist und haben Asyl beantragt. Die meisten von ihnen kamen aus afrikanischen Ländern, 36 sind aus dem Irak geflüchtet, 23 aus Afghanistan. Dass Minderjährige sich alleine auf die Reise ins Ungewisse begeben, ist nicht neu. Aber nachdem ihre Zahl ab 2002 zurückgegangen war, registrierte das Bundesamt für Migration (BfM) 2008 plötzlich dreimal mehr minderjährige Asylsuchende als in den beiden Jahren davor. Für die Gründe dieser Zunahme hat das BfM keine Erklärung – ausser, dass die Asylzahlen allgemein wieder zugenommen haben. Martin Inderkum, im Asylverfahren zuständig für Minderjährige, sagt: «An der Spitze der Herkunftsländer war 2008 mit 98 Gesuchen Somalia – aber da sind die Zustände ja auch wirklich schlimm.» Die meisten, die es bis hierher schaffen, treffen im Alter von fünfzehn, sechzehn oder siebzehn Jahren ein, einige sind aber auch erst vierzehn oder noch jünger.

Einmal in der Schweiz, kommen die Flüchtlingskinder wie alle Asylsuchenden in eines der Empfangszentren. Von dort aus werden sie einem Kanton zugewiesen. Wer Glück hat, kommt nach Basel, Zürich oder in den Kanton Waadt, wo es für sie spezielle Wohnheime gibt. Wer Pech hat, landet in einem kleinen Kanton, wo keine derartigen Strukturen existieren. Dort kann es sein, dass ein Teenager das Zimmer mit einem erwachsenen Mann teilen muss. Es kommt – je nach Kanton – auch vor, dass die asylsuchenden Jugendlichen nicht zur Schule gehen dürfen. Und falls doch, sind die Chancen minim, dass sie anschliessend auch eine Lehre absolvieren können. Denn nur die wenigsten Flüchtlinge dürfen bleiben, ihr Aufenthalt hier ist ein Provisorium.

Kaum ein Lehrmeister holt einen Jugendlichen zur Ausbildung in den Betrieb, wenn er damit rechnen muss, dass dieser die Lehre nicht abschliessen kann. Einer Minderjährigen wie Nadifa fehlt dann nicht nur die Geborgenheit der Familie, sie hat auch nichts zu tun. Und ihr fehlt das Geld, um in der unfreiwillig freien Zeit etwas zu unternehmen. Rund 400 Franken erhalten die Jugendlichen. «Damit kaufe ich Lebensmittel ein», sagt Nadifa, «aber alles ist so teuer hier! Teuer, teuer, teuer! Ich möchte wieder einmal Fleisch essen!», ruft sie und kichert anschliessend verlegen. Seit etwas mehr als einem Jahr ist sie jetzt hier. Das Zimmer, das weniger als zehn Quadratmeter gross ist, teilt sie mit einer erwachsenen Nigerianerin, die seit drei Jahren auf einen Entscheid wartet. Nadifa fragt: «Weshalb lässt man uns so lange im Ungewissen?»

Asa aus Afghanistan ist siebzehn Jahre alt. Er lebt in einem Haus für minderjährige Asylsuchende in Basel-Stadt. In seinem ersten Jahr durfte er nicht zur Schule gehen – weshalb, hat man ihm nicht gesagt. Inzwischen besucht er eine Integrationsschule. In nahezu perfektem Hochdeutsch sagt er: «Ich darf noch ein Jahr zur Schule. Anschliessend möchte ich eine Malerlehre machen.» Asa spricht sanft und leise. Ob er die Lehre machen könne, ob er überhaupt bleiben dürfe, treibe ihn jeden Tag um. Seit über zwei Jahren läuft sein Asylverfahren, seither wartet er, Tag für Tag.

Jugendliche in Ausschaffungshaft

Die Schweiz hat die Uno-Kinderrechtskonvention (vgl. Kasten) ratifiziert und ist gegenüber der Uno verpflichtet, alle fünf Jahre über Massnahmen und Fortschritte Bericht zu erstatten. Der Bund schuldet diesen Bericht seit zwei Jahren. Was es aber gibt, ist der sogenannte Schattenbericht des Netzwerks Kinderrechte, dem rund fünfzig Organisationen angehören, darunter Unicef Schweiz, das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH), Pro Juventute und das Institut International des Droits de l’Enfant. Der aktuelle Bericht beklagt unter anderem die erheblichen kantonalen Unterschiede im Umgang mit den minderjährigen Asylsuchenden und die Verschärfungen im Asylgesetz: «Bei der Vertretung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender sind mit dem neuen Asylrecht Abstriche zu verzeichnen. Der nie konsequent angewendete zivilrechtliche Grundsatz, einen Vormund oder Beistand einzusetzen, wird seit 1. Januar 2008 (...) weiter unterlaufen (...). Unabhängige Rechtsvertretungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende sind seltenste Ausnahmefälle, weil die unentgeltliche Rechtsvertretung kaum gewährt wird und professionelle Rechtsbeistände nicht bezahlt werden können.» Auch seien Minderjährige nicht vor Zwangsmassnahmen geschützt. Kinder und Jugendliche können in der Schweiz in Ausschaffungshaft genommen werden, was auch gemacht wird. Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats zeigt sogar, dass unbegleitete Minderjährige durchschnittlich sogar länger in Haft sitzen als Erwachsene. Er habe Mühe mit diesem Bericht, sagt Martin Inderkum vom BfM: «Zwei, drei Fälle haben die Statistik verzerrt. Die Betreffenden standen kurz vor der Volljährigkeit und befanden sich insgesamt länger in Haft, als dies bei Minderjährigen sonst der Fall ist. Die haben den Durchschnitt natürlich extrem nach oben gedrückt.» Im Frühjahr komme ein neuer Bericht heraus, in dem dann alle Kantone erfasst seien. «Und», sagt Inderkum, «das Ausländergesetz sieht vor, dass man Fünfzehn- bis Achtzehnjährige bis zu zwölf Monate in Ausschaffungshaft setzen kann.» Doch dieser Punkt im neuen Ausländergesetz sei nicht im Einklang mit der Kinderrechtskonvention, sagt das Netzwerk Kinderrechte, denn dort stehe, dass «Freiheitsentziehung nur als letztes Mittel und nur für die kürzeste angemessene Zeit anzuwenden ist».

«Überstellt», nicht «ausgeschafft»

Das Netzwerk Kinderrechte stellt zudem fest, dass die Behörden die Asylgesuche der Minderjährigen zögerlich behandelten. Mit anderen Worten: Das BfM dulde die Jugendlichen, solange sie minderjährig sind. Doch kaum seien sie volljährig, erhielten die meisten von ihnen einen negativen Bescheid. Das kann nach zwei, drei, vier oder auch mehr Jahren der Fall sein. Martin Inderkum entgegnet: «Das kann ich so nicht bestätigen. Aber wenn ich sehe, dass einer demnächst volljährig wird, dann mache ich nicht noch aufwendige Abklärungen, wie man sie bei den Minderjährigen machen muss und bei Erwachsenen nicht. Da kann es also sein, dass man mit dem Entscheid wartet.»

Bei Abdirashid hat das BfM nicht gewartet, bis er volljährig wurde. Der siebzehnjährige Somalier war einer der TeilnehmerInnen des Workshops, im November erhielt er den Negativentscheid und wurde nach Italien ausgeschafft. «Überstellt», präzisiert Martin Inderkum. «Überstellt» sagt man also, wenn Asylsuchende nach einem Negativbescheid in jenes Schengen-Dublin-Land abgeschoben werden, in dem sie bereits einen Asylantrag gestellt hatten. Ein Westschweizer Journalist ist Abdirashid gefolgt. Er fand ihn in Rom, wo er in einer kirchlichen Institution Unterschlupf gefunden hat. Dies, nachdem er ohne Hilfe des Staates, ohne Essen und finanzielle Unterstützung tagelang in der Stadt herumgeirrt war. Hätte die Schweiz nicht vorgängig von Italien Garantien einholen müssen, dass im Rahmen der Kinderrechtskonvention für ihn gesorgt wird? «Nein», sagt Inderkum, «Italien hat die Kinderrechtskonvention ja auch unterzeichnet. Da müssen wir nicht extra noch Garantien einholen.»

Italien behandelt die Asylsuchenden besonders schlecht, wie der Fall von Abdirashid bestätigt. Aber auch die Schweiz wird von der Uno kritisiert. «Die Schweiz versteckt sich in der Erfüllung der Kinderrechtskonvention – wie bei so vielem anderem auch – hinter dem Föderalismus. Die Entschuldigung lautet einfach: Wir können auf Bundesebene leider nicht mehr machen. Dabei könnten Mindeststandards festgelegt werden», sagt Emilie Graff, die bis vor kurzem bei Terre des hommes gearbeitet hat und jetzt die Arbeit mit den minderjährigen Asylsuchenden bei der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) weiterführt. Das BfM hat zwar zuhanden der Kantone eine Weisung herausgegeben, aber für die konsequente Umsetzung der Kinderrechtskonvention fehlt der Wille – und der Druck, auch vonseiten der Hilfsorganisationen. Für die ist es interessanter, sich auf Kinder in den armen Ländern zu konzentrieren. «Das spricht die Spenderinnen und Spender an», sagt Graff, «das berührt sie. Sobald es aber politisch wird, werden sie vorsichtig. Und wenns dann auch noch das eigene Land betrifft und sogar MigrantInnen, schrecken viele erst recht zurück. Sie bevorzugen, in weit entfernten Ländern zu helfen.» Das, sagt Graff, habe auch etwas zutiefst Kolonialistisches: «Man sagt damit: Dort braucht es unsere Hilfe, und meint gleichzeitig: Bei uns ist alles gut, wir haben keine Probleme.»

Die Teenager, die an jenem Samstag in Bern am Workshop waren, bangen um ihre Zukunft. Einer schreibt auf ein Blatt Papier: «Ich wollte mich bei der Post für eine Lehrstelle bewerben. Mein Lehrer hat mir gesagt, dass ich mich bei der Post nicht bewerben muss. Denn wenn man bei der Post Arbeit wünscht, muss man entweder Schweizer sein oder die Bewilligung C haben. Ich habe mich schon bei vielen Firmen beworben. Am Ende dieses Jahres bin ich mit der Schule fertig und habe noch keine Lehrstelle gefunden. Falls ich keine Lehrstelle finde, habe ich keine Chance, vorwärtszukommen. Ich werde ein Strassenjunge. Was kann ich tun?» Und ein anderer: «Ich bin schon seit zwei Jahren in der Schweiz. Ohne Entscheidung! Ich weiss nicht, ob ich in der Schweiz bleiben kann. Ich durfte bis jetzt nicht in die Schule gehen. Ich will eine Ausbildung machen, aber weiss nicht wie. Mit Ausweis N darf ich keine Ausbildung machen. Warum???» Die Fragezeichen purzeln aus dem gezeichneten Mund eines Gesichts, das ihn selber darstellt.

Zehn Franken für den Polizisten

Einige der Jugendlichen machen auch immer wieder üble Erfahrungen mit der Polizei (vgl. den Artikel Der Polizist und seine «Nigger» ). Es betrifft vor allem die jungen Männer mit schwarzer Hautfarbe. Einer schreibt: «Einmal spielte ich mit Freunden, die Schweizer sind, draussen Basketball. Ein Polizist mit Hund kam auf uns zu. Ich musste mit ihm gehen, an einen Ort, wo es zwei weitere Polizisten gab und andere Afrikaner. Sie durchsuchten unsere Hosen, Schuhe und Socken. Einer der Polizisten nahm die zehn Franken, die ich in meinem Portemonnaie hatte, heraus und fragte mich: Hattest du je ein Problem mit der Polizei? Ich sagte: Nie! Dann nahm er die zehn Franken und gab mir das Portemonnaie zurück.»

Beim Workshop in Bern lautet die Schlussfrage: Woran sollen sich die Leute erinnern, wenn sie an euch denken? Einer schreibt: «Sie sollen wissen, dass wir alleine sind und ständig Angst haben.»


Die Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) enthält zwei wichtige Grundsätze: Erstens, dass das Kindswohl immer Vorrang hat, und zweitens, dass alle Kinder und Jugendlichen gleich behandelt werden – ungeachtet ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion.

Für die konkrete Umsetzung der KRK gibt es Empfehlungen, die das UN-Flüchtlingshochkommissariat mit ausgearbeitet hat. Darin steht, dass

unbegleiteten Jugendlichen Berufsausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen sollen und dass sie Zugang zu derselben gesetzlichen Schulbildung haben sollen wie einheimische Kinder;

unbegleitete Kinder über sechzehn Jahren nicht als «De-facto-Erwachsene» behandelt werden sollen;

das Kind in jedem Stadium des Asylverfahrens einen angemessenen rechtlichen Vertreter haben soll, der es bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Asyl unterstützt;

alle Entscheidungen, die hinsichtlich unbegleiteter Kinder getroffen werden, zügig gefällt werden sollen, wobei die Zeitwahrnehmung eines Kindes berücksichtigt werden sollte;

unnötige Verzögerungen im Verfahren, die zur Folge haben könnten, dass das Kind zwischenzeitlich volljährig wird, zu vermeiden seien;

unbegleitete Kinder nie aus Gründen, die in Zusammenhang mit ihrem Einwanderungsstatus stehen, in Haft gehalten werden sollen;

ein unbegleitetes Kind nur zurückgeschickt werden soll, wenn dies für das Kindeswohl das Beste ist. Alle anderen Überlegungen – wie zum Beispiel der Kampf gegen die illegale Einwanderung – sollten sekundär sein.