Minderjährige Migrantinnen: «Kinder und Jugendliche gehören nicht ins Gefängnis»
Die Kinderrechte gelten für Menschen bis achtzehn Jahre, egal welchen Status sie haben. Doch obwohl es verboten ist, wurden in der Schweiz bis vor kurzem auch Kinder unter fünfzehn Jahren in Ausschaffungshaft genommen. Diese Praxis haben die Kantone nun geändert.
Die Polizei steht vor der Tür, um Amal und Hakim Hamidi* mit ihren sechs Kindern ins Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Kloten zu fahren. Die achtköpfige Familie aus Syrien war zuvor über Italien in die Schweiz eingereist. Mit der Begründung, die Hamidis hätten bereits in Italien um Asyl gebeten, wurde ihr Asylgesuch in der Schweiz mit einem Nichteintretensentscheid abgeschmettert. Amal und Hakim Hamidi widersprachen zwar: In Italien hätten sie kein Asylgesuch gestellt, weil sie sich dort von ihren syrischen Verwandten bedroht fühlten. Trotzdem soll die Familie nun nach Italien zurückgeschafft werden.
«Es ist einfach, sich über Bilder von lateinamerikanischen Kindern aufzuregen, die ihren Eltern entrissen, in Käfige geworfen und in Goldfolie gewickelt werden, während in unserem Land Kinder ebenfalls von ihren Eltern getrennt oder, schlimmer noch, mit ihren Eltern ins Gefängnis gesteckt werden», sagte Paola Riva Gapany, Geschäftsleiterin des Internationalen Instituts der Kinderrechte (IDE) in Sion, im letzten Sommer.
Kindeswohl als Politikum
Im Juni 2018 war der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats zur Administrativhaft im Asylbereich durch die Medien gegangen. Die GPK kritisierte darin, in verschiedenen Kantonen würden Kinder unter fünfzehn Jahren mit ihren Eltern in Ausschaffungshaft sitzen.
«Kinder und Jugendliche gehören nicht ins Gefängnis. Das Kindeswohl muss oberste Priorität haben, erst recht in so unvorstellbar belastenden Situationen wie einer Wegweisung», kommentierte Tanja Bauer, SP-Grossrätin im Kanton Bern. Mit einer Motion forderte sie den Berner Regierungsrat auf, «das Kindeswohl ab sofort stärker zu gewichten und die gesetzlichen Grundlagen einzuhalten». Die Berner Regierung solle auf die Administrativhaft von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Asylverfahren verzichten. Zudem solle der Regierungsrat erklären, wie er dem Kindeswohl im gesamten Prozess der Wegweisung von minderjährigen Personen und ihren Familien Rechnung trage. Bauer geht davon aus, dass ihre Motion in der Märzsession beantwortet wird.
Wie geht die Schweiz vor, wenn eine Frau oder eine Familie mit Kindern ausgeschafft werden soll? Dieser Frage ging Terre des hommes (Tdh) besonders intensiv nach. Anfang Dezember 2018 publizierte das Kinderhilfswerk eine 110-seitige Studie zur Administrativhaft von minderjährigen MigrantInnen in der Schweiz. Dabei kam es zum Schluss, dass zwischen Juni 2017 und Juni 2018 rund fünfzig Kinder zusammen mit ihren Eltern in der Schweiz inhaftiert waren. Die durchschnittliche Haftdauer lag je nach Kanton zwischen zwei und dreissig Tagen.
Die Tdh-Umfrage kommt zu widersprüchlichen Ergebnissen: Im Jahr 2017 sind laut Staatssekretariat für Migration (SEM) 31 Kinder unter fünfzehn Jahren vor der Ausschaffung inhaftiert worden – gemäss der Umfrage bei den Kantonen sind es hingegen nur 17 Kinder. Valentina Darbellay, Verfasserin der Studie, sagt: «Die Zahlen zeigen viele Unstimmigkeiten der Schweizer Behörden beim Verständnis der Situation von minderjährigen Migranten auf.» Sie verlangt, dass das Datenerfassungssystem und die Qualität der Daten im Asyl- und Migrationsbereich verbessert werden, besonders was die Administrativhaft angeht: «Bund und Kantone müssen über ein System verfügen, das es erlaubt, detaillierte, zuverlässige und überprüfbare Statistiken zu erhalten.» Nur so sei der Bund in der Lage, die Oberaufsicht über die Einhaltung der Schweizer Gesetze und der internationalen Verpflichtungen wahrzunehmen – dabei ist insbesondere die Uno-Konvention für die Rechte der Kinder gemeint, die die Schweiz 1997 ratifiziert hat.
Der GPK-Bericht auf Bundesebene zeigte wohl Wirkung: Die Kantone sahen in der Folge von der Inhaftierung minderjähriger MigrantInnen ab. Der Direktor des Thuner Regionalgefängnisses, Ulrich Kräuchi, meinte in einem SRF-Interview: «Der GPK-Bericht des Nationalrats hat mich hellhörig gemacht. Bis die rechtliche Lage geklärt ist, werde ich keine Kinder mehr aufnehmen.» Georges Seewer, Chef der Walliser Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug, sagt zur WOZ: «Der Kanton Wallis hat entschieden, in Zukunft keine Minderjährigen mehr in Administrativhaft zu nehmen.» Auch der Kanton Zürich antwortet auf die Anfrage dreier SP-Kantonsräte, er nehme keine Minderjährigen mehr in Ausschaffungshaft.
Was bedeutet «minderjährig»?
Das Schweizer Ausländergesetz untersagt es, Kinder unter fünfzehn Jahren zu inhaftieren. In den Kantonen Genf und Neuenburg ist es sogar verboten, Minderjährige unter achtzehn Jahren in Haft zu nehmen. Ein solches Verbot will die grüne Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone auch auf Bundesebene durchsetzen. Deshalb reichte sie 2017 eine parlamentarische Initiative ein, die Anfang November 2018 von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats mit vierzehn zu neun Stimmen abgelehnt wurde. «Es scheint schwierig, eine Mehrheit für dieses Anliegen zu finden, obwohl ich auch viele bürgerliche Ratsmitglieder gewinnen konnte», sagt Mazzone. Es sei klar: «Wenn Kinder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus inhaftiert werden, ist das eine eindeutige Missachtung der Uno-Konvention für die Rechte des Kindes. Denn die Kinderrechte gelten für alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unabhängig von Status und Hintergrund. Kinder – egal welcher Herkunft – gehören geschützt und sicher nicht eingesperrt.» Ihr Vorstoss muss noch im National- und im Ständerat beraten werden. Ob er da mehr Chancen hat?
Die Fluchtgeschichte der syrischen Familie Hamidi ging nicht gut aus. Sie wurde von der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht dokumentiert: «Während der Ausschaffung litt die schwangere Amal an sehr starken Bauchschmerzen, sodass sie zusammenbrach und nicht ausgeschafft werden konnte.» So wurde die Mutter mit den Kindern in einem Asylzentrum untergebracht. Der Vater hingegen kam wieder in Ausschaffungshaft – wegen seines «renitenten Verhaltens», so die Begründung des SEM. Der Hintergrund dazu: Hamidi wehrte sich gegen die Trennung von der Familie, weil er sich grosse Sorgen um sie machte und sie beschützen wollte. Der zweite Ausschaffungsversuch gelang: Mit einem grossen Polizeiaufgebot wurden die an Händen und Füssen gefesselten Eltern mit ihren sechs Kindern doch noch nach Italien überstellt – trotz des kritischen Zustands der Mutter. Später reiste die Familie erneut in die Schweiz ein und wurde in eine Zivilschutzanlage einquartiert. Dort verschwand sie eines Nachts spurlos. Heute weiss niemand, wo die Hamidis sind – geschweige denn, wie es ihnen geht.
Im GPK-Bericht zur Administrativhaft im Asylbereich steht, dass «ein Drittel der Betroffenen mit abschlägigem Asylentscheid unkontrolliert abgereist und als untergetaucht zu betrachten» seien. Auch die Studie von Terre des hommes befasst sich mit dem Verschwinden minderjähriger MigrantInnen: «Für 2016 weist das SEM 500 Minderjährige aus, die, nachdem sie ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt hatten, untergetaucht sind.» Das seien fast sechsmal so viele wie im Vorjahr. «Die Administrativhaft will zwar dem Untertauchen vorbeugen und eine Flucht verhindern. Doch sie erreicht das vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel nicht», schreibt Valentina Darbellay. Im Gegenteil: Diese Ausschaffungspraxis trage dazu bei, dass die Menschen fliehen und untertauchen würden, was zur Prekarisierung der jeweiligen Familien und Kinder führe. Hinzu komme, dass die Administrativhaft von Kindern gegen internationales und gar nationales Recht verstosse. Tdh fordert denn auch: «Angesichts des Schadens, den diese Zwangsmassnahmen insbesondere bei Kindern anrichten, müssen Alternativen gefunden werden.»
Es geht auch anders
Wenn eine Abschiebung schon sein muss: Was könnten die Alternativen zur Ausschaffungshaft sein? Es liegen zahlreiche Vorschläge auf dem Tisch, einige davon werden bereits in mehreren Kantonen praktiziert. Eine Möglichkeit wäre, die Kinder zusammen mit ihren Müttern in entsprechenden Einrichtungen unterzubringen. Der Kanton Baselland gilt diesbezüglich als vorbildlich: «Wir nehmen grundsätzlich keine vulnerablen Personen in Administrativhaft», sagt Adrian Baumgartner, Mediensprecher der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft, gegenüber der WOZ. Bei Familien werde in der Regel der Ehemann in Administrativhaft genommen, die Kinder blieben mit der Mutter am Wohnort, wo sie am Reisetag abgeholt und am Flughafen gegebenenfalls wieder mit dem Vater vereint würden. «Bei der Abholung sind die Teams der Polizei – in der Regel in Zivil – und des Amts für Migration gemischtgeschlechtlich zusammengesetzt. Die Abholung wird medizinisch begleitet», ergänzt Baumgartner. Es sei für alle Beteiligten deutlich stressfreier. Zudem habe man seit der Einführung des neuen Vorgehens keine Veränderung bei der Zahl der Untergetauchten vor Ausschaffungen festgestellt.
Auch die Tdh-Studie enthält eine Reihe praktischer Empfehlungen für die Behörden, die der «Schweizer Tradition der humanitären Aufnahme und des politischen Dialogs Rechnung» tragen. Das Kinderhilfswerk fordert ein Verbot der Administrativhaft für minderjährige MigrantInnen auf nationaler Ebene. Darunter fallen alle Menschen unter achtzehn Jahren, die sich im Migrationsprozess befinden. Sie sollen in familienähnlichen Strukturen, zum Beispiel in Pflegefamilien oder in Kleingruppen, untergebracht und auf alle Fälle nicht von ihren Eltern getrennt werden. Weiter fordert Tdh Kontrollmechanismen, um die Sicherheit junger MigrantInnen zu gewährleisten.
Zur Erinnerung: MigrantInnen mit einem abschlägigen Asylbescheid sind keine VerbrecherInnen, sie gehören nicht ins Gefängnis. Das trifft ganz besonders auf Kinder zu, denn sie müssen speziell geschützt werden. Dazu ist die Schweiz gemäss Uno-Konvention für die Rechte des Kindes verpflichtet.
* Namen geändert.