Standpunkt zum Burkaverbot im Tessin: «Die grösste Heuchelei unserer Zeit»

Nr. 43 –

Mit dem Burkaverbot zielen die Rechten auf die Freiheit von uns allen, argumentierten zwei Tessiner Juristen vor dem Bundesgericht.

Möchten Sie künftig noch Masken tragen dürfen, um ihre politischen Botschaften zu transportieren? Die Frage ist berechtigt: Denn bald könnte dies in der Schweiz verboten werden. Die Volksinitiative für ein generelles Verhüllungsverbot (die vom Egerkinger Komitee um SVP-Nationalrat Walter Wobmann erfolgreich lanciert wurde) sieht nämlich – anders als bei gesundheitlichen Gründen – keine Ausnahme für politische Zwecke vor.

Keine Ahnung von unseren «Werten»

Die Annahme der Initiative würde damit zu einem absurden Ergebnis führen: Mundschutz tragen wäre künftig weiter erlaubt, etwa kombiniert mit Hut, wie es asiatische Touristinnen an der Luzerner Seepromenade tun. Aber auch zu einem Tschador oder einem Hidschab, die nur die Haare verdecken, könnte man einen Mundschutz kombinieren, womit das Verhüllen des Gesichts auch aus religiösen Gründen möglich bliebe. Wer jedoch eine Maske mit dem Antlitz Christoph Blochers trägt, würde mit dem neuen Gesetz gebüsst. Das viel diskutierte «Burkaverbot» zielt also nur vordergründig auf die muslimische Vollverhüllung – es ist in erster Linie ein Maskenverbot, das politischen Aktivismus ins Visier nimmt.

Vor diesem gedanklichen Hintergrund haben wir eine Beschwerde gegen das Tessiner Verhüllungsverbot eingereicht, das 2013 von der Stimmbevölkerung angenommen wurde und seit Mitte 2016 in Kraft ist. Auch im Tessiner Gesetz gab es bislang keine Ausnahmen für politische Zwecke. Letztendlich haben wir gewonnen: Am 20. September hat uns das Bundesgericht recht gegeben und das Gesetz an das Tessiner Parlament zurückgeschickt, wegen Verletzung unserer Freiheitsrechte. Das Parlament muss nun das Gesetz dahingehend überarbeiten, dass Gesichtsverhüllungen bei Demonstrationen und Werbeaktionen erlaubt werden.

Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist bewiesen worden, was wir seit Jahren sagen: Die InitiantInnen spielen sich zwar gerne als VerteidigerInnen der Freiheit auf; um unsere Freiheit sorgen sie sich aber nicht – im Gegenteil: Sie ist ihre Zielscheibe. Den Rechten geht es auch nicht – wie behauptet – um unsere «Kultur» oder unsere «Werte». In der Debatte um das «Burkaverbot» werden die Werte der aufgeklärten Gesellschaften vielmehr vernachlässigt. Die konservativen Parteien konstruieren das Feindbild des Islam, über das man sich bequem definieren kann: als «nichtmuslimisch», «nichtfrauenfeindlich» und so weiter. Sie definieren somit unsere Gesellschaft über das, was sie vermeintlich nicht ist, und benutzen die Strafgesetzgebung, um dieser Definition eine institutionelle Form zu geben.

Museen statt Verhüllungsverbote

Es überrascht also nicht, dass die Rechten die Kernelemente unserer liberalen Gesellschaft regelmässig vergessen und infrage stellen. Sie stellen sich heuchlerisch als HüterInnen westlicher Werte dar, werden aber beim Verfassen von Gesetzen nur von ihrer Symbolpolitik getrieben. Mit dem Strafrecht baut man ohnehin keine Gesellschaft, das wissen wir seit Jahrzehnten. Doch die Feindbildung findet in der Bevölkerung leider grosse Zustimmung: Laut Umfragen sind siebzig bis achtzig Prozent der Bevölkerung mit den sogenannten Burkaverboten einverstanden.

Die verhüllten christlichen Klageweiber von Romont FR sehen genauso aus wie die Burkafrauen. In beiden Fällen handelt es sich um eine religiöse Maskierung. Das Problem der Burka ist demnach nicht die Gesichtsverhüllung an sich, sondern die Assoziationen, die sie auslöst – das, wofür sie steht: für eine extreme, offen gezeigte Religiosität sowie eine demonstrative Rollenzuteilung der Geschlechter.

Wenn die Rechte nun aber so tut, als ginge es ihr um die Befreiung der Frauen, ist das die grösste Heuchelei unserer Zeit. Auch wir schätzen die Burka und den Nikab nicht, uns ist aber bewusst, dass Verbote die Stigmatisierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe nach sich ziehen. Will man echte Gegenentwürfe zur patriarchalen Ordnung, müsste man in transkulturelle Projekte investieren. Etwa in Museen über die Emanzipation der Frauen, die sowohl SchweizerInnen als auch NichtschweizerInnen ansprechen – und auch kritische Punkte beleuchten: Denn unsere eigene Kultur ist immer noch frauenfeindlich, kolonial, sklaventreibend und kriegerisch. Freilich sind VerhüllungsverbotsbefürworterInnen mit einem solchen Projekt nicht einverstanden, weil solche Museen auch die unterdrückende Haltung der Schweizer Konservativen gegenüber den Frauen enthüllen würden. Patriarchale Konservative wollen mit ihren Verboten lieber Ressentiments schüren. Dafür sind sie auch bereit, unser liberales Rechtssystem infrage zu stellen. Gerade deswegen sollte man jetzt emanzipatorische, weltliche Werte wieder in den Fokus rücken.

Burkaverbot und Kontrollgesellschaft

Schliesslich müssen wir die Gesichtsverhüllungsverbote auch aus einer anderen kulturellen Perspektive kritisieren: Heute speichern die Polizei und private Unternehmen immer mehr Bilder, die in der Öffentlichkeit und auf privatem Grund aufgenommen werden. Wird die Gesichtsverhüllung in Zukunft unsere einzige Waffe sein, um uns gegen die allgemeine Massenfichierung unseres Lebens zu verteidigen?

Es überrascht jedenfalls nicht, dass die VerhüllungsverbotsbefürworterInnen genau die Gleichen sind, die die kathartische Rettung unserer Gesellschaft im Mantra der Sicherheit zu finden glauben.

Die beiden Juristen Filippo Contarini (32) und Martino Colombo (24) haben beim Bundesgericht erfolgreich gegen das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin geklagt.