Rahmenabkommen: Crashkurs Lohnschutz

Nr. 9 –

Der Kampf um ein sozialeres Europa wird auch in der Schweiz ausgefochten. Im Zentrum steht der Lohnschutz. Eine Einführung.

Fundamentaler Systemwechsel oder nebensächliche Korrektur? An der Frage des Lohnschutzes wird sich das Rahmenabkommen mit der EU entscheiden. Bloss liegen kaum offizielle Unterlagen vor, um die Frage zu bewerten. Der Bundesrat hat keine Position zum Rahmenabkommen ergriffen. Er liefert noch nicht einmal eine Studie dazu, was die Folgen für den Lohnschutz wären. Worum geht es genau, wenn das Wort fällt? Ein Erklärungsversuch in sieben Punkten, der am besten historisch beginnt.

1. Die grosse Befreiung

Einer der wichtigsten sozialen Kämpfe in der Schweiz des 20.  Jahrhunderts war die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Es reduzierte ausländische Beschäftigte auf ihre Arbeitskraft. Sie besassen kaum Rechte, wurden mit Tieflöhnen bezahlt, mussten jedes Jahr wieder ausreisen. MigrantInnenvereine und die Gewerkschaften wehrten sich über Jahrzehnte gegen die Entrechtung. Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit 2002 gelang die «kopernikanische Wende», so die Worte des kürzlich zurückgetretenen Gewerkschaftsbundpräsidenten Paul Rechsteiner: Die Arbeitsbewilligungen von BürgerInnen aus EU-Staaten waren nicht mehr länger von jährlichen Kontingenten abhängig. Wer einen Arbeits- oder Studienplatz nachweisen kann, erhält heute eine Aufenthaltsbewilligung. Von diesem emanzipatorischen Schritt profitierten alle. Die Tieflöhne der Saisonniers hatten sich negativ auf das gesamte Lohngefüge ausgewirkt.

2. Die flankierenden Massnahmen

Die Personenfreizügigkeit ist eines der Elemente, mit denen die EU einen europäischen Binnenmarkt schaffen will. Weil sich das Lohnniveau der Staaten stark unterscheidet, kann die Freizügigkeit zu Lohndumping führen. ArbeiterInnen, die in ein anderes Land ziehen, sind selten die Ursache: Sie unterstehen dem Arbeitsrecht jenes Landes, in dem sie arbeiten. Die Lohndumpinggefahr geht vielmehr von Firmen aus, die ArbeiterInnen für bestimmte Tätigkeiten kurzzeitig in ein anderes Land entsenden. Die EU hat in ihrer Entsenderichtlinie deshalb definiert, dass alle Beschäftigten in einem Land arbeitsrechtlich gleichgestellt sind und dem jeweiligen Mindestlohn unterstehen. Mit ihrem Entsendegesetz übernahm die Schweiz den Grundsatz und schuf zugleich eines der europaweit wirksamsten Instrumentarien zur Lohnkontrolle. Diese flankierenden Massnahmen waren nie Teil von Abkommen mit der EU. Innenpolitisch war der Kompromiss zwischen Linken und Liberalen möglich, weil sich die SVP mit ihrer Anti-EU-Position ins Abseits stellte.

3. So funktionierts

Grundsätzlich hat die Schweiz ein laxes Arbeitsrecht oder, wie der Bürgerliche sagen würde, ein liberales. Alle Versuche, gesamtschweizerisch einen Mindestlohn einzuführen, scheiterten. Dafür gibt es in immer mehr Branchen gute Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen. Die flankierenden Massnahmen ermöglichten, dass diese Löhne erstmals wirksam kontrolliert wurden. Zudem ist dem Bund erlaubt, in Branchen ohne GAV bei Missbräuchen einen Mindestlohn festzulegen. Liegt ein GAV vor, sind Arbeitgeber und Gewerkschaften in paritätischen Kommissionen für die Lohnkontrolle zuständig, ansonsten ist der Staat beteiligt. In grösseren Kantonen betreiben die paritätischen Kommissionen einen Kontrollverein. Will eine ausländische Firma ihre MitarbeiterInnen in die Schweiz schicken, muss sie sich acht Tage vorher über eine Website des Bundes anmelden. Diese Meldung geht zum Kontrollverein, der die Firma bei ihrer Arbeit überprüfen kann. Je nach Kanton und Branche besteht eine Kautionspflicht. Wird eine Firma beim Lohndumping erwischt, wird sie gebüsst. Die Kaution dient als Garantie, um Bussen durchzusetzen. Die paritätische Kommission kann die Firma zudem bis zu fünf Jahre für Dienstleistungen in der Schweiz sperren.

4. Dringend nötig

Die Zahlen des statistischen Amts der EU zeigen: Kein Land hat einen so hohen Durchschnittslohn wie die Schweiz. Rund 7000 Franken beträgt er hier, nur 4000 in Deutschland oder 3500 in Italien. In keinem Land kommen im Verhältnis zur Wohnbevölkerung zudem so viele entsandte Beschäftigte und Selbstständige aus der EU: Mehr als ein Prozent machten sie 2016 aus. Angesichts der hohen Löhne und der vielen Entsandten kommt es häufig zu Verstössen gegen den Lohnschutz. Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft wurden im letzten Jahr 3954 Sanktionen verhängt, wie der «SonntagsBlick» publik machte. Das sind mehr als zehn pro Tag. Lohndumping ist also an der Tagesordnung, gleichzeitig greifen offenbar die Kontrollen.

5. Neu unter EU-Recht

Die flankierenden Massnahmen hatten innenpolitisch stets GegnerInnen, doch sie beschränkten sich auf neoliberale HardlinerInnen in FDP und SVP. Ansonsten waren sich alle ihrer Bedeutung bewusst: Als der Bundesrat die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU aufnahm, schloss er den Lohnschutz davon aus. Dann stellte FDP-Aussenminister Ignazio Cassis letzten Sommer plötzlich die rote Linie beim Lohnschutz infrage. Mehr noch: Im Entwurf zum Rahmenabkommen werden die flankierenden Massnahmen zur Verhandlungsmasse mit der EU – und gleich massiv geschwächt. So muss die Schweiz die Entsenderichtlinie der EU übernehmen, die Kontrollmöglichkeiten werden stark eingeschränkt, Kautionen sollen nur noch bei Wiederholungstätern erhoben werden dürfen. Aus der ganzen Entstehungsgeschichte wird ersichtlich: Es geht beim Lohnschutz nicht nur, wie von Bürgerlichen gerne behauptet, um eine nebensächliche Verkürzung der Achttageregel bei der Anmeldung. Es geht um einen fundamentalen Systemwechsel: Der Lohnschutz wird Teil der Abkommen mit der EU und auch dem geplanten Schiedsgericht unterstehen, das sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) orientieren müsste.

6. Der Markt über allem

Wie dramatisch die Folgen sein könnten, zeigt die Rechtsprechung des EuGH. Dieser hat das Primat des Binnenmarkts regelmässig über die Schutzregelungen bei den Löhnen gestellt. In wegweisenden Urteilen hat sich der Gerichtshof vor zehn Jahren gegen die kollektive Organisation von ArbeiterInnen ausgesprochen. Den Kurs bestätigte er zuletzt mit einem Urteil gegen Kontrollen in Österreich. «Die Interessen der Firmen kommen vor jenen der Beschäftigten»: So lautet das Fazit von Daniel Lampart, dem Chefökonomen des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB). Über das künftige Schiedsgericht könnte auch der Lohnschutz in der Schweiz geschwächt werden. Die EU selbst hat zwar auf die Kritik am Lohndumping reagiert und in ihrer Entsenderichtlinie neuerdings das Prinzip «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» festgeschrieben. Dies ist aber auch schon das Maximum. Der Rat der EU, in dem die zuständigen MinisterInnen der Mitgliedstaaten vertreten sind, zielt entsprechend darauf ab, den pionierhaften Lohnschutz der Schweiz zu schwächen. Das macht seine Stellungnahme zum Rahmenabkommen deutlich: Er ersucht die Schweiz, ihren «einschlägigen Besitzstand», also die flankierenden Massnahmen, «aufzuheben oder anzupassen».

7. Ein europäischer Kampf

Kein Problem ist all das für den Schweizer Chefunterhändler des Abkommens, Roberto Balzaretti. In einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» meinte er zum Lohnschutz, über den er eigentlich nicht verhandeln durfte, nonchalant: «Nicht alles zu bekommen, liegt in der Natur der Verhandlung.» Im Ausland sieht man das ziemlich anders. Den SGB erreichen derzeit Grussbotschaften aus allen Himmelsrichtungen. «Die Untergrabung des Lohnschutzes geht uns alle an», schreibt etwa der Präsident des polnischen Gewerkschaftsbunds, Jan Guz. «Wenn dies in einem Land gelingt, dann öffnet es die Tür für die Schwächung des Schutzes in anderen Ländern.»