Ein Plan für die Zukunft: Für eine besonnene Normalisierung

Nr. 14 –

Welche Optionen gibt es, um den Lockdown sukzessive wieder rückgängig zu machen? Ein Vorschlag für das geordnete Ende des Ausnahmezustands.

Wenn der Ausnahmezustand andauert: Wie können die Grundrechte und die Demokratie gewahrt werden? Foto: Daniel Sutter

Die Schweiz befindet sich im Ausnahmezustand. Der Lockdown bringt das Virus aber nicht zum Verschwinden. Es wird weiterhin weltweit zirkulieren und voraussichtlich ständig neue Ausbrüche auslösen. Auch mit härtesten, einschränkendsten Massnahmen lässt sich das mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht verhindern.

Der Grund liegt darin, dass das Virus eine Inkubationszeit zwischen vier und vierzehn Tagen hat. Die Übertragung findet oft statt, bevor sich Krankheitssymptome zeigen. Viele Infizierte weisen überhaupt keine Symptome auf, geben das Virus aber trotzdem weiter. Deshalb kann es sich schnell und unbemerkt ausbreiten (vgl. «Pandemien fallen nicht vom Himmel» ).

Dass mit einschränkenden Massnahmen Zeit gewonnen wird, bleibt wichtig, damit Lösungen gefunden werden können und das Gesundheitssystem nicht kollabiert. Unter Kontrolle wird sich das Virus aber erst bringen lassen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte eintreffen:

  • Wenn genügend Personen die Krankheit schon durchlaufen haben und deshalb gegen das Virus immun sind.
  • Wenn Wirkstoffe vorhanden sind, mit denen die Krankheit behandelt werden kann.
  • Wenn ein Impfstoff verfügbar ist.
  • Falls ein externer Faktor das Virus unschädlich macht (verstärkte UV-Strahlung bringt jeweils im Sommer das normale Grippevirus zum Verschwinden; es gibt aber keine Hinweise, dass dies beim Coronavirus der Fall sein wird).

Im Extremfall – bis ein Impfstoff vorhanden ist – kann der Ausnahmezustand ein- bis eineinhalb Jahre dauern. Die WOZ hat mit verschiedenen EpidemieexpertInnen gesprochen, um herauszufinden, wie die Schweiz so bald wie möglich schrittweise wieder zur Normalität zurückkehren kann. Hier ein Vorschlag, der insbesondere die Grundrechte und die Demokratie wahrt und den sozialen Ausgleich hoch gewichtet.

Grundsätze

  • Das zentrale Anliegen bleibt der Schutz der Risikogruppe, also von älteren Menschen und solchen mit Vorerkrankungen.
  • Bei der Bekämpfung von Covid-19 geht es um einen gefährlichen Keim und nicht um einen Krieg: Die Grundrechte müssen so bald wie möglich wieder umfassend gelten.
  • Alle Massnahmen, die die Freiheit der Einzelnen direkt einschränken, müssen freiwillig sein: Es gibt keine Ausgangssperren und keine Überwachung von Handys.
  • Das Militär soll nur noch unbewaffnet Dienst leisten.
  • Durch die Massnahmen darf für die Einzelnen keine wirtschaftliche Not entstehen.

Daraus lässt sich folgende Strategie der besonnenen Normalisierung ableiten:

1. Einsatz der Immunisierten

Es braucht ein Register für Immunisierte, die für die Betreuung der Risikogruppe verfügbar sind. Diese Hilfe wird lokal und von der Basis her organisiert wie zum Beispiel heute der Rot-Kreuz-Dienst. Das Register kann nur erstellt werden, wenn möglichst schnell günstige Tests in grossen Mengen verfügbar sind (ähnlich einem Schwangerschaftstest). Immunisierte erhalten ein offizielles Attest. Der Eintrag ins Register ist freiwillig.

2. Schutz der Risikogruppe

Die Risikogruppe wird eindringlich gebeten, zu ihrem eigenen Schutz weiterhin zu Hause zu bleiben. Auch hier gilt: kein Zwang. Die Selbstquarantäne muss vermutlich während mehrerer Monate aufrechterhalten werden, weil das Virus noch längere Zeit zirkulieren wird. Die lang andauernde Selbstisolation kann nur gut gehen, wenn diese Menschen von Immunisierten intensiv begleitet und unterstützt werden.

Die Selbstquarantäne wird auch erforderlich sein, wenn man keine Strategie der besonnenen Normalisierung verfolgt. Für die Betroffenen wird es dann noch schwieriger, zu Hause auszuharren. Diese Menschen sollten auch das Recht haben, sich in Quarantänestationen – etwa Rehazentren oder Sanatorien – zurückzuziehen. Das wäre zum Beispiel für Familien wichtig, in denen mehrere Generationen zusammenleben.

3. Ausgleich für Erwerbsarbeit

Keine Person soll Erwerbsarbeit leisten, wenn sie zur Risikogruppe gehört oder mit jemandem zusammenwohnt, der oder die zur Risikogruppe gehört. Auch Personen, die Kinder betreuen oder deren Geschäft wegen der Massnahmen gegen die Pandemie zusammengebrochen ist, sollen finanziell unterstützt werden. Sie alle haben unbürokratisch Anspruch auf eine Entschädigung, die dem Arbeitslosengeld entsprechen soll, solange die Krise anhält – unabhängig von der Branche und unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbstständig erwerbend sind.

4. Aussetzung der Mieten

Selbstständig Erwerbende, die nicht arbeiten können, müssen keine Geschäftsmiete bezahlen, bis der Bund die einschränkenden Massnahmen aufhebt.

5. Aufwachphase für Betriebe

Damit die stillgelegten Betriebe möglichst schnell wieder arbeiten können, müssen die Erkenntnisse der Biosicherheit alltagstauglich vermittelt werden. Dazu braucht es das Wissen der Forschung, wie man in Labors mit gefährlichen Keimen umgeht.

Jeder Betrieb muss einzeln angeschaut werden, um zu klären, unter welchen Bedingungen wieder gearbeitet werden darf. Eine Coiffeuse kann durchaus wieder Haare schneiden, wenn sie das mit Gesichtsmaske, Brille und Handschuhen tut. Ein Restaurant, in dem sich die Gäste selber bedienen, die körperliche Distanz gewahrt und die Hygienevorschriften eingehalten werden, sollte auch wieder eröffnet werden dürfen. Dasselbe gilt für Kulturbetriebe und öffentliche Veranstaltungen.

6. Schutz der Arbeitenden

Diese Hygienemassnahmen müssen auch für Unternehmen gelten, die bislang den Betrieb nicht reduziert haben. Die Behörden sind verpflichtet zu kontrollieren, dass die Angestellten auch wirklich geschützt werden. Homeoffice soll weiter gefördert werden.

7. Öffnung der Schulen

Die Schliessung der Schulen beeinflusst die Ausbreitung des Virus mit grosser Wahrscheinlichkeit kaum. Der Schulbetrieb soll so bald wie möglich unter Einhaltung der vom Bund verordneten Hygienemassnahmen wieder aufgenommen werden. Um die körperliche Distanz auch im Schulzimmer zu gewährleisten, können Klassen geteilt und halbtags unterrichtet werden.

8. Impfstoff als Service public

Die Bereitstellung von Masken, Desinfektionsmittel, Testkits und Impfstoff gehört zum Service public. Diese Produkte sollen gratis oder sehr günstig abgegeben werden. Wenn der Staat für deren Produktion keine eigenen Firmen betreiben möchte, können inländische Unternehmen zu ausreichenden Produktionskapazitäten verpflichtet werden.

9. Rückkehr des Parlaments

Die eidgenössischen und kantonalen Parlamente müssen so schnell wie möglich wieder tagen. Der Bund hilft mit, digitale Instrumente zu entwickeln, die es den Parlamenten erlauben, ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Instrumente sind als Open Source für alle zugänglich, damit sie auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden können.

10. Revision Epidemiegesetz

Im Pandemiegesetz wird festgeschrieben, dass der Bund Entschädigungen bezahlt, wenn er Massnahmen ergreift, die die Menschen ihrer Einkommen berauben.