Dschihadismus: Wohin mit den Frauen des IS?

Nr. 38 –

In den Gefangenenlagern im Nordosten Syriens sitzen Tausende von Dschihadistinnen fest, auch solche aus Europa. ExpertInnen warnen davor, ihnen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, denn so würden ihre Verbrechen nicht gesühnt. Und es drohe die Entstehung einer SöldnerInnendiaspora.

Die Liste mit den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft ist lang. Sie umfasst unter anderem die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, die Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie den Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot von Al-Kaida, Islamischem Staat (IS) sowie verwandter Organisationen. Die Vorwürfe richten sich gegen eine schweizerisch-französische Doppelbürgerin. Die Frau aus Genf hatte 2016 ihre zwei Töchter nach Syrien in das sogenannte Kalifat des Islamischen Staats entführt. Heute sitzt sie mit ihren Kindern in einem kurdischen Gefangenenlager im Nordosten des Landes fest. Die Töchter, zwei Halbschwestern, sind acht und vierzehn Jahre alt. Ein drittes Kind der Frau wurde im Kalifat geboren und besitzt keine Papiere. Wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt, hat die Schweiz der Frau Anfang 2020 die Staatsbürgerschaft entzogen. Angestrebt werde in solchen Fällen die Strafverfolgung und der Vollzug allfälliger Strafen im Tatortstaat. Die Schweiz erwägt nur die Rückführung von Kindern – ohne ihre Mutter.

Das Schicksal der Frau aus Genf und ihrer Kinder ist kein Einzelfall. Zwischen 2013 und 2019 zogen über 50 000 Personen aus Drittstaaten ins Kalifat des Islamischen Staats in Syrien und dem Irak – auch viele Frauen. Die meisten von diesen nahmen ihre Kinder mit, viele wurden dort schwanger. Seit dem Fall des Kalifats sitzen Tausende Frauen und Kinder ehemaliger IS-Kämpfer in kurdischen Gefangenenlagern fest, davon Hunderte von Europäerinnen. Die Frauen verlangen, in ihre Heimatstaaten repatriiert zu werden. Auch rund zwanzig Personen mit Schweizer Staatszugehörigkeit befinden sich gemäss Aussendepartement im syrisch-irakischen Konfliktgebiet. Darunter sind auch sieben Kinder.

Im Umgang mit diesen Frauen stellen sich einige drängende Fragen: Welche Rolle spielten sie im Dschihadismus? Wo sollen sie strafrechtlich verfolgt werden? Was passiert mit ihren Kindern? Und welche Folgen kann der Entzug der Staatsbürgerschaft zeitigen?

Die Rolle der Frauen im Kalifat

Die Harvard-Wissenschaftlerin Vera Mironova forscht seit Jahren zum IS. Sie begleitete in den Jahren 2016 und 2017 als einzige Frau und Ausländerin während neun Monaten die irakischen Spezialeinsatzkräfte bei der Rückeroberung Mosuls vom IS. Ihre Erkenntnisse zu den internen Mechanismen der Terrorgruppe veröffentlichte sie im Buch «From Freedom Fighters to Jihadists. Human Resources of Non State Armed Groups». Mironova steht mit zahlreichen untergetauchten IS-Kämpfern sowie mit IS-Frauen in kurdischen Gefangenenlagern in Kontakt und verfolgt deren Aktivitäten auf Onlineportalen und öffentlichen sowie privaten Social-Media-Chatkanälen.

Sie kritisiert die zögerliche Haltung einiger westlicher Staaten in Bezug auf die Repatriierung und strafrechtliche Verfolgung ihrer Staatsangehörigen. Denn: Hunderte von Frauen und Kindern seien bereits aus den Lagern entkommen. Das Geld, um Schmuggler für die Flucht zu bezahlen oder um Wärter zu bestechen, erhielten die Frauen entweder von ihren Verwandten in den Heimatländern oder von IS-Unterstützern, die die Beträge über Geldtransfer-Netzwerke in die Lager sendeten. «Viele Frauen in den Lagern heiraten auch online einen IS-Unterstützer, der dann Geld schickt, damit die Frau entkommen kann», sagt Mironova.

Nicht alle Staaten zögern mit der Rückführung ihrer BürgerInnen. Länder wie Usbekistan, Kosovo oder Bosnien haben im Gegensatz zu vielen europäischen Staaten die meisten ihrer StaatsbürgerInnen aus den kurdischen Gefangenenlagern zurückgeholt. Laut Mironova ist die Frage der Strafverfolgung zentral: «Frauen des IS werden oft als passive Mütter und Hausfrauen wahrgenommen. Aber viele haben sich aktiv im Kalifat engagiert. Sie haben die IS-Ideologie verbreitet, Jesidinnen als Sklavinnen gehalten oder waren teilweise selbst Kämpferinnen», sagt die Forscherin. Und fügt hinzu: «Während die USA oder auch Tadschikistan die meisten Zurückkehrenden gerichtlich verfolgen, erhielten IS-Frauen beispielsweise in Usbekistan oder in Finnland stattdessen staatliche Unterstützung.»

Auch Geraldine Casutt, die am Schweizerischen Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Freiburg zu Dschihadistinnen doktoriert, bestätigt die zentrale Rolle, die Frauen im Islamischen Staat gespielt haben: «Frauen konnten im Kalifat Posten besetzen, die in der dschihadistischen Gesellschaft als für sie angemessen galten: beispielsweise als Lehrerin, Krankenschwester, Ärztin oder als Mitglied der weiblichen Sittenpolizei.» Die Berufstätigkeit sollte aber nicht ihrer Hauptrolle im Weg stehen: dem Gebären und Aufziehen von Kindern gemäss der Ideologie des IS. «Frauen haben damit den IS als physisches gesellschaftliches Projekt legitimiert, das über Generationen hinweg fortbestehen sollte. Sie haben keine Gewalttaten verübt, aber sie haben einen gesellschaftlichen Krieg geführt», erklärt Casutt.

Die Straffreiheit für viele Rückkehrerinnen habe weniger mit der Tatsache zu tun, dass Frauen nicht am terroristischen Projekt beteiligt gewesen seien, sondern mit der Auffassung vieler Staaten, dass IS-Frauen vorwiegend Opfer seien, manipuliert von Männern. Viele Rückkehrerinnen hätten diese Narrative selbst aufrechterhalten, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Es sei zudem bei Männern sowie Frauen schwierig, ihnen im Konfliktgebiet begangene Straftaten nachzuweisen. «Bei Frauen ist es umso schwieriger, weil nach wie vor die Meinung vorherrscht, dass Dschihadismus immer mit Gewalttaten zu tun haben muss. Frauen werden in ihrer Rolle als Dschihadistinnen nur ernst genommen, wenn sie gewalttätig sind. Aber was Frauen im IS gemacht haben, war auch Terrorismus. Einfach weniger spektakulär», sagt Casutt.

Kinder werden mitbestraft

Die Schweiz begründet ihren Unwillen, Personen aus den kurdischen Gefangenenlagern zu übernehmen, folgendermassen: Die Sicherheit der Schweiz und der Schutz ihrer Bevölkerung seien höher zu gewichten als «Individualinteressen». Die Sicherheit der Bevölkerung ist auch die Begründung für den Entzug des Bürgerrechts der Frau aus Genf. Laut Gesetz kann das SEM DoppelbürgerInnen das Bürgerrecht entziehen, wenn ihr Verhalten «den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist». Ausgebürgerte Personen können mit einer Einreisesperre belegt werden. Zurzeit prüft das SEM in zwölf weiteren Fällen einen Bürgerrechtsentzug. JuristInnen beurteilen diese Praxis jedoch kritisch. «Der Bürgerrechtsentzug ist ein schwerer Eingriff in die soziale Identität und die Rechte einer Person im Namen der Terrorismusbekämpfung», kommentiert Alicia Giraudel von Amnesty International Schweiz.

Gemäss Evelyne Schmid, Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne, stellen sich drei rechtliche Probleme: Erstens sei die Rechtsgrundlage unbestimmt, weil sie sehr offen formuliert sei. Zweitens tangiere der Bürgerrechtsentzug das Diskriminierungsverbot, weil er, um Staatenlosigkeit zu vermeiden, nur bei DoppelbürgerInnen angewandt werden könne. Und drittens erschwere er das Recht auf Familie und Privatleben. All diese Rechte seien in der Verfassung und im Völkerrecht verankert. Laut Schmid gibt es zudem politische und moralische Einwände: «Mit dem Entzug des Bürgerrechts löst man das Problem der Radikalisierung nicht, sondern verlagert es auf einen anderen Staat. Man schafft damit eine Dynamik, in der sich die Staaten quasi gegenseitig die Leute zuschieben oder wie in diesem Fall das Problem den kurdischen Akteuren überlassen.»

Im Fall der Genfer Mutter betreffe der Bürgerrechtsentzug auch das Recht der Väter und der Kinder auf ein Familienleben. Die Väter der beiden Halbgeschwister haben bereits mehrfach erfolglos versucht, die Kinder in die Schweiz zurückzuholen. «Mit dem Bürgerrechtsentzug der Mutter ist eine Rückkehr der Kinder in die Schweiz noch unwahrscheinlicher geworden», sagt Schmid. Die Kinder werden so für die Taten ihrer Mutter mitbestraft.

Während sich die Schweiz weigert, die Kinder mit ihrer Mutter zu repatriieren, sperren sich wiederum die kurdischen Demokratischen Kräfte Syriens, die die Gefangenenlager kontrollieren, gegen die Ausreise ausländischer Kinder ohne ihre Mütter. Viele Mütter würden sich auch selbst weigern, ihre Kinder gehen zu lassen, sagt die Politologin Vera Mironova: «Sie befürchten, dass mit der Repatriierung ihrer Kinder ihre eigenen Chancen auf eine Rückkehr schwinden.» Sie hätten Angst, in den Lagern vergessen zu werden. Die einzige realistische Lösung sei die Rückführung der Kinder zusammen mit ihren Müttern. Und zwar so schnell wie möglich.

Im März 2021 hat SP-Ständerat Carlo Sommaruga eine Interpellation eingereicht und gefordert, dass aus Gründen des internationalen Kindesschutzes Kinder wenn notwendig auch mit ihren Müttern in die Schweiz zurückgeführt werden sollen. Einen Monat später forderte gar die Uno-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Fionnuala Ni Aolain, die Schweizer Behörden mit einem Schreiben auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und die Kinder so schnell wie möglich zu repatriieren. Das Wohl und die Rechte des Kindes seien in den Mittelpunkt aller Überlegungen zu stellen, auch wenn die Interessen des Kindes im Widerspruch zu den Sicherheitsinteressen des Staates ständen. Im Brief steht auch, dass der Gesundheitszustand der Kinder besorgniserregend sei.

Bald eine zweite Generation

Vera Mironova weist noch auf eine weitere gefährliche Folge der verweigerten Repatriierung und der Ausbürgerungen hin: Ohne Rückführungen könnte bald eine zweite und dritte Generation von westlichen DschihadistInnen auf der Bildfläche erscheinen – eine Art SöldnerInnendiaspora, wie es sie bereits aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion gebe.

Mironova führt den Fall einer jungen Frau als Beispiel an: «Eine 22-jährige Frau bringt in Idlib ein Kind zur Welt: Beide besitzen keine Papiere. Sie stammt aus einem Land der ehemaligen Sowjetunion. Weil bereits ihr Vater die Familie von Konflikt zu Konflikt schleppte, hat sie noch nie eine Schule besucht.» Der Vater sitze jetzt in einem kurdischen Gefängnis. Der Rest der Familie befinde sich entweder in Libyen oder lebe ebenfalls in kurdischen Gefangenenlagern. Der Mann der jungen Frau sei ein Kämpfer der syrischen Oppositionsgruppe Hayat Tahrir al-Scham in Idlib. Auch er stamme aus der ehemaligen Sowjetunion und habe sich wie seine Brüder einem islamistischen Aufstand gegen die russische Regierung angeschlossen.

«Niemand in dieser Familie hat Papiere, alle haben nur gefälschte Pässe. Das zieht sich immer weiter, über Generationen hinweg.» Ähnlich könnte sich die Situation auch für europäische DschihadistInnen entwickeln, wenn die Repatriierungen nicht bald vollständig vollzogen würden. «Derzeit ziehen viele Personen von Idlib in Syrien nach Afghanistan, darunter ganze Kämpferfamilien. Das ist eine reale Bedrohung», sagt Mironova.