IS-RückkehrerInnen: Trumps Vorstoss und Europas Doppelmoral

Nr. 9 –

Sollen die europäischen Länder «ihre» IS-Leute aus der Kriegsgefangenschaft in Syrien zurückholen? Viele erwägen gar, den DschihadistInnen die Staatsangehörigkeit zu entziehen.

Ein Tweet des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump hat die Debatte neu angeheizt. Vor einigen Tagen forderte Trump seine europäischen «Verbündeten» auf, ihre Staatsangehörigen, die mutmasslich in Syrien aufseiten des sogenannten Islamischen Staats (IS) gekämpft hatten, zurückzuholen.

Trump selbst will freilich keine US-amerikanischen Dschihadreisenden wieder ins Land lassen. Und auch die meisten EU-Staaten reagierten verschnupft auf die Forderung aus den USA: Man werde die ExtremistInnen nicht zurücknehmen, lautete der Tenor. Vergangene Woche schaltete sich auch Neubundesrätin Karin Keller-Sutter in die Debatte ein: Aus Sicherheitsgründen ziehe sie es vor, «wenn diesen Leuten vor Ort der Prozess gemacht wird», sagte sie in einem Interview mit dem Westschweizer Fernsehsender RTS. Auf Nachfrage krebste ihr Departement zwar zurück: Der Sicherheitsausschuss des Bundesrats behandle das Thema derzeit. Der Gesamtbundesrat werde zu gegebener Zeit informieren.

Doch das Vorpreschen der Justizministerin und ihrer europäischen PartnerInnen ist eine weitere moralische Bankrotterklärung. In Syrien sitzt Machthaber Baschar al-Assad nach acht Jahren Krieg wieder fest im Sattel. Die Autonomiebehörden der nordsyrischen Provinz Rojava werden international nicht anerkannt. Soll also Kriegsverbrecher Assad über die IS-Gefangenen richten?

Ein Uno-Tribunal als Lösung?

«Es ist üblich, dass die Prozesse vor Ort stattfinden», sagt Beat Gerber, Mediensprecher von Amnesty International Schweiz. «Doch in Syrien gibt es kein funktionierendes Justizsystem.» Dasselbe gilt der Menschenrechtsorganisation zufolge für den Irak. Das Land hat in den Jahren 2016 und 2017 über 200 Menschen hingerichtet, oft in Massenexekutionen. Getötet werden auch Frauen von IS-Kämpfern. Über 3000 Gefangene sitzen laut Amnesty derzeit im Todestrakt, Geständnisse werden oft unter Folter erzwungen.

Ein Uno-Sondertribunal wie nach dem Völkermord in Ruanda und dem Bosnienkrieg ist im Fall Syriens unrealistisch: Russland und China blockieren im Sicherheitsrat alle Vorstösse zur Aufklärung der Kriegsverbrechen. «Ein Tribunal würde ohnehin nur Sinn ergeben, wenn nicht nur der IS, sondern auch die anderen Kriegsverbrecher vor Gericht kämen, sagt Gerber. «In erster Linie Baschar al-Assad.»

Und selbst wenn eines Tages ein Uno-Tribunal zustande kommen sollte, wird sich dieses nur mit den oberen Chargen befassen, nicht mit den kleinen Fischen. Darf Europa die Verantwortung für diese Menschen einfach abschieben? «Man befindet, sie hätten alle Grundrechte verwirkt, weil sie sich praktisch dem Teufel angeschlossen haben», sagt Gerber. «Dabei haben sich diese Leute hier in Europa radikalisiert, und der Export dieses Extremismus hat die Kriege im Nahen Osten befeuert.»

Frankreich schert aus

Die Autonomiebehörden der nordsyrischen Provinz Rojava verlangen bereits seit Monaten, dass die europäischen Staaten «ihre» IS-Leute zurücknehmen und ihnen den Prozess machen. Rund 800 europäische IS-AnhängerInnen sitzen in kurdischen Gefangenenlagern fest, darunter auch viele Frauen und Kinder. Dazu gehören auch eine Handvoll SchweizerInnen – etwa eine Familie mit Kleinkind aus Lausanne.

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz äusserte sich ähnlich wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter – «der Schutz der österreichischen Bevölkerung» habe Vorrang. Belgien will eine «europäische Lösung». Auch Dänemark schliesst eine Rücknahme der DschihadistInnen aus – das seien «die gefährlichsten Menschen der Welt», sagte der aussenpolitische Sprecher der dänischen Liberalen.

Viele westeuropäische IS-Kämpfer und ihre Familien sind aber bereits in den vergangenen Jahren zurückgekehrt: 300 nach Frankreich, 425 nach Grossbritannien, 300 nach Deutschland, über 120 nach Belgien – so jedenfalls die Zahlen des US-amerikanischen Thinktanks Soufan Group. Diese führen die jetzige Sicherheitsdebatte ad absurdum.

Weil der Westen die nun in Syrien inhaftierten IS-AnhängerInnen partout nicht zurücknehmen will, erwägen mehrere Staaten sogar, sie auszubürgern. So will etwa Grossbritannien einer IS-Anhängerin die Rückkehr verweigern, indem sie ihr die Staatsbürgerschaft entzieht. Weil die Familie der Neunzehnjährigen aus Bangladesch stammt, soll diese nun nach Ansicht des britischen Innenministeriums dort die Staatsbürgerschaft beantragen – die junge Frau war aber noch nie in Bangladesch. Doch Grossbritanniens verschärfte Antiterrorgesetze sehen seit 2014 Ausbürgerungen vor – selbst wenn die betroffene Person dadurch staatenlos würde. Auch die US-Behörden wollen einer 24-Jährigen, die 2014 nach Syrien gereist ist, den Pass entziehen, obwohl die Verfassung das eigentlich verbietet.

Frankreichs Expräsident François Hollande versuchte 2016, die Ausbürgerung verurteilter TerroristInnen verfassungsrechtlich zu ermöglichen, scheiterte allerdings am Widerstand des französischen Senats. Dennoch hat sich die Regierung bislang geweigert, französische IS-Leute zurückzuholen. «Sie haben gekämpft und sind also Feinde», sagte der französische Aussenminister Jean-Yves Le Drian noch vor einem Jahr. «Sie werden von jenen zur Verantwortung gezogen, gegen die sie gekämpft haben.» Diese Haltung könnte sich nun ändern: Im Januar wurde in Frankreich die Rücknahme von 130 IS-AnhängerInnen diskutiert. «Die gefangenen Dschihadisten sind zuerst Franzosen», meinte Innenminister Christophe Castaner nun.

In Deutschland fordern die rechte CSU und die rechtsextreme AfD Ausbürgerungen. Dabei wiederspricht dies dem deutschen Grundgesetz. Während der Nazidiktatur wurden rund 40 000 Personen ausgebürgert, vor allem Jüdinnen und politisch unliebsame Bürger.

Zurück dürfen sie immer

Auch die Schweiz bemüht sich darum, Dschihadreisende auszubürgern. Derzeit läuft gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Verfahren, einige weitere Fälle würden geprüft. Genauere Angaben macht das SEM nicht, auch nicht darüber, ob die in Syrien inhaftierten SchweizerInnen betroffen sind. Das SEM stützt sich auf eine Verordnung zum Schweizer Bürgerrechtsgesetz, die seit dem 1.  Januar 2018 in Kraft ist.

«Die Diskussion um die IS-Gefangenen ist äusserst fragwürdig», sagt Viktor Györffy, Rechtsanwalt und Präsident des Vereins grundrechte.ch. Aus grundrechtlicher Sicht spiele es keine Rolle, wie problematisch eine Person handle, «sie sollte immer in ihr Heimatland zurückkehren dürfen».

Den Entzug der Staatsbürgerschaft nennt Györffy eine Unsitte. Wenn sich jemand aus Winterthur in Syrien dem IS anschliesse, habe das auch etwas mit der Schweizer Gesellschaft zu tun. «Ansonsten ist das Feindstrafrecht: Wir hier und die bösen IS-Kämpfer dort, diese Vorstellung wird vom ‹War on Terror› und der Debatte um Terrorismus und Islamismus vorangetrieben.»

Die Debatte um Ausbürgerungen ist auch juristisch problematisch: «Das Völkerrecht verbietet es, einer Person ihren einzigen Pass wegzunehmen, da sie dadurch staatenlos würde», sagt Györffy. Eine Ausbürgerung käme demnach nur für DoppelbürgerInnen infrage. Damit würde man eine Unterscheidung zwischen «echten» BürgerInnen und BürgerInnen auf Zeit festschreiben – also eine Art Mehrklassenstaatsbürgerschaft.