Wegweisungen in Zürich und St. Gallen: Keine falsche Euphorie

Nr. 20 –

St. Gallen stimmt über Rayonverbote ab, in Zürich sind sie vorerst vom Tisch. Für wie lange?

«Dörf ich Ihne en Stutz gä?» Am Zürcher Bahnhof Stadelhofen – bekannt als Treffpunkt von Punks und Randständigen – wurde am letzten Freitag für einmal Geld verteilt anstatt gebettelt. Die «Gruppe für Freiraum» hatte zu einem Radioballett zum Bahnhof Stadelhofen, zum Limmatplatz in Zürich sowie zum Bahnhofsplatz in Winterthur eingeladen. Rund 150 Personen waren dem Aufruf gefolgt und bewegten sich synchron zu den Anweisungen, welche über Radio LoRa auf ihre Kopfhörer übertragen wurden: Sie reinigten etwa den öffentlichen Raum, stellten sich mit gespreizten Beinen an eine Wand oder boten Fremden Geld an.

Im Stadtrat durchgefallen?

Das Radioballett ist Teil einer Kampagne gegen den in Zürich geplanten Wegweisungsartikel, wie ihn Bern seit 1998 und Winterthur seit einem Jahr kennen: Mit so genannten Rayonverboten können «störende» Menschen für mehrere Monate aus Teilen der Innenstadt weggewiesen werden – ohne dass ein Verstoss gegen ein Gesetz vorliegt. Die Stadtzürcher SP-Polizeivorsteherin Esther Maurer bemüht sich im Rahmen der Revision der Allgemeinen Polizeiverordnung (APV) seit längerem aktiv um die Einführung eines solchen Artikels.

Doch so weit wird es vorerst nicht kommen. Wie Recherchen der WOZ ergeben haben, fiel die APV an einer der letzten Stadtratssitzungen durch. Trotz der langen Planungsarbeiten war das Geschäft offenbar schlecht vorbereitet worden. Eine Mehrheit im Stadtrat entschied sich deshalb, das Geschäft vorerst auf die lange Bank zu schieben. «Wir arbeiten weiter an der APV, das ist richtig», kommentiert Robert Soos vom Polizeidepartement. Die Zurückweisung des Geschäfts mag Soos aber nicht bestätigen. Und auch Esther Mauer möchte gegenüber der WOZ keine Stellung nehmen, die Traktandenliste des Stadtrats sei vertraulich.

Als erstes Stadtratsmitglied hatte sich Monika Stocker, die grüne Vorsteherin des Sozialdepartements, gegen die Wegweisungspolitik gestellt. «Es ist ein offenes Geheimnis, dass ich aus fachlichen und politischen Gründen zum Beispiel in der Asyl- und Drogenpolitik gegen Wegweisungen und Rayonverbote bin», äussert sie ihre persönliche Meinung. Aber auch bei der SP-Basis stossen Maurers Vorschläge auf wenig Begeisterung. «In der SP sind Wegweisungen sehr unpopulär», sagt Gemeinderat Thomas Marthaler. Maurers Eile in Sachen Wegweisungsartikel dürfte mit den Stadtratswahlen 2006 zusammenhängen; die SP möchte sich die Wegweisungspolitik keinesfalls als Wahlkampfthema aufdrängen lassen. Das Traktandum wird nun wohl bis nach den Wahlen verschoben.

Die Wegweisung kommt

Bei der AG Wegweisungen, die sich seit Herbst 2004 mit Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit gegen den Wegweisungsartikel zur Wehr setzt, ist man erst einmal erleichtert. «Dass die Vorlage nun schon zum zweiten Mal verschoben worden ist, kann als ein Erfolg gesehen werden», sagt Barbara Stiner von der AG Wegweisungen. Sie warnt jedoch vor falscher Euphorie. Selbst wenn der Stadtrat auf ein Rayonverbot verzichten würde, müsse befürchtet werden, dass VertreterInnen einer harten Linie versuchen, dieses im Gemeinderat einzufügen. «Falls der Wegweisungsartikel in die neue Polizeiverordnung kommt, muss man sich wie in St. Gallen überlegen, ein Referendum zu ergreifen.»

Was in Zürich in naher Zukunft drohen könnte, ist in St. Gallen bereits Realität: Am 5. Juni stimmt die St. Galler Stadtbevölkerung über das revidierte Polizeireglement ab, welches die Rayonverbote beinhaltet. Gegen die Vorlage hat sich ein Bündnis von politischen Gruppierungen, kirchlichen Kreisen und kulturell Engagierten zusammengeschlossen. «Als Hauptanliegen der Kampagne soll eine Debatte in Gang gesetzt werden, wie man das Leben im öffentlichen Raum organisiert und wem die Stadt gehört», sagt Kaspar Surber von der IG Stadt ohne Willkür. Was störe, werde heute einfach an die Ränder geschoben. Das urbane Leben zeichne sich aber auch durch Vielfältigkeit und Schmutz aus. «Kreativität entsteht nur durch Reibungen.» Im Zentrum der frischen Kampagne gegen das Polizeireglement stehen die Rayonverbote. «Auch du kannst weggewiesen werden», steht auf dem Abstimmungsplakat mit einem Fussballfan, einer alten Frau und einem Skater. Wie Erfahrungen aus Bern zeigen, ist dies keine Übertreibung: Dort wurde etwa ein Pilzsammler weggewiesen – die vom Wald schmutzige Kleidung reichte für ein Rayonverbot.