Datenschutz: Alle unter Verdacht

Nr. 39 –

Die EU-Kommission möchte von all ihren BürgerInnen wissen, mit wem sie telefonieren, wem sie E-Mails schreiben und wo sie sich mit ihren Mobiltelefonen aufhalten.

Mitte September trafen sich in Montreux die Datenschutzbeauftragten aller Welt, um über «den Schutz der Privatsphäre in einer globalisierten Welt» zu diskutieren. Eine Woche später stellte Franco Frattini, Justizkommissar der EU, den Entwurf für eine «Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung» vor. Auch Frattini geht es, glaubt man seinem Pressecommuniqué, darum, die «fundamentalen Rechte und Freiheiten der Bürger, insbesondere deren Privatsphäre und persönliche Daten zu schützen».

Vorratsdatenspeicherung (engl.: data retention) bedeutet, dass Daten unabhängig von Verdachtsmomenten aufgezeichnet und für eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden, um Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten zur Bekämpfung von Verbrechen zu dienen. In den meisten EU-Mitgliedsstaaten sind heute keine Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Frattinis Sorge rührt denn auch nicht daher, dass persönliche Daten aus der Privatsphäre seiner BürgerInnen auf Vorrat gesammelt werden, sondern dass dies in der EU uneinheitlich geregelt ist. Deshalb will die vorgeschlagene Richtlinie alle 450 Millionen in der EU lebenden Menschen gleich behandeln: wie Verdächtige. Telekommunikationsfirmen und Internetprovider sollen verpflichtet werden, die Verbindungsdaten der Telefonie (wann ruft wer wen an, und wie lange dauert das Gespräch; welche Wege legen Handy-NutzerInnen zurück) während zwölf, die des E-Mail-Verkehrs während sechs Monaten zu speichern. (In der Schweiz schreibt das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate vor.)

Von sich aus speichern die Firmen diese Daten nur so lange, wie sie sie zur Rechnungsstellung benötigen; bei Pauschalverträgen, wie sie in der E-Mail-Kommunikation üblich sind, aber auch bei Prepaidverträgen entfällt diese Notwendigkeit ganz - die Richtlinie der Europäischen Union will die (teure) Speicherung deshalb vorschreiben. Nicht aufgezeichnet werden müssten Inhalte - mit Ausnahme der Betreffzeile von Mails. Die Liste der zu speichernden Daten könnte aber von der Kommission geändert werden, ohne dass das Europäische Parlament dies bewilligen müsste. Beispielsweise wäre denkbar, die von einem Computer aus angewählten Internetseiten speicherungspflichtig zu machen. Diese gelten zwar als Verbindungsdaten, doch lassen sich Verbindungsdaten und Inhalte im Internet nicht scharf trennen: Kenne ich die Adressen angewählter Seiten, so weiss ich auch, für welche Inhalte die betreffende Person sich interessierte.

Unbeachtete Kritik

Stimmt das Europäische Parlament dieser Richtlinie zu, werden riesige Datenmengen anfallen - mit einem enormen Missbrauchspotenzial. DatenschutzaktivistInnen sehen in der umfassenden Speicherung der Verbindungsdaten einen Verstoss gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das «Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz» garantiert.

Gegen die Richtlinie kämpft eine bunte Koalition aus BürgerrechtlerInnen, staatlichen DatenschützerInnen und VertreterInnen der Telekommunikationsbranche. Um ihre Zusammenarbeit zu koordinieren, trafen sich VertreterInnen nichtstaatlicher Organisationen (NGOs) im Vorfeld der Datenschutzkonferenz in Montreux mit staatlichen Datenschutzbeauftragten - wobei Letztere in einigen Staaten genauso kämpferisch und engagiert auftreten wie Erstere. Ralf Bendrath von European Digital Rights (EDRi) betonte, wie breit die Koalition gegen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie sei, und wies auf Widerstände im Europäischen Parlament und in Regierungen von Einzelstaaten hin. Allerdings scheinen die Einwände bislang von der Kommission kaum zur Kenntnis genommen worden zu sein. So erwähnte die Kommission in ihrem Vernehmlassungsbericht, NGOs hätten «infrage gestellt, ob es angemessen sei, die Daten länger als sechs Monate zu speichern». Dass über hundert Organisationen die pauschale Speicherung der Kommunikationsdaten aller BürgerInnen grundsätzlich ablehnen, erwähnt der Bericht nicht.

«Wir sind von der Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht überzeugt», sagte Hielke Hijmans vom Büro des EU-Datenschützers, «doch wir glauben nicht, dass wir sie noch ganz verhindern können, und konzentrieren uns deshalb darauf, sie in Grenzen zu halten.» Vor allem die britische Regierung habe sehr stark für die Richtlinie lobbyiert.

Peter Swire, Rechtsprofessor an der Universität Ohio und Beauftragter für Privatsphäre in der US-Regierung Bill Clinton, beklagte sich: «Wir haben die Freiheitsstatue, aber wir glauben, anderen Ländern Überwachung beibringen zu müssen.» Die USA haben seit den Anschlägen vom 11. September 2001 massiv Druck ausgeübt, um die EU und andere Staaten zu einer Verschärfung der Überwachungsgesetze zu bringen - obwohl die USA selber keine Vorratsdatenspeicherung kennen. Einige US-BürgerrechtlerInnen vermuten, die Regierung Bush wolle schärfere Überwachungsmassnahmen, die in den USA nicht mehrheitsfähig wären, zum internationalen Standard machen, um sie schliesslich auch im eigenen Land einführen zu können.

Geheimdienste als Verbündete

Um den Argumenten des Datenschutzes mehr Gehör zu verleihen, schlug Swire - der auch schon als Lobbyist am US-Kongress gearbeitet hat - eine auf den ersten Blick verblüffende Strategie vor: Man müsse diejenigen als Verbündete gewinnen, für die die Datenspeicherung gedacht sei - Polizei, Militär, Geheimdienste. Deren Verbindungsdaten würden nämlich genauso aufgezeichnet - und zwar von Privatfirmen. Dem organisierten Verbrechen dürfte es aber wesentlich leichter fallen, Angestellte dieser Firmen zu bestechen, als bei Polizei, Militär und Geheimdiensten selber nach Lecks zu suchen. Ein Gegenargument könnte sein: Dann nehmen wir polizeiliche und geheimdienstliche Ermittlungen von der Aufzeichnungspflicht aus. Doch um dies tun zu können, müssten die Firmen von jedem Telefongespräch wissen, ob nun ein Polizeiermittler oder eine Geheimagentin am Draht war - was geheime Ermittlungen auch nicht gerade erleichtert ...

Swire jedenfalls hat mit dieser Strategie gute Erfahrungen gemacht: Professionelle ErmittlerInnnen sähen die Untauglichkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit meist rasch ein.