Vorratsdatenspeicherung: Privatsphäre contre Suisse

Nr. 39 –

Die Digitale Gesellschaft zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die amtlich verordnete Speicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten stelle die Bevölkerung unter Generalverdacht. Die Chancen auf einen Sieg stehen recht gut.

Die Frage, ob es zulässig ist, dass in der Schweiz die Bewegungs- und Kommunikationsdaten der Bevölkerung über Monate gespeichert werden, beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Digitale Gesellschaft zieht eine Klage weiter, mit der sie am 2. März vor Bundesgericht unterlegen war. Norbert Bollow, einer der Beschwerdeführer und Präsident der Digitalen Gesellschaft, gibt sich kämpferisch: «Das Bundesgericht argumentierte, es gebe noch kein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung am EGMR. Genau deshalb geht unser Kampf in Strassburg weiter.»

Am Erscheinungstag dieser WOZ wird die Beschwerde eingereicht. Darin fordert die Digitale Gesellschaft, dass der EGMR eine ganze Reihe von Verletzungen der Grundrechte durch die Vorratsdatenspeicherung feststellt. Konkret verletze diese das Recht auf Achtung des Privatlebens und die Unschuldsvermutung. Doch auch die Meinungsfreiheit und der journalistische Quellenschutz sowie die Versammlungsfreiheit würden missachtet. Durch die Speicherung der Kommunikationsdaten würden Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt. Eine geschützte Privatsphäre sei essenziell für die Ausübung von politischem Engagement und freier gesellschaftlicher Teilhabe, so die Digitale Gesellschaft.

Daten geben Bild

Die Überwachung durch die Vorratsdatenspeicherung ist im digitalen Zeitalter umfassend: Daten, die Mobiltelefone und Computer den zentralen Datenservern liefern, werden für mehrere Monate gespeichert: so die Aufenthaltsorte, aufgerufene Webserver und kontaktierte Nummern. Mit diesen Metadaten lässt sich ein detailliertes Bild des Lebens einer Person anfertigen: mit wem sie wann und wie oft Kontakt hat, wie ihr soziales Netzwerk aussieht, wo sie sich aufhält, welche Interessen sie im Internet verfolgt.

Dieser massive Eingriff in die Privatsphäre ist DatenschützerInnen in ganz Europa ein Dorn im Auge. Und auch der EU-Gerichtshof (EuGH) erachtete 2014 eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig und mit den Grundrechten unvereinbar. Damit ist die Praxis in der EU zwar nicht vom Tisch, doch es wurden klare Grenzen des Erlaubten festgelegt. Für die Schweiz hatte dieses Urteil allerdings keine Folgen. Im Gegenteil: Seit dem 1. März 2018 sind sämtliche Kommunikationsanbieter verpflichtet, noch ausgiebigere Vorratsdaten für sechs Monate zu speichern.

Auch das Bundesgericht liess sich vom europäischen Urteil offensichtlich nicht beeindrucken. In der Begründung räumt es zwar ein, dass bei der Vorratsdatenspeicherung enorme Datenmengen über die Bevölkerung erfasst würden, «ohne dass diese Personen konkret Anlass zur Strafverfolgung geboten hätten». Gleichzeitig wird argumentiert, dass die «im Gemeinwohl liegenden Interessen am Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung» diesen Eingriff in die Privatsphäre aufwögen und legitimierten.

Für Erik Schönenberger von der Digitalen Gesellschaft ist diese Begründung nicht nachvollziehbar: «Die Vorratsdatenspeicherung stellt sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz unter Generalverdacht. Von der Massenüberwachung sind alle ausnahmslos betroffen.» Deshalb sei der Eingriff in die Grundrechte nicht verhältnismässig.

Aussicht auf Erfolg

Eine Studie des Max-Planck-Instituts aus dem Jahr 2011 stützt diese Sicht. Es gebe keine Hinweise darauf, dass «die in der Schweiz seit etwa zehn Jahren praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte». Die immer gleiche Geschichte von der nationalen Sicherheit, die bloss durch systematische Überwachung der gesamten elektronischen Kommunikation aufrechterhalten werden könne, entpuppt sich damit als Märchen.

Die Digitale Gesellschaft ist zuversichtlich, dass der EGMR dem Urteil des EuGH folgen wird. Diese Ansicht teilt Simon Schlauri, Anwalt und Titularprofessor an der Universität Zürich: «Die Überwachung betrifft eine vergleichbar breite Palette von Kommunikationsmitteln, und sie betrifft fast die gesamte schweizerische Bevölkerung. Hinzu kommt die Aufzeichnung der aufgerufenen Webserver. Aus meiner Sicht führt das zu einer klaren Unverhältnismässigkeit. Es ist deshalb zu erwarten, dass der EGMR die in der Schweiz praktizierte anlasslose Datenspeicherung kritisch sehen wird.»

Ein noch frisches Urteil des EGMR gibt der Beschwerde zusätzlichen Aufwind. Erst vor zwei Wochen entschied er, dass die Massenüberwachung des britischen Geheimdiensts nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Es sei einerlei, ob man Metadaten speichere oder gleich ganze Gespräche aufzeichne. Auch mit der Vorratsdatenspeicherung lasse sich ein «detailliertes und intimes Bild einer Person zeichnen». Wer also genug Metadaten hat, braucht sich um den Inhalt gar nicht weiter zu scheren.