Nestlé: Das Nestlé-Tribunal

Nr. 43 –

Ein zweitägiges internationales Forum befasst sich nächstes Wochenende mit dem grössten Nahrungsmittelkonzern der Welt. Die Schweiz muss die Verantwortung für ihre Multis übernehmen, fordern die VeranstalterInnen.

«Die Krake von Vevey» nennt Jean Ziegler in seinem neuen Buch «Die Schande des Imperiums» den grössten Nahrungsmittelkonzern der Welt. Der Vergleich passt. Nestlés Tentakel reichen weit: Der Konzern betreibt 500 Fabriken in 84 Ländern. Fast eine Viertelmillion Personen sind weltweit für den Konzern tätig, die Hälfte davon in Entwicklungsländern.

Firmenchef und Verwaltungsratspräsident Peter Brabeck bezeichnet den Grosskonzern als nachhaltig. Seine eigentümliche Begründung: Nachhaltigkeit bedeute, «wenn dein Urgrossvater, dein Grossvater, dein Vater, du, und deine Kinder treue Nestlé-Kunden sind». Nestlés «nachhaltige» Wachstumsstrategie ist der Grund, dass der Multi Anfang Oktober mit einem Instantkaffee in Britannien in das Geschäft mit dem Fairen Handel eingestiegen ist. Bisher hatte Nestlé den Fairen Handel als Nischenmarkt abgetan.

BäuerInnen, die Produkte für den Fairen Handel herstellen, sind besser bezahlt, oft in Kooperativen organisiert und geniessen mehr Sozialleistungen und andere Vergütungen als BäuerInnen in üblichen Arbeitsverhältnissen. Genau auf diesem Gebiet aber macht Nestlé regelmässig Negativschlagzeilen (siehe WOZ Nr. 39/05, Nr. 39/04, Nr. 3/04). Ob in Deutschland, Frankreich, auf den Philippinen, in Südkorea oder in Kolumbien: Mit der Drohung, Nestlé müsse die Kosten massiv senken, um die Fabrik weiter betreiben zu können, werden Gesamtarbeitsverträge gekündigt oder ausgehöhlt, wird versucht, den Einfluss der Gewerkschaften zu brechen.

Anhörung

Vor allem das Vorgehen von Nestlé in Kolumbien (vgl. Kasten ganz unten) veranlasste die Organisation Multiwatch, am 29. und 30. Oktober in Bern ein zweitägiges internationales Forum unter dem Titel «Der Fall Nestlé» zu organisieren. Multiwatch (www.multiwatch.ch) wurde im März 2005 gegründet und wird von Schweizer nichtstaatlichen Organisationen (NGO), Gewerkschaften und Parteien wie der Erklärung von Bern (EvB), der Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Hilfswerke, des Heks, des Solifonds, der Grünen Partei Schweiz, der Unia und Attac Schweiz getragen. Multiwatch will die Tätigkeiten multinationaler Unternehmen überwachen, Gesetzesverstösse und Menschenrechtsverletzungen öffentlich machen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.

Die Veranstaltung «Der Fall Nestlé» ist der erste Schritt in diese Richtung. Lis Füglister ist die Koordinatorin der Veranstaltung. «Wir werden ein symbolisches Tribunal veranstalten. Betroffene aus Kolumbien werden berichten, wie sie entlassen und bedroht wurden, wie es ihnen heute geht. Sie wollen Schadenersatzforderungen an Nestlé stellen.»

Nestlé verweigert sich

Multiwatch hat auch Nestlé an die Anhörung geladen. Doch der Konzern hat abgesagt - mit der Begründung, eine Teilnahme sei nicht in seinem Interesse. Auch gegenüber der WOZ wollte Nestlé keine Stellung nehmen. Laut Füglister werden die fünf Ratsmitglieder des Tribunals nach der Anhörung ein Urteil sprechen. «Dabei handelt es sich um eine Person aus Lateinamerika und vier VetreterInnen aus der Schweiz. Die Ratsmitglieder stammen aus der Politik, dem juristischen Bereich und aus dem kirchlichen Umfeld.»

Multiwatch erhofft sich von der Veranstaltung vor allem zwei Dinge: «Niemand hilft den betroffenen Personen in Kolumbien. Vielleicht geschieht etwas, indem wir den Konflikt auf diese spezielle Weise international publik machen», sagt Füglister. «Und wir wollen natürlich eine möglichst breite Öffentlichkeit auf das Verhalten des Grosskonzerns Nestlé hinweisen.» Für die VeranstalterInnen ist klar: Die Schweiz muss Verantwortung für ihre Multis übernehmen.

Die Veranstaltung von Multiwatch stellt den Beginn einer Reihe von Anhörungen dar, die im kommenden Jahr in Kolumbien weitergeführt werden. Am 1. und 2. April 2006 gibt es in Bogotá eine Anhörung zu Nestlé, danach soll es weitere Tribunale geben, die das Verhalten anderer Grosskonzerne in Kolumbien thematisieren.

Unkontrollierter Zustand

Bis heute gibt es keine internationale Institution, die Multis wie Nestlé kontrollieren, anklagen oder sogar sanktionieren könnte. Im Jahr 2003 verabschiedete die Uno-Subkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte Richtlinien für transnationale Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte (Draft Norms). Zwei Jahre später sind diese immer noch weit von der Umsetzung entfernt. Zu gross ist der Widerstand bestimmter Staaten, insbesondere der USA. Hinter diesen stehen wiederum Grossunternehmen und Wirtschaftsverbände, die etwa damit drohen, ihre Direktinvestitionen in den Entwicklungsländern zu reduzieren, sollte man sie für die Einhaltung von Menschenrechten in den betreffenden Staaten verantwortlich machen. Verbindliche Normen für Multis sind auch ein zentrales Thema eines Workshops, der am zweiten Tag des Nestlé-Forums stattfindet. Uno-Generalsekretär Kofi Annan hat Ende Juli einen Sonderberater für den Bereich Menschenrechte und transnationale Unternehmen ernannt. Der US-Amerikaner John Ruggie soll eine Analyse bereits bestehender Initiativen wie der Draft Norms, aber auch des 1999 lancierten Global Compact der Uno (freiwilliges Massnahmenpaket für Unternehmen) vornehmen. Dazu gehören auch Richtlinien wie der Internationale Kodex zur Überwachung und Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten der Weltgesundheitsbehörde oder die Uno-Konvention gegen Korruption. Ruggie, der davor Uno-Sonderberater für den Global Compact war, soll bis 2007 einen Schlussbericht abliefern. Florence Gerber von der EvB befasst sich mit Unternehmensverantwortung und gehört zu den ReferentInnen des Workshops. Sie ist skeptisch: «Dadurch, dass alle diese komplexen Themen in einen Topf geworfen werden, besteht die Gefahr der Verwässerung. Zudem dürfte es noch Jahre dauern, bis es auf internationaler Ebene ein rechtlich verbindliches Instrument zur Kontrolle von Multis gibt.» Bis dahin müssten die NGO fortfahren, Druck auf die Unternehmen auszuüben und politische Kampagnen zu führen.

Zu den wenigen Möglichkeiten, gegen Menschenrechtsverstösse von Unternehmen vorzugehen, gehört der Alien Tort Claims Act (Gesetz zur Entschädigung von Ausländern). Dieses US-amerikanische Gesetz ist ein Instrument, das es ermöglicht, Konzerne wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen in den USA vor Gericht zu bringen, wenn sie dort ihren Firmensitz oder eine Tochtergesellschaft haben. «Allerdings hat noch kein Kläger vor Gericht gewonnen», sagt Gerber.

Die andere Interventionsmöglichkeit besteht auf staatlicher Ebene laut Gerber in allen Ländern, die zur OECD gehören (Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit). «Diese haben sich verpflichtet, die rechtlich nicht verbindlichen OECD-Richtlinien einzuhalten und eine nationale Kontaktstelle aufzubauen», sagt Gerber. Bei dieser Kontaktstelle - im Fall der Schweiz ist sie dem Staatssekretariat für Wirtschaft angegliedert - kann eine Beschwerde oder Klage gegen ein Unternehmen eingereicht werden, wenn es gegen die OECD-Richtlinien verstossen hat. «Aber Sanktionsmöglichkeiten gibt es keine. Zudem ist die nationale Umsetzung der OECD-Richtlinien von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat sehr unterschiedlich und teilweise ungenügend», sagt Gerber.

Ivo Kaufmann ist in der Schweiz zuständig für die OECD-Empfehlungen für ein verantwortungsvolles Verhalten von Schweizer Multis im Ausland. «Wir haben bisher eine einzige Beschwerde gegen Nestlé erhalten. Die Vorwürfe betrafen einen Arbeitskonflikt bei der Nestlé-Niederlassung in Korea und wurden durch schweizerische und internationale Gewerkschaften vorgebracht.» Kurze Zeit nach der Intervention der Kontaktstelle wurde eine Einigung zwischen den Konfliktparteien erzielt und der mehrmonatige Streik beendet.

Nestlé in Kolumbien

Die Menschenrechtsorganisation Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien (ASK) verfolgt und dokumentiert seit einigen Jahren das Verhalten des Schweizer Konzerns in Kolumbien. In einem 2004 erschienenen Bericht hält die ASK Folgendes fest: «Nestlé produziert seit 1944 in Kolumbien. Heute ist das Unternehmen mit drei Standorten präsent. Einer davon ist die Milchpulverfabrik Cicolac in Valledupar. Als dort 2002 der Gesamtarbeitsvertrag auslief, setzte sich Nestlé daran, eine für die Angestellten ungünstigere Regelung durchsetzen. Die Nahrungsmittelgewerkschaft Sinaltrainal versuchte in der Folge vergeblich, mit Nestlé bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten auszuhandeln. Ein von der Gewerkschaft geplanter Streik fand wegen paramilitärischer Todesdrohungen nicht statt. Das von Sinaltrainal geforderte Arbeitsschiedsgericht wurde zwar einberufen, befasste sich aber erst ein knappes Jahr später mit dem Fall. Es erliess - in Abwesenheit des Gewerkschaftsvertreters - im Mai 2003 einen Schiedsspruch zuungunsten der ArbeitnehmerInnen. Trotzdem war Nestlé mit der Lösung nicht zufrieden. Im Herbst 2003 forderte der Schweizer Konzern die Angestellten der Cicolac-Fabrik auf, freiwillig zu kündigen. Abgangsentschädigungen sollten diesen Schritt versüssen. Nestlé begründete dieses Vorgehen mit den zu hohen Kosten in der Cicolac-Fabrik. Nestlé stellte schliesslich deutlich schlechter bezahlte Temporärangestellte ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ein. 2004 wurde Cicolac Teil eines Jointventures zwischen Nestlé und dem neuseeländischen Unternehmen Fonterra und in Dairy Partners Americas (DPA) umbenannt. DPA verhindert durch verschiedene Druckmassnahmen die gewerkschaftliche Organisation der neuen Belegschaft. Auch bei Nestlé de Colombia in Bugalagrande erhielten die Beschäftigten nach Auslaufen des GAV im Mai 2004 einen neuen ungünstigeren Vertrag.» Stephan Suhner von der Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien zieht folgendes Fazit: «Nestlé übt in Kolumbien einen beträchtlichen Einfluss aus, sowohl in den Regionen, wo sie tätig ist, als auch gegenüber staatlichen Institutionen und Regierungsmitgliedern. Nestlé hat in Kolumbien mehrfach das Arbeitsgesetz, gültige Gesamtarbeitsverträge sowie auch Normen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Uno verletzt. Nestlé nimmt in ihrer Gewinnmaximierungsstrategie kaum Rücksicht auf die wirtschaftliche und soziale Situation und Entwicklung des Landes.» www.kolumbien-aktuell.ch