Zollfreistrasse: Die Planungsleiche lebt

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Seit dreissig Jahren doktert Basel am Projekt einer Schnellstrasse herum. Nun wird über die Wiese-Initiative zum Schutz des betroffenen Naherholungsgebiets abgestimmt.

37 Quadratkilometer klein ist der Kanton Basel-Stadt, die räumliche Enge zwingt zu Kompromissen. So kam es 1976 zum Deal zwischen Deutschland und der Schweiz: Die gemeinsame Autobahnzollanlage kam komplett auf den Boden der Gemeinde Weil am Rhein zu stehen. Umgekehrt verpflichtete sich die Schweiz in einem Staatsvertrag dazu, Raum für eine 738 Meter lange Zollfreistrasse zur Verfügung zu stellen, die die zwei deutschen Gemeinden Lörrach und Weil am Rhein verbinden und das ebenfalls deutsche Dorf Tüllingen vom Durchgangsverkehr entlasten soll. Doch die Hochleistungsstrasse blieb bis heute im Planungsstadium stecken. Zwar fuhren 1990 auf deutscher Seite schon mal Bagger auf, doch dann ging offenbar das Geld aus.

Zum Glück für das Gebiet der Langen Erlen, das von der Zollfreistrasse durchschnitten und mit Lärm und Abgasen belastet würde. Die teilweise renaturierte Auenlandschaft mit dem Flüsschen Wiese dient somit weiterhin als eines der meistgenutzten Naherholungsgebiete Basels, beherbergt einen Tierpark und ein Trinkwasserschutzgebiet. Am Flusslauf leben zudem dutzende seltener Vögel - behaupten UmweltschützerInnen. Das Inventar, wie es ein vor Jahren verabschiedetes Gesetz verlangt, steht jedoch noch aus. Es sollte zeigen, ob das Gebiet von der «Berner Konvention», dem europäischen Übereinkommen über die Erhaltung von natürlichen Lebensräumen, geschützt wird. Umstritten ist allerdings, welcher der beiden kollidierenden Staatsverträge - die «Berner Konvention» oder die Vereinbarung zur Zollfreistrasse - gewichtiger ist.

Da Staatsverträge Bundessache sind, wurde die Basler Bevölkerung noch nie zum Projekt befragt. Die in Rekordzeit zustande gekommene Wiese-Initiative ermöglicht immerhin eine indirekte Mitsprache: «Eine klare Annahme würde die Basler Regierung zwingen, in Bern vorstellig zu werden und vom Bundesrat Neuverhandlungen zu verlangen», erklärt Dieter Stumpf, Koordinator des Volksbegehrens. Die StrassengegnerInnen stützen sich dabei auf einen Passus im Staatsvertrag, der Neuverhandlungen «infolge wesentlich geänderter Verhältnisse oder erheblicher Schwierigkeiten» vorsieht.

Eine solche «Schwierigkeit», argumentieren die InitiantInnen, wäre beispielsweise die Annahme der Wiese-Initiative, die den Schutz der Flusslandschaft verlangt. Auch haben sich «die Verhältnisse» seit Mitte der siebziger Jahre deutlich geändert: Der Verkehr fliesst anders, dank eines Anschlusses an die Rheintalautobahn in nur drei Kilometern Entfernung. Zudem ist inzwischen die «Berner Konvention» in Kraft getreten. Weiter befürchten Experten, der Hang im Baugebiet sei akut rutschgefährdet. Auch die Basler Regierung tat ihre «ernsthaften Zweifel» an der geophysikalischen Unbedenklichkeit kund - trotzdem lehnt sie die Initiative ab.

Dass die Bürgerlichen für das Verkehrsprojekt eintreten, überrascht nicht. Sie versprechen sich eine Verkehrsentlastung der Basler Gemeinde Riehen - wobei die Schnellstrasse die bestehende Bahnlinie zwischen Lörrach und Weil am Rhein konkurrenzieren würde. Der Neubau sei als Kröte zu schlucken, um - ausgerechnet - Verhandlungen über die Verlängerung von Tram- und Busverbindungen nach Deutschland vorwärts zu bringen.

Die Linke ist gespalten: Die von SP und Grünen dominierte Regierung hat die Nase voll von der auferstandenen Planungsleiche. SP-Baudirektorin Barbara Schneider etwa verschanzt sich hinter dem Argument, der Staatsvertrag sei nicht verhandelbar. Guy Morin, Regierungsrat der Grünen, bringt als Alternative eine Untertunnelung der Wiese ins Spiel. Doch für Dieter Stumpf ist klar, die Deutschen werden nie auf Projektänderungen einsteigen: «Neue Planauflagen und endlose Verzögerungen wären programmiert.» Ausserdem würde der Tunnel die Kosten explodieren lassen, dabei kostet schon das heutige Projekt für die insgesamt einen Kilometer kurze Strasse sechzig Millionen Franken.

Noch sind drei Verfahren der GegnerInnen hängig, darunter ein Rekurs wegen Formfehlern bei der Rodungsbewilligung. Das Bundesgericht wird in den nächsten Wochen, womöglich sogar noch vor dem Abstimmungssonntag, seinen Entscheid bekannt geben. Wird der Rekurs gutgeheissen, bringt er vermutlich eine Verzögerung bis Frühling 2007. Der Jurist der Auen-SchützerInnen, René Brigger: «Damit steigt die Chance, dass der deutsche Bundesrechnungshof das Strassenprojekt in der Dringlichkeit herabstuft und so die Finanzierung blockiert.»

Wahrscheinlicher ist aber, dass das Bundesgericht den Rekurs ablehnt, was in den Augen der Basler Regierung den Weg für Rodung und Bau freimachen würde. Denkbar ist, dass sie selbst ein klares Ja zur Initiative nicht als Auftrag für Neuverhandlungen entgegennimmt. In diesem Fall könnte nur eine Besetzung des Geländes die Bauarbeiten noch aufhalten. Unter dem Arzt Martin Vosseler hat eine solche Aktion im Abschnitt Schlipf vor anderthalb Jahren schon zu einem Aufschub geführt.


www.roz.auenpark.ch / www.wiese-initiative.ch