Slobodan Milosevic: Die halbe Gerechtigkeit des Tribunals

Nr. 11 –

Nach dem Tod des Angeklagten bleibt die Frage: Siegerjustiz oder fairer Prozess?

Die Nachrufe auf den ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic waren nicht sehr freundlich. Es darf bezweifelt werden, ob die Nachrufe auf Augusto Pinochet oder Ariel Scharon, ebenfalls zwei Anwärter auf ein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof, von ähnlicher Abneigung geprägt gewesen wären. Der alte Grundsatz, nachdem über Tote nur gut geredet werden soll, galt für Milosevic auf jeden Fall nicht, ebenso wenig die Unschuldsvermutung, die jedem Angeklagten vor seiner Verurteilung zusteht. Dies hat er allerdings mit seinen beiden Kollegen gemein. Während jedoch bei jenen die historische Aufarbeitung ihrer Taten schon zu Ergebnissen geführt hat, war dieser Erkenntnisprozess bei Milosevic noch in vollem Gange. Er geht weiter, selbst wenn kein Richter mehr die Fakten sichert. Nur für wenige steht bereits fest, dass Milosevic für das Verbrechen von Srebrenica, den Völkermord in der Anklage der Chefanklägerin Carla Del Ponte, direkt verantwortlich ist - für diese Überzeugten hätte es keines Prozesses bedurft.

Man kann über viele Unzulänglichkeiten und Fehler dieses Prozesses streiten. Angefangen mit der fraglichen Legitimität der Einrichtung des Tribunals durch eine Resolution des Uno-Sicherheitsrates, die Milosevic zur Ablehnung seiner Richter veranlasste. Denn die Völkerrechtskommission, die seit 1947 an der Entwicklung eines internationalen Strafkodex und eines Weltstrafgerichtshofes arbeitete, ging von einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen den Staaten aus, der allein der souveränen Gleichheit und dem Prinzip der Freiwilligkeit entspricht. Dieses sah Milosevic nicht zu Unrecht als verletzt an. Vor allem verstiess das Verfahren gegen Artikel 14 Absatz I Satz 3 des Internationalen Paktes für politische und bürgerliche Rechte, der allen Angeklagten einen per Gesetz bestallten Richter zusichert. Denn das völkerrechtliche Äquivalent zum Gesetz als Grundlage für ein unabhängiges Gericht ist nicht ein Beschluss des Sicherheitsrats, sondern ein internationaler Vertrag. Nebbich? Beileibe nicht! Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag gründet sich im Gegensatz zum Tribunal deshalb auf das Römische Statut, einen multilateralen Vertrag, und nicht auf einen Beschluss des Uno-Sicherheitsrats. Und auch die Tribunale in Kambodscha und Sierra Leone, wo man immer noch in Verhandlungen über Standort, Besetzung und Geschäftsordnung mit den jeweiligen Regierungen steht, werden durch Verträge eingerichtet.

Mehr als ein Schönheitsfehler war auch die Auslieferung von Milosevic an das Tribunal durch den serbischen Ministerpräsidenten Zoran Djindjic. Dass die Auslieferung unter Bruch der jugoslawischen Verfassung und entgegen dem Beschluss des Verfassungsgerichts erfolgte, ist zwar kein Verfahrenshindernis vor einem internationalen Gerichtshof, hat das Verfahren aber zusätzlich belastet. Der Druck der USA liess dem jugoslawischen Parlament keine Zeit, die Verfassung an die Zusammenarbeitsverpflichtung mit dem Tribunal anzupassen. Alles wäre nicht so schlimm, wenn die USA nicht gerade mit diesem Tribunal Menschenrechte und Gesetzlichkeit auf den Balkan zurückbringen wollten, ihren Widerstand gegen den Weltstrafgerichtshof aber mit der Ablehnung begründen, jemals selbst eineN ihrer BürgerInnen an das Gericht zu überstellen.

Und damit sind wir bei dem wohl schwersten Vorwurf, der schon gegenüber den Nürnberger Prozessen nach dem Zweiten Weltkrieg erhoben wurde: Siegerjustiz. Man kann der Staatsanwältin Del Ponte vieles in ihrer Prozessführung vorwerfen. Die Weigerung aber, die Nato-Kriegsführung gegen Jugoslawien selbst einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen und sich allein mit den Handlungen des Nato-Gegners zu beschäftigen, ist eine schwere Belastung gewesen. Der Chefankläger in den Nürnberger Prozessen, Robert H. Jackson, hatte seinerzeit betont: «Wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Mass, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Wir müssen an unsere Aufgabe mit so viel innerer Überlegenheit und geistiger Unbestechlichkeit herantreten, dass dieser Prozess einmal der Nachwelt als die Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheinen möge.» Del Ponte hat mit diesem Prozess dem menschlichen Sehnen nach Gerechtigkeit kaum neue Hoffnung gegeben (vgl. Seite 14). Denn die Erfüllung der halben Gerechtigkeit, die Del Ponte suchte, macht jene nicht glücklich, die mit der anderen Hälfte im Stich gelassen werden.

Es sind dies die Opfer der Nato-Angriffe, die unter der Bombardierung im Frühling 1999 gelitten haben. Einige von ihnen, die am 30. Mai 1999 auf der Brücke der Ortschaft Varvarin bombardiert worden waren, haben den Weg vor die deutschen Gerichte gewagt. Zehn Menschen kamen damals ums Leben, dreissig wurden verletzt. Die Brücke war nicht Teil der militärischen Infrastruktur, in der Umgebung befanden sich keine militärischen Einrichtungen - ein eindeutiges Kriegsverbrechen. Doch die Gerichte in Bonn und Köln sahen keine rechtlichen Wege, dieses Verbrechen wenigstens durch Schadenersatz zu sühnen. Jetzt ist das Verfahren im fünften Jahr beim Bundesgerichtshof angelangt. Wer jetzt das Scheitern der Gerechtigkeit durch den Tod des Angeklagten beklagt, sollte die Gerechtigkeit für die anderen Opfer nicht auch noch aufgeben.


Der Völkerrechtler Norman Paech ist für Die Linke im deutschen Bundestag.