Die Schwächen des UNO-Kriegsverbrechertribunals: Versöhnung, nicht Rache ist das Ziel
Die Bevölkerung der Staaten des ehemaligen Jugoslawien solle selber entscheiden können, wie sie die jüngsten Kriege aufarbeiten will, meint der Staatsrechtler Thomas Fleiner.
WoZ: Das Uno-Kriegsverbrechertribunal für Ex-Jugoslawien hat weitreichende Kompetenzen. Die Diskussion um die Errichtung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs macht aber deutlich, dass die wichtigen Mitglieder des Uno-Sicherheitsrats einen ähnlichen Eingriff in ihre nationale Gerichtshoheit nie zulassen werden.
Thomas Fleiner: Die Errichtung des Tribunals für Ex-Jugoslawien an sich war schon höchst problematisch. Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Einsetzung eines solchen ausserordentlichen Gerichts, das nur für bestimmte Staaten zuständig ist, sich nur mit dem Argument rechtfertigen lässt, dass es ein erster Schritt zu einem allgemeinen Kriegsverbrechertribunal ist. Das Tribunal wurde von der Bevölkerung von Anfang an als einseitig betrachtet. Ein Gericht, das bei den Betroffenen nicht glaubhaft ist, hat aber nur einen geringen Wert. Das ist das Grundproblem des Tribunals. Zudem wurde es ad hoc, also sehr schnell, errichtet, so dass gründliche Überlegungen nicht möglich waren. Die grundsätzliche Frage, die sich hier stellt, ist: Was führt zur Versöhnung, was führt zum Frieden? In der Geschichte wurde diese Frage immer wieder verschieden beantwortet, und das ist auch eines der Probleme des Tribunals.
In Jugoslawien und Kroatien sind neue Regierungen an der Macht, die sich offiziell demokratischen Standards verpflichtet haben. Müsste das Tribunal seine Haltung angesichts der neuen Situation nicht grundlegend ändern?
Das Tribunal hat natürlich sein Statut und seinen Auftrag, und daran müssen sich sowohl das Tribunal als auch die Staaten halten, welche das Statut akzeptiert haben. Aber die Art und Weise, wie das Tribunal seine Aufgabe nun möglichst schnell durchsetzen will, halte ich für fragwürdig. Dies gilt namentlich für Jugoslawien: Es gibt in der Geschichte nur wenige Beispiele für die Aufhebung eines Regimes wie desjenigen von Slobodan Milosevic auf rein demokratischem Weg. Wenn es gelingt, ohne Blutvergiessen ein Regime loszuwerden, dann muss man auch einen Preis zahlen dafür. Nicht alle können vor die Tür gesetzt werden, wenn man auf friedliche Weise allmählich zum Ziel kommen und einen ganzen Staats- und Verwaltungsapparat auswechseln will.
Wäre es sinnvoll, den Aufbau einer Versöhnungs- oder Wahrheitskommission zu unterstützen?
Ich halte dies für einen sehr überzeugenden Weg. Aber das muss die betroffene Bevölkerung selbst entscheiden. Sie hat am meisten gelitten und muss den Weg finden zu einer stabilen, demokratischen und zukunftsorientierten Entwicklung. Und sie muss entscheiden, welchen Preis sie zu zahlen bereit ist, und was sie für die Zukunft erreichen möchte. Dies können und sollten wir ihnen von aussen nicht vorschreiben.
Sollen also die Anklagen gegen Kriegsverbrecher wie Radovan Karadzic oder Milosevic fallen gelassen werden?
Nein. Das kann das Tribunal gar nicht. Es hat die Aufgabe, diese wegen schwere Kriegsverbrechen Angeschuldigten zu verfolgen. Aber es geht jetzt darum, dass das Tribunal Druck ausübt, um einen Staat zur Auslieferung zu zwingen. Und es geht darum, dass die Bereitschaft nicht da ist, zu akzeptieren, dass ein Prozess im Land selbst stattfinden könnte, dass zum Beispiel ein Milosevic in Belgrad nach dortigem Recht verurteilt werden könnte.
Können Sie sich vorstellen, dass beispielsweise kosovo-albanische Opfer damit einverstanden wären?
Für mich ist Strafrecht nie gleich Rache. Das ist das US-amerikanische Verständnis, und damit rechtfertigen die USA ja auch die Todesstrafe. Das Strafrecht sollte aber – auch nach schweizerischem Recht – dazu dienen, dass die Verurteilten wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden können. Ob dies gelingt oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Wiedereingliederung ist eine der Hauptfunktionen des Strafrechts. Eine weitere Hauptfunktion ist die Prävention. Eine präventive Wirkung würde von dem geplanten ständigen internationalen Gerichtshof ausgehen, wenn der Vertrag dazu denn überhaupt je unterzeichnet und ratifiziert wird von den Staaten, die sich bis jetzt dagegen wehren, wie zum Beispiel den USA. Wenn man an Rache denkt, sollte man nicht zuerst an Strafrecht denken. Woran man hingegen denken muss, ist Versöhnung.
Die Mitläufer, die das verbrecherische System gestützt haben, werden nicht zur Verantwortung gezogen. Widerspricht das nicht grundsätzlich internationaler Gerichtsbarkeit?
Selektive Gerechtigkeit ist keine Gerechtigkeit, das stimmt. Es heisst dann zur Rechtfertigung, es sei gar nicht möglich, alle zu erfassen. Hier kommen wir aber auf ein weiteres Grundproblem des Tribunals: Es ist fragwürdig, ein Tribunal einzusetzen, das oft gar nicht in der Lage ist, seine Prozessordnung und seine Urteile durchzusetzen beziehungsweise die Leute vor Gericht zu bringen, wie das bei einem innerstaatlichen Gericht der Fall ist. Das Gericht müsste die Mittel haben, die Leute zu zwingen, zum Prozess zu kommen. Es kann auch die Zeugen nicht zwingen, die grosse Angst haben, auszusagen. Kommt es denn überhaupt zu einer sauberen Abklärung des Sachverhalts? Das ist eine weitere Frage.
Dieselben Staaten, die den Luftkrieg gegen Jugoslawien geführt haben, sind massgeblich am Tribunal beteiligt. Kann es da überhaupt noch unparteilich urteilen?
Das ist eine richtige Einschätzung. Chefanklägerin Carla Del Ponte beispielsweise hat in einem ihrer ersten Interviews klar zum Ausdruck gebracht, wie eng sie sich mit einigen Verantwortlichen der Nato-Intervention verbunden fühlt. Das Problem stellt sich jetzt auch in Bezug auf die Uranmunition: Tritt das Tribunal auf diesbezügliche Klagen, die ja schon angekündigt sind, auch entsprechend ein? Jetzt wird sich zeigen, ob das Gericht so glaubhaft ist, dass sein Vorgehen von der Bevölkerung insgesamt akzeptiert wird. Da sind im Moment sicher gewisse Zweifel berechtigt. Ausserdem gehört zur Idee der Rechtsstaatlichkeit, dass es keine Sondergerichte gibt. Man setzt nicht ein Gericht aufgrund eines Ereignisses ein. Ein Gericht wird vielmehr im Voraus eingesetzt mit der Kompetenz, entsprechend zu urteilen. Das war hier eben genau nicht der Fall, denn man hat das Gericht erst eingesetzt aufgrund der Situation in Jugoslawien, mit der Begründung, einzig ein Gericht könne dort zur Befriedung beitragen. Das ist an sich ein rechtsstaatliches Problem. Deshalb braucht es das allgemeine Kriegsverbrechertribunal, das schon vorher besteht, und bei dem die Leute als auch die Staaten zum Voraus wissen: Wir werden diesem einmal unterstellt sein.
Wie schätzen Sie die Arbeit von Chefanklägerin Del Ponte ein?
Ich kann ihre Arbeit im Detail nicht beurteilen. Es hat mich aber entsetzt, wie sie sich gegenüber dem neuen jugoslawischen Präsidenten, Vojislav Kostunica, verhalten hat. Noch zu einem Zeitpunkt, da der Ausgang der demokratischen Revolution gar nicht sicher war, ist sie mit einer ungeheuren Arroganz aufgetreten und hat gefordert, dass Milosevic ausgeliefert wird – unbekümmert um die Frage, ob sie mit dieser Forderung noch Öl ins Feuer giesst. Milosevic zu holen, ist offenbar ihr einziges Ziel. Das Land ist am Boden, die Bevölkerung ist total verarmt und resigniert, und sie diktiert einer Regierung, die erst noch um ihre Legitimität ringen und sich in erster Linie um das zerstörte Land kümmern muss, die Prioritäten. Das finde ich respektlos.