Österreichs Ausländerpolitik: Immer neue Hürden

Nr. 21 –

Im östlichen Nachbarstaat verfolgt die Regierung einen strikt ausländerfeindlichen Kurs. Die Zustände dort zeigen, wie weit es auch hier kommen könnte.

Jeden Mittwoch um 17 Uhr wird vor dem Innenministerium in Wien der Hochzeitsmarsch gespielt. ÖsterreicherInnen, die in einer gemischtnationalen Ehe leben, versammeln sich da zu einer Protestkundgebung gegen das neue Fremdenrecht. Ihre ausländischen EhepartnerInnen bleiben meist zu Hause. Denn sie laufen Gefahr, festgenommen und abgeschoben zu werden. Seit Jahresbeginn gilt ein neues Gesetz, das unterstellt, Ehen mit AusländerInnen ohne Aufenthaltsgenehmigung würden ausschliesslich zum Zweck der Erschleichung des Aufenthaltsrechtes geschlossen. Gelegenheit zum Gegenbeweis hat man nicht.

Frau Zou Youeying konnte ihr Eheglück mit einem Österreicher nicht lange geniessen. Vor einem Jahr trat die vierzigjährige Chinesin mit ihrem Partner vor das Standesamt, dann stellte sie einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung. Dafür zog sie auf Anraten der Behörden ihren Asylantrag zurück. Die Erledigung wurde aber vom zuständigen Amt verschleppt. So befand sie sich Anfang dieses Jahres plötzlich illegal im Land – und wurde in «Schubhaft» genommen. Denn am 1. Januar war das verschärfte Fremdenrecht in Kraft getreten. Einer Berufung gegen einen Abschiebungsbescheid kommt jetzt keine aufschiebende Wirkung mehr zu.

Dass das Gesetz keine Übergangsfrist vorsieht, ist keine Schlamperei, sondern Absicht. Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung müssen jetzt im Herkunftsland gestellt werden. Im März wurde Zou Youeying, eskortiert von zwei Polizisten, in ein Flugzeug nach Peking verfrachtet. Von dort war sie ursprünglich geflohen, weil sie die Einweisung in ein Arbeitslager befürchtet hatte. Die Kosten für die drei Tickets nebst Schubhaftgebühren, insgesamt um die 10 000 Franken, wurden dem Ehemann in Rechnung gestellt.

Ähnlich erging es Bakary J. aus Gambia. Der 33-Jährige wurde zweimal wegen Drogenhandels verurteilt. Nachdem er seine letzte Haftstrafe abgesessen hatte, sollte er ausgeschafft werden, obwohl er seit über fünf Jahren mit einer Österreicherin verheiratet ist und die beiden ein gemeinsames Kind haben. Er wurde in den frühen Morgenstunden des 8. April abgeholt und zum Flughafen transportiert. Der Pilot reagierte auf die verzweifelten Hilferufe und weigerte sich zu starten. «Die Abschiebung musste abgebrochen werden», heisst es nüchtern im Protokoll. Über die folgenden Ereignisse schweigen die Aufzeichnungen. Bakary J. fand sich plötzlich in einer Lagerhalle, die als Trainingsgelände für Polizeiübungen dient. Dort sei er auf die Knie gezwungen worden und die Beamten seien mit dem Auto auf ihn zugerast, als wollten sie ihn niederfahren.

Laut den Polizisten war es auf dem Rückweg vom Flughafen zu «Handgreiflichkeiten» gekommen. Deswegen habe man dem Mann eine Anzeige wegen «Widerstands gegen die Staatsgewalt» verpasst. Dieser Vorwurf wird routinemässig gegen Afrikaner erhoben, wenn sie im Polizeigewahrsam schwere Blessuren abbekommen. Doch diesmal erschienen die Behauptungen der Beamten so wenig glaubwürdig, dass interne Ermittlungen eingeleitet wurden. Ein von der Ehefrau am folgenden Tag mit dem Handy gemachtes Foto zeigt ein aufgequollenes und grob verunstaltetes Gesicht. Auch der Menschenrechtsbeirat, der schwere Bedenken gegen die Abschiebung geäussert hatte, wurde verständigt. Dieses Gremium kann den Vollzug im Innenministerium überwachen. Es wurde 1999 eingerichtet, nachdem der Nigerianer Marcus Omofuma während der Abschiebung an seinen Knebeln erstickt war.

Folter in der Slowakei

Derzeit haben nur Flüchtlinge aus Tschetschenien Chancen, in Österreich Asyl zu bekommen. Wenn sie nicht den Fehler machen, über einen «Dublin-Staat» einzureisen. Das sind Länder, die als sichere Drittstaaten gelten. Nach dem Dubliner Abkommen von 1990 muss das Asylverfahren dort stattfinden. A. aus Tschetschenien wurde aus diesem Grund nach Polen abgeschoben. Polen – diese Praxis ist in Österreich bekannt – schaffte ihn bald zurück nach Russland. Wenig später wurde A. an seinem Heimatort umgebracht. Das ist einer der Fälle, die die Grünen gemeinsam mit Menschenrechtsorganisationen zusammengetragen haben, um die Härten der neuen Gesetzgebung zu dokumentieren. In den letzten Monaten wurden Familien zerrissen, hochschwangere Frauen von ihren Männern getrennt, Kinder in Schubhaft gesteckt, transportunfähige oder schwer traumatisierte Kranke unter Polizeibegleitung zur slowakischen Grenze gebracht. Aus den Flüchtlingslagern in der Slowakei wird über Fälle von Folter berichtet.

Seit Jahresbeginn habe die Verhängung von Schubhaft um vierzig Prozent zugenommen, klagt die grüne Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits. Die Schubhaft, so die gelernte Juristin, solle von Gesetzes wegen einzig der Sicherung von Menschen dienen, für die es keine andere Möglichkeit als die Ausschaffung gibt. Jetzt aber werde sie prinzipiell über alle verhängt, die aus dem Dublin-Raum kommen. Vor kurzem wurde ein minderjähriger Mongole von seiner Adoptivmutter getrennt und sechs Wochen in Salzburg eingesperrt. Weder für seine Festnahme noch für die spätere Freilassung gaben die Behörden einen Grund an.

Wer sich unerlaubt in Österreich aufhält, wird wie ein Krimineller behandelt. Ein Afrikaner ist letzten Oktober in Schubhaft an den Folgen eines Hungerstreiks gestorben. Seine hungerbedingten Zuckungen wurden als Renitenz gedeutet. Daher schnallte man ihn auf eine Pritsche, wo er wenige Stunden später starb. Verfolgt werden aber auch Anwälte und Mitarbeiterinnen von nichtstaatlichen Organisationen, die sich für Flüchtlinge einsetzen. Derzeit wird gegen Michael Genner, den Chef der Organisation Asyl in Not ermittelt. Er hatte bei einem Vortrag in Innsbruck dazu aufgerufen, traumatisierte Menschen, die deportiert werden sollen, zu verstecken. Solches Verhalten steht jetzt nach Paragraf 115 des Fremdenpolizeigesetzes unter Strafe.

Genner beruft sich auf das Notwehrrecht, das auch jene schützt, die zugunsten von Dritten eingreifen. Ausserdem strengt er die Aufhebung dieses Paragrafen durch den Verfassungsgerichtshof an. Es wäre nicht das erste Mal, dass dieser legislative Exzesse im Fremdenrecht als verfassungs- oder völkerrechtswidrig aufhebt.

«Muslime wollen ja nicht»

Aber auch in das Privatleben österreichischer Staatsbürger wird drastisch eingegriffen. Eine Lehrerin, die einen US-Amerikaner ehelichte, musste erfahren, dass sie zu wenig verdiene, um mit einem Ausländer leben zu dürfen. Nach Abzug der Miete erreichte ihr Einkommen nicht die erforderlichen 1056 Euro. Der Ehemann, der derzeit keiner Erwerbsarbeit nachgeht, bekam daher keine Aufenthaltsgenehmigung. Ohne diese bekommt er auch keine Arbeitsbewilligung. Wäre die Frau Deutsche oder Bürgerin eines anderen EU-Staates, genösse sie in Österreich den Schutz des von der EU garantierten Diskriminierungsverbotes.

Anfang letzter Woche alarmierte Innenministerin Liese Prokop von der ÖVP die Öffentlichkeit mit einer angeblich wissenschaftlich erhobenen Erkenntnis: 45 Prozent der Muslime seien integrationsunwillig. Sie berief sich auf eine Studie, die ihr Ministerium in Auftrag gegeben hatte und die bei einem Teil der Befragten eine «Distanz zur Mehrheitsgesellschaft» herausfand. Ob diese Distanz gewollt ist, steht nicht in dem Bericht. Prokop, die sich bei Amtsübernahme vor anderthalb Jahren um ein liberales Image bemüht hatte, zog jedoch ihre Schlüsse: «Wer sich nicht integrieren will, hat hier nichts zu suchen». Das klang wie ein Echo auf die Forderung nach «Minuszuwanderung», dem von der rechten FPÖ erfundenen Euphemismus für «Ausländer raus!».

Niemand ist zuständig

Integration ist ein Bereich, der im Bundesministeriengesetz nicht vorgesehen ist. Daher gibt es keine verbindliche Definition und kein Ministerium, das sich zuständig fühlt. Zuwanderung wird in Österreich als reines Sicherheitsproblem betrachtet. Deswegen sind die fremdenrechtlichen Angelegenheiten im Innenministerium angesiedelt. «Sicherheit ist das Sozialste, was ein Land den Menschen bieten kann», verkündete Innenministerin Prokop vor kurzem in einer Ansprache. Sicherheit schaffen, so versicherte sie, «heisst auch, die Wahrheit zu sagen. Das gilt auch für die Themen der globalen Zuwanderung und Integration.» Ein Staatssekretariat für Integration, wie es die Opposition fordert, brauche man nicht.

Vor bald fünf Jahren erfand die Regierung einen so genannten Integrationsvertrag, der ZuwanderInnen und bereits in Österreich lebende AusländerInnen, soweit sie noch keinen Arbeitsplatz haben, verpflichtet, Deutschkurse und Unterricht in Landeskunde zu absolvieren. Die Kosten werden zur Hälfte vom Bund oder den Unternehmen übernommen. Die andere Hälfte müssen die Betroffenen selber tragen. Wer nicht daran teilnimmt, muss mit Sanktionen rechnen, die bis zur Ausschaffung reichen. Bisher ist zwar kein Fall bekannt, dass jemand wegen mangelnder Deutschkenntnisse deportiert worden wäre, doch sehen MigrantensprecherInnen in der Massnahme weniger eine wirkliche Integrationshilfe als ein Hindernis für die Einwanderung.

Auch der Erwerb der Staatsbürgerschaft ist schwieriger geworden. Vierzehn Prozent der Menschen mit österreichischem Pass sind nicht in Österreich geboren, und weitere zehn Prozent, die in Österreich leben, sind AusländerInnen. Das ist ein höherer Anteil als in den USA. Österreich war immer und ist auch heute noch ein Einwanderungsland, auch wenn man sich nicht dazu bekennen will. Deswegen herrscht nach wie vor das «ius sanguinis»: ÖsterreicherIn ist nicht, wer im Lande geboren ist, sondern, wer von ÖsterreicherInnen abstammt. Also werden tausende als AusländerInnen geboren und bleiben es auch.

Schwimmen muss man können

Und sie werden weiter ausgegrenzt. Eine Initiative von SPÖ und Grünen im links regierten Wien, die den MigrantInnen nach drei Jahren Aufenthalt das kommunale Wahlrecht zugestehen wollten, haben die Regierungsparteien mit einem Einspruch beim Verfassungsgerichtshof gestoppt – erfolgreich. Und die Verleihung der Staatsbürgerschaft, die bis letztes Jahr Landessache war und teilweise flexibel gehandhabt wurde, ist jetzt bundeseinheitlich geregelt. Erst nach zehn Jahren darf man ÖsterreicherIn werden. Nach längeren Auslandsaufenthalten, etwa Studiensemestern oder zur Pflege von Angehörigen, beginnt die Frist wieder von vorne zu laufen. In Landes- und Kulturkunde ist ein Test zu absolvieren, an dem selbst viele Einheimische scheitern würden. Nur Spitzensportler, Opernsängerinnen oder Wissenschaftler werden schnell und unbürokratisch eingebürgert – egal, wie gut sie Deutsch sprechen. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zitiert die 20-jährige Schwimmmeisterin Mirna Jukic, die schon nach einem Jahr eingebürgert wurde, gerne als besonders gelungenes Beispiel erfolgreicher Integration. Einwandern kann man heute praktisch nur mehr im Rahmen des so genannten Familiennachzuges. Doch die Quote dafür wird von Jahr zu Jahr gekürzt.

Ausserdem herrscht Wahlkampf. Im Herbst wird ein neuer Nationalrat gewählt. MigrantInnen und Asylsuchende können nicht wählen, und für alle anderen ist das ein Minderheitenthema. Viele beginnen sich erst dann für das Schicksal von verfolgten AusländerInnen zu interessieren, wenn sie persönlich betroffen sind – so wie die SchülerInnen eines Gymnasiums in Wien, die mit ihrem Protest im Bildungsministerium durchsetzten, dass eine Mitschülerin, die achtzehnjährige Relly aus Moldawien, nicht abgeschoben wird. Gemeinsam mit ihrer Mutter war sie vor dem brutalen Vater geflüchtet, der seine Geheimdienstkontakte gegen die Ehefrau einsetzte. Die beiden dürfen nun bleiben – zumindest bis Relly nächstes Jahr ihre Matura gemacht hat.