Entrechtungsinitiative: «Kaum ein Land ist so streng wie die Schweiz»

Nr. 5 –

Die Gerichte schonen die Täter? Mehr Strafen erhöhen die Sicherheit? Souverän ist ein Staat, der seine Grenzen kontrolliert? Migrationsrechtsprofessor Alberto Achermann räumt mit SVP-Mythen auf.

WOZ: Alberto Achermann, neben der politischen Debatte, die derzeit über Ausschaffungen geführt wird, gibt es auch eine Rechtswirklichkeit. Haben sich die Urteile bezüglich Ausschaffungen in den letzten Jahren verändert?
Alberto Achermann: Betrachtet man die Wellenbewegungen des Migrations- und Ausländerrechts, so hatten wir bis in die sechziger Jahre eine Phase, in der Ausländerinnen und Ausländer praktisch keine Rechtsansprüche hatten. Darauf folgte wie in anderen Staaten eine gewisse Zivilisierung des Ausländerrechts, teils über Gesetzesänderungen, teils dank der Justiz. Die Rechtsprechung war zu Beginn des neuen Jahrtausends um einiges liberaler als heute. In weiten Kreisen war damals kaum bestritten, dass Secondos nur bei schweren Delikten weggewiesen werden sollen. In den letzten Jahren hat eine massive Verschärfung der Wegweisungspraxis eingesetzt. Kürzlich hatten wir im Kanton Bern einen Fall, wo sogar ein Angehöriger der dritten Generation weggewiesen wurde, also jemand, dessen Grosseltern eingewandert waren. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgeschmettert, ohne sich gross damit auseinanderzusetzen.

Können Sie die Verschärfung mit Zahlen belegen?
Es werden viele Zahlen herumgeboten, die relativ wenig aussagen. Man müsste die Verurteilungen in Vergleich zur Ausländerzahl setzen, die Menschen wiederum sind mobiler geworden, Grenzkontrollen wurden abgebaut … Ich stütze meine Analyse deshalb vor allem auf die Bundesgerichtspraxis. Diese belegt hinreichend, dass die Kriterien bei Wegweisungen strenger angewendet werden, und zwar in allen Regionen, selbst in der früher als liberaler geltenden Westschweiz.

Was bedeutet eine strengere Anwendung der Kriterien konkret?
Die Prüfung der Verhältnismässigkeit, bei der das persönliche Interesse einer Person am Verbleib in der Schweiz gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit abgewogen wird, tendiert heute stärker in Richtung Wegweisung. Auch die Verurteilungen der Schweiz am Gerichtshof der Menschenrechte in Strassburg sind dafür ein Indikator. Sie nehmen zu, weil unsere Gerichte an die Limite dessen gehen, was sie für menschenrechtlich zulässig halten.

Das Mantra von rechts über eine abgehobene Richterkaste, die sich nicht um die vermeintliche Sicherheit der Bevölkerung kümmere, stimmt also nicht?
Richterinnen und Richter bestätigen von sich aus, dass sie strenger geworden seien, weil sie dem «Zeitgeist» Rechnung tragen wollten. Wir haben offenbar eine strengere Praxis, ohne genau zu wissen, wie streng diese bereits ist. Wenn man die Leserbriefspalten liest, gewinnt man den Eindruck, in der Schweiz könne man morden und brandschatzen, und es passiere einem nichts. Dabei trifft man in unseren Gefängnissen kaum mehr einen Ausländer an, der nach der Verbüssung seiner Freiheitsstrafe in der Schweiz bleiben kann.

Wie erklären Sie sich, dass die fremdenfeindlichen Initiativen der SVP in den letzten Jahren eine Mehrheit gefunden haben?
Ich erkläre mir die Zustimmung als eine Reaktion auf die Deregulierung des Migrationsrechts in der Schweiz: 2002 trat das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, 2008 das neue Ausländerrecht in Kraft. Bis dahin hatten wir ein System von strikter Kontrolle der Einwanderung. Im Vergleich mit anderen Staaten, die sich dafür Jahrzehnte Zeit liessen, wechselte die Schweiz in sehr kurzer Frist in ein offenes Regime, zumindest mit den EU-Staaten. Das war der «Big Bang». Der Kontrollstaat und seine Anhänger erkämpfen sich nun ihr Terrain zurück: mit Härte bei Wegweisungen und bei der Integration, wo man die Ausländer mit Integrationsvereinbarungen noch etwas knütteln kann. Im Grunde geht es um das Gefühl eines Souveränitätsverlusts. Ob bei den Grenzen, der Armee oder der Währung: Der Kernbereich staatlicher Souveränität ist am Bröckeln. Und dann kommen noch die Ausländer und können bleiben, wenn sie einen Job haben oder finanziell unabhängig sind.

Was antworten Sie dem SVP-Politiker, der meint: «Wenn wir die Zuwanderung wieder selbst steuern, gewinnen wir die Souveränität zurück»?
Dass es sich dabei um eine Scheinsouveränität handelt. Man kann die Souveränität nur dann zurückgewinnen, wenn man fähig ist, mit anderen Staaten Vereinbarungen zu treffen. Wenn man keine Vereinbarung hat mit einem Herkunftsstaat, dann kann man in vielen Staaten auch niemanden wegweisen. Man kann die Menschen ja nicht auf den Mond schiessen. Das Gleiche gilt in der Flüchtlingspolitik: Man kann die Dublin-Verträge schon aufkünden, aber dann müsste man auch akzeptieren, dass alle Personen in der Schweiz ein Asylgesuch stellen können, die andernorts abgelehnt worden sind. Wenn man in einem Klub dabei ist, dann gewinnt man eine gewisse Souveränität, und man verliert eine bestimmte. Wenn man nicht dabei ist, hat man fast nur Nachteile.

Wo steht die Schweiz mit ihrer Wegweisungspraxis im internationalen Vergleich?
Bei den Secondos oder allgemeiner gesagt bei Menschen, die hier sozialisiert wurden, steht die Schweiz in Europa einsam da. Wenn ich die Frage an ausländische Kollegen stelle, wie denn bei ihnen Secondos beurteilt werden, herrscht ungläubiges Staunen, weil diese meist nicht als Ausländerinnen oder Ausländer gelten: In Deutschland werden sie – mit gewissen Einschränkungen – automatisch eingebürgert. In Österreich wurde eine Limite beschlossen, dass unter keinen Umständen weggewiesen werden darf, wer im Alter von unter fünf Jahren eingereist ist. Die strenge Wegweisungspraxis verschränkt sich in der Schweiz mit dem restriktiven Einbürgerungsrecht. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, die sich längst als Einwanderungsgesellschaft verstehen und möglichst schnell politische Teilnahmeperspektiven bieten, sind in der Schweiz entsprechende Vorlagen gescheitert. Obwohl wir mit 25 Prozent Ausländeranteil weltweit eine herausragende Migrationsgesellschaft sind.

Im Gegensatz zur «Durchsetzungsinitiative» sieht die parlamentarische Umsetzung der Ausschaffungsinitiative eine Härtefallklausel insbesondere für Secondos vor. Wird sie für deren Schutz genügen?
Ob Secondos durch die Härtefallklausel ausreichend geschützt sind, wird die Auslegung durch die Gerichte zeigen. Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wird auf alle Fälle eine weitere, massive Verschärfung der bisherigen Praxis bringen. Die Secondos sind allerdings nur die am stärksten betroffene Kategorie. Ausweisungen treffen auch Ehepartner von Menschen ohne Schweizer Pass, die nicht hier geboren sind, aber seit vielen Jahren hier leben und eine Familie gegründet haben. Wenn Familien auseinandergerissen werden, weil ein Ehepartner die Schweiz verlassen muss und es für die Familie nicht zumutbar ist, mitzugehen, wird das zu zahllosen Härtefällen führen. Wir werden sehen, wie weit hier die Praxis ebenfalls einen Härtefall annehmen wird. Schliesslich folgt noch ein absehbarer Konflikt mit dem Freizügigkeitsabkommen der EU, der bisher wenig beachtet wird.

Worin besteht er?
Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen hat man bei der Ausweisung eines EU-Bürgers auf die künftige Gefährdung, die von einer Person ausgeht, zu achten und nicht auf das Delikt. Bei Beziehungsdelikten zum Beispiel, die mit der spezifischen Situation zu tun haben, darf es deshalb kaum zu Ausweisungen kommen. Es wird eine spezielle Herausforderung für die Gerichte werden, das zu berücksichtigen.

Neben dem Ausschaffungs-Automatismus, der jede Verhältnismässigkeitsprüfung verhindert: Worin liegt für Sie der grösste Unterschied zwischen der Umsetzung der Ausschaffungs- und der «Durchsetzungsinitiative»?
Ein enormer Dammbruch ist für mich, dass es Delikte geben wird, die nur für Ausländer gelten und nichts mit ihrem Aufenthaltsstatus mehr zu tun haben. Klassisch war bisher die Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts. Nun soll es aber bei bestimmten Delikten Strafen nur für einzelne Bevölkerungsgruppen geben, bei der «Durchsetzungsinitiative» wird das beim Sozialhilfemissbrauch der Fall sein. Aufgrund seiner Positionierung in der Bundesverfassung gilt er nur für Ausländerinnen und Ausländer, und im Gegensatz zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative neu als Verbrechen und nicht mehr nur als Vergehen. Eine unglaubliche Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien, die an dunkle Zeiten erinnert.

Wenn eine Ausweisung droht: Trauen sich AusländerInnen dann womöglich nicht mehr, bestimmte Delikte zur Anzeige zu bringen, beispielsweise häusliche Gewalt?
Das ist sicher eine Gefahr. Eine weitere besteht darin, dass Strafen von den Verurteilten als höchst ungerecht empfunden werden können. Dass man die Familie ein Leben lang nicht mehr bei sich haben soll, bedeutet eine massive Strafe. Die Leute werden Delikte nicht mehr zugeben und durch alle Instanzen rekurrieren, was die Strafverfahren mühsamer macht. Schliesslich wird auch die Klandestinität gefördert. Wenn über die Leute ein Einreiseverbot von bis zu zwanzig Jahren verhängt wird, werden sie versuchen, trotzdem zu ihrer Familie zurückzukehren. Ob die Schweiz damit sicherer wird?

Alberto Achermann.

Die Initiative der SVP schafft also keine Sicherheit, sondern Unsicherheit?
Ich bin viel in Strafanstalten unterwegs, und meist wird die Strafe für eine Tat prinzipiell akzeptiert. Was oft nicht akzeptiert wird, ist die Ausschaffungshaft. Da fragen sich viele, was das soll: Sie hätten kein Verbrechen begangen, und nun kämen sie ins Gefängnis. Ich kann mir vorstellen, dass eine massive Strafe wie eine Ausweisung nur wegen Bagatelldelikten nicht als Strafe akzeptiert wird. Das ist vom Strafgedanken her, der idealerweise auf eine Verbesserung des Menschen abzielt, eine Katastrophe.

Alberto Achermann

Als Sohn einer Spanierin und eines Schweizers aufgewachsen, spürte Alberto Achermann als Kind, was es bedeuten kann, als Ausländer zu gelten. «Je nachdem, ob ich mit der Mutter oder dem Vater unterwegs war, wurden wir unterschiedlich respektvoll behandelt», erinnert sich der 55-Jährige in seiner Kanzlei in Bern.

Achermann ist neben seiner Tätigkeit als Anwalt assoziierter Professor für Migrationsrecht an der Universität Bern, Herausgeber des «Jahrbuchs Migrationsrecht» und Präsident der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter.