Rassismusbericht: Hausaufgaben für die Musterschülerin

Nr. 34 –

Die Schweiz musste vor der Uno Rechenschaft ablegen in Sachen Rassendiskriminierung. Die verschiedenen Berichte zeugen von vereinzelten Fortschritten und zahlreichen Mängeln.


Gerne sieht sich die Schweiz bei den Menschenrechten in der Rolle der Musterschülerin, die anderen Staaten - je nach wirtschaftlicher Interessenlage mehr oder weniger deutlich - den rechten Weg weist. Letzte Woche wurde die Musterschülerin wieder einmal selber geprüft, und zwar vom CERD (Committee on the Elimination of Racial Discrimination), dem Überwachungsorgan der Uno-Antirassismuskonvention. Die Antirasssismuskonvention der Uno, von der Schweiz 1994 unterschrieben, beinhaltet eine allseitige Rechenschaftspflicht. Das heisst: Für einmal kann die Schweiz nicht nur kontrollieren und belehren, sie wird auch selber kontrolliert und belehrt - ein Vorgang, der nach wie vor von vielen als ungehörige Einmischung in innere Angelegenheiten aufgefasst wird. Das ist insbesondere so, wenn die Kontrollkommission wie bei den Befragungen in der letzten Woche instinktsicher auf die heiligen Kühe der Schweiz zielt: auf den Föderalismus und die direkte Demokratie.

Das Volk will es so

Das CERD wünscht sich eine starke Eidgenossenschaft, die die Bekämpfung des Rassismus entschieden an die Hand nimmt. In dieser Hinsicht soll sie verstärkt Einfluss auf die Kantone und die Stimmungen im Volk ausüben. Stichworte sind diskriminierende Einbürgerungsentscheide auf Gemeindeebene oder auch Übergriffe gegen Schwarze durch KantonspolizistInnen. «Jedes Mal wenn der Ausschuss etwas erwähnt, was der Uno-Konvention widerspricht, weist die Schweiz darauf hin, dass das Volk dies so wolle», beklagt sich der US-Amerikaner Pierre-Richard Prosper, Berichterstatter des CERD-Ausschusses. Und sagt: Dann müsse halt der Bundesrat den Ton angeben und darauf hinwirken, dass sich dies ändere. Die Forderung nach einem zentralistischen Ansatz in der Rassismusbekämpfung ist nicht neu. Christine Schraner Burgener, Vizedirektion für Völkerrecht im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), widersprach in der Genfer Anhörung: Es sei gerade der ausgeprägte Föderalismus, der die Schweiz immer wieder aufs Neue für die Anliegen von Minderheiten sensibilisiere.

Drei Berichte für die Uno

Als eine der 173 Vertragsstaaten der Uno-Antirassismuskonvention muss auch die Schweiz regelmässig einen Bericht über Rassendiskriminierung im eigenen Land vorlegen. Die vierte, fünfte und sechste Ausgabe dieses Schweizer Berichts wurden vergangene Woche von einem achtzehnköpfigen ExpertInnenkomitee in Genf behandelt.

Neben dem EDA legten zwei weitere Parteien der Kommission einen Bericht zur Lage in der Schweiz vor: die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus und mehrere NGOs unter der Führung von Humanrights.ch/Mers. Die drei unterschiedlichen Berichte illustrieren exemplarisch die unterschiedlichen Perspektiven auf die Rassismusproblematik in der Schweiz: Der Bund reiht auf über hundert Seiten einen Gesetzesartikel an den anderen, ohne wirklich auf das soziale und politische Klima im Land oder den Alltag diskriminierter Menschen einzugehen. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus ergeht sich über weite Strecken in politisch-philosophischen Betrachtungen. Und die NGOs schildern konkret und lebensnah, was in der Schweiz wirklich passiert in Sachen Rassendiskriminierung. Dieser so genannte «Schattenbericht», bei dem unter anderem SOS Racisme, die Schweizer Sektion von Amnesty International, die Gesellschaft für bedrohte Völker, die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus und der Schweizer Friedensrat mitgewirkt haben, gelangt zum Fazit, dass die Schweizer Behörden den meisten Empfehlungen des CERD aus dem letzten Berichtsjahr 2002 nur mangelhaft oder gar nicht gefolgt seien.

Bemängelt werden unter anderem die Umsetzung der Uno-Antirassismuskonvention auf kantonaler und kommunaler Ebene, der Mangel an Anlauf- und Beratungsstellen, die schlechteren Bildungschancen und die Jugendarbeitslosigkeit bei fremdsprachigen und ausländischen Kindern und Jugendlichen, die Situation der Jenischen, Sinti und Roma sowie die mangelnde Bekämpfung der Rassendiskriminierung im Privatsektor.

Christina Hausammann, Ko-Geschäftsleiterin von Humanrights.ch/Mers, war in Genf anwesend. Sie ortet nur in wenigen Bereichen tatsächliche Fortschritte. Als positiv wertet sie etwa die Diskussion über Integrationsmassnahmen und die Einberufung von kantonalen Integrationsbeauftragten. Demgegenüber bemängelt sie, dass die Schweiz über keine effektiven Instrumente oder Strukturen verfügt, welche die Umsetzung der Uno-Antirassismuskonvention sichern. «Bedauerlich ist auch das Fehlen einer adäquaten Antidiskriminierungsgesetzgebung», sagt Hausamman. Die NGOs weisen darauf hin, dass sowohl der Uno-Sonderberichterstatter über zeitgenössische Formen des Rassismus, Doudou Diène, der Menschenrechtskommissar des Europarates, Alvaro Giles-Robles, und die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz in ihren jeweiligen Berichten in letzter Zeit zu ähnlichen Einschätzungen gekommen sind.

Kritische Empfehlungen

Nach dem Studium der Berichte und den Hearings in der vergangenen Woche formulierte das CERD zahlreiche kritische Empfehlungen an die Schweiz - teilweise sind sie denen, die bereits vor sechs Jahren in einer letzten Stellungnahme zur Schweiz geschrieben wurden, sehr ähnlich.

Diese so genannten «Concluding Observations» empfehlen beispielsweise, dass der Bund seine Sensibilisierungsarbeit verstärken und wie bereits erwähnt seine Verantwortung auch in den Kantonen und Gemeinden wahrnehmen solle. Zudem empfiehlt die Uno die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die Stärkung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und die Schaffung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution.

Weiter solle eine rechtlich verbindliche Definition von Rassendiskriminierung eingeführt werden. Und noch konkreter kritisiert das CERD den Ausschluss von abgewiesenen AsylbewerberInnen aus der Sozialhilfe. Besorgt zeigt sich das Komitee in seinen Empfehlungen unter anderem auch über «Volksinitiativen, die das Prinzip der Nichtdiskriminierung infrage stellen». Auch die Rolle, die «gewisse Parteien und politische Organisationen» bei der wachsenden Fremdenfeindlichkeit spielten, bereiten dem CERD Sorgen. Die Schweiz habe seit 2002 insbesondere im Bereich Strafrecht und bei der Ausbildung von PolizistInnen Fortschritte gemacht, doch auch in diesen Bereichen gebe es noch Verbesserungspotenzial. Die Musterschülerin hat einige Hausaufgaben zu erledigen.